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Kostenlose Kündigungsvorlage

E WIE EINFACH Strom kündigen

Kündigen Sie Ihren E WIE EINFACH Stromvertrag mit einer Frist von 1 Monat – per Online-Formular, E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de oder per Brief an das Postfach in Magdeburg.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: E-wie-einfach Strom kündigen

Anbieter
E WIE EINFACH GmbH (E.ON-Tochter)
Kündigungsfrist
1 Monat zum Vertragsende
Kündigungsadresse
E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg
Geschäftsadresse
E WIE EINFACH GmbH, Salierring 47–53, 50677 Köln
Kündigungs-E-Mail
kundenbetreuung@e-wie-einfach.de
Online-Kündigung
Möglich (e-wie-einfach.de/service/kuendigung)

E WIE EINFACH GmbH ist ein Tochterunternehmen des Energiekonzerns E.ON und gehört zu den bekanntesten Online-Stromananbietern in Deutschland. Das Unternehmen mit Sitz in Köln bietet Privatkunden Strom- und Gastarife an, die sich durch transparente Preise und einfache Online-Verwaltung auszeichnen. Viele Kunden wechseln zu E WIE EINFACH, weil der Abschluss bequem digital erfolgt und häufig attraktive Neukundenrabatte angeboten werden. Irgendwann kommt jedoch der Moment, an dem Sie Ihren E WIE EINFACH Stromvertrag kündigen möchten – sei es wegen eines günstigeren Angebots, eines Umzugs oder weil die Konditionen nicht mehr passen.

Die Kündigung bei E WIE EINFACH ist unkompliziert und auf mehreren Wegen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Um Ihren Vertrag zu kündigen, können Sie das Online-Kündigungsformular auf der Website unter e-wie-einfach.de/service/kuendigung nutzen, eine E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de senden oder einen Brief an das Postfach schicken: E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg. Alternativ ist auch die Geschäftsadresse nutzbar: E WIE EINFACH GmbH, Salierring 47–53, 50677 Köln. Für Kündigungsschreiben per Post empfehlen wir den Versand per Einschreiben mit Rückschein.

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Beachten Sie, dass bei einem Stromanbieter-Wechsel häufig der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags übernehmen kann. Das ist besonders praktisch, da Sie sich dann nicht selbst um Fristen kümmern müssen. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Kündigungsbestätigung von E WIE EINFACH an. Seit dem 6. Juni 2025 gelten zudem neue gesetzliche Regelungen für Strom- und Gasverträge: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich, sodass die rechtzeitige Kündigung noch wichtiger geworden ist.

E-wie-einfach Strom kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten zusammentragen

Suchen Sie Ihre letzte E WIE EINFACH Rechnung oder loggen Sie sich in Ihr Online-Kundenkonto ein. Dort finden Sie Ihre Kundennummer, die Vertragsnummer sowie das genaue Datum, zu dem Ihr aktueller Vertragszeitraum endet. Notieren Sie sich auch den genauen Tarif, den Sie kündigen möchten – insbesondere wenn Sie sowohl Strom als auch Gas bei E WIE EINFACH haben.

2

Kündigung schriftlich verfassen

Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit vollständigem Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Kundennummer und dem ausdrücklichen Wunsch, den Stromvertrag zu kündigen. Geben Sie an, zum nächstmöglichen Termin kündigen zu wollen, und bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Alternativ nutzen Sie direkt das Online-Kündigungsformular auf e-wie-einfach.de/service/kuendigung.

3

Kündigungsfrist beachten

Die Kündigungsfrist bei E WIE EINFACH beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsendedatum bei E WIE EINFACH eingegangen sein. Beim Briefversand sollten Sie drei bis fünf Werktage Postlaufzeit einplanen und rechtzeitig vor Ablauf der Frist absenden.

4

Kündigung absenden

Senden Sie Ihre Kündigung per Brief an: E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg – oder per E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de. Beim Briefversand empfehlen wir das Einschreiben mit Rückschein als Nachweis. Alternativ nutzen Sie das Online-Kündigungsformular direkt auf der E WIE EINFACH Website – das ist der schnellste und einfachste Weg.

5

Bestätigung einfordern

Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsendedatum an. E WIE EINFACH sollte Ihnen diese innerhalb weniger Werktage per E-Mail oder Brief zusenden. Erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung, kontaktieren Sie E WIE EINFACH telefonisch unter 0221 / 789 658 06 und haken Sie nach.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

Kostenlose Kündigungsvorlage

Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.

Kostenlos & ohne Anmeldung. Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Tipps für Ihre E-wie-einfach Strom Kündigung

1
Nutzen Sie das Online-Kündigungsformular auf e-wie-einfach.de/service/kuendigung – das ist der schnellste Weg und Sie erhalten sofort eine digitale Bestätigung.
2
Wenn Sie zu einem neuen Stromanbieter wechseln, kann der neue Anbieter häufig die Kündigung bei E WIE EINFACH in Ihrem Namen übernehmen. Das spart Zeit und vermeidet Fristversäumnisse.
3
Falls E WIE EINFACH eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss dann innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Preisänderung eingehen.
4
Bewahren Sie Ihre Kündigungsbestätigung gut auf – sie ist Ihr Nachweis, dass der Vertrag wirklich beendet wird. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge nach dem Vertragsende auf etwaige Restabbuchungen.
5
Bei einem Umzug in ein anderes Gebiet haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn E WIE EINFACH an der neuen Adresse keine Versorgung anbieten kann. Informieren Sie E WIE EINFACH frühzeitig über Ihren Umzug.

Häufige Fragen: E-wie-einfach Strom kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Alle Angaben zu Fristen, Adressen und Kündigungsverfahren bei E WIE EINFACH basieren auf dem Stand von Juni 2026 und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Da Vertragskonditionen und Kontaktdaten sich ändern können, empfehlen wir, die aktuellen Informationen direkt auf e-wie-einfach.de zu prüfen oder den E WIE EINFACH Kundenservice unter 0221 / 789 658 06 zu kontaktieren. Die Angaben in diesem Ratgeber stellen keine Rechtsberatung dar.

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