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RWE kündigen – schnell, rechtssicher und ohne Stress

Ihren RWE Strom- oder Gasvertrag fristgerecht kündigen. Mit allen wichtigen Infos zu Fristen, Sonderkündigungsrecht und der richtigen Kündigungsadresse.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: RWE kündigen

Kündigungsfrist
4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit; bei Grundversorgung: 2 Wochen; bei monatlich kündbaren Tarifen: 1 Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Kündigungszeitpunkt
Zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit; bei Vertragsverlängerungen jederzeit mit einmonatiger Frist
Kündigungsform
Textform erforderlich: per Brief (empfohlen: Einschreiben mit Rückschein), per E-Mail oder per Fax; mündliche oder telefonische Kündigung nicht ausreichend
Kündigungsadresse
RWE Vertrieb AG, Kundenservice, 44141 Dortmund; Fax: 0231 438-3900; Kontaktformular unter rwe.com/kontakt
Kundenservice
Tel: 0231 438-0 (Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa 8–14 Uhr); Kontaktformular online; Mein RWE Kundenkonto unter mein.rwe.com
Versorgungsbereich
Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, Rheinland und angrenzende Bundesländer; Strom und Erdgas für Privat- und Gewerbekunden
Sonderkündigungsrecht
Bei Preiserhöhung (fristlose Kündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung), AGB-Änderung, Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets, Tod des Vertragspartners, Insolvenz des Anbieters

RWE gehört zu den traditionsreichsten Energieversorgern Deutschlands und blickt auf eine Geschichte zurück, die bis ins Jahr 1898 reicht. Als einer der größten Strom- und Gasproduzenten Europas betreibt RWE nicht nur Kraftwerke, sondern beliefert über seine Vertriebstochter RWE Vertrieb AG Millionen von Privat- und Geschäftskunden in Deutschland und im europäischen Ausland. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Dortmund und hat in den vergangenen Jahren erheblich in erneuerbare Energien investiert, sich dabei jedoch auch von bestimmten Netzinfrastrukturen und Vertriebsteilen getrennt – ein Teil des früheren RWE-Endkundengeschäfts wurde unter dem Dach von innogy gebündelt und später von E.ON übernommen. Das Kerngeschäft von RWE konzentriert sich heute stark auf die Erzeugung und den Großhandel, während der Endkundenvertrieb unter der Marke RWE weitergeführt wird. Viele Kunden sind sich nicht sicher, ob ihr Vertrag noch mit RWE oder bereits mit einem anderen Unternehmen besteht – ein Blick auf die aktuelle Rechnung und den dort genannten Vertragspartner schafft Klarheit.

Im Bereich der Endkundenversorgung bietet RWE verschiedene Tarifstrukturen an. Der Grundversorgungstarif gilt für Kunden ohne aktiven Vertragsabschluss und ist durch gesetzliche Regelungen verpflichtend verfügbar, bietet aber in der Regel keine kompetitiven Preise. Sonderverträge mit Preisgarantien und Laufzeiten von einem oder zwei Jahren werden als attraktivere Alternativen vermarktet und sind häufig mit Boni für Neukunden oder Ökostromzertifikaten kombiniert. Darüber hinaus bietet RWE variable Tarife an, deren Preis an den Spot-Markt des Energiehandels gekoppelt ist – ein Angebot, das für technikaffine Verbraucher mit Smart Meter interessant sein kann, aber ein gewisses Preisrisiko birgt. Grundsätzlich gilt: Je länger die Mindestlaufzeit, desto wichtiger ist es, die Kündigungsfristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

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Die Liberalisierung des deutschen Energiemarkts hat den Wettbewerb unter Anbietern stark intensiviert. Verbraucher profitieren heute von einer Vielzahl an Tarifalternativen und sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umfassend geschützt. Besonders relevant ist § 41a EnWG, der die maximale Vertragslaufzeit bei Erstabschlüssen auf zwei Jahre begrenzt und die automatische Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf maximal ein Jahr beschränkt. Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass nach einer Vertragsverlängerung der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar sein muss. Für Kunden, die in der Vergangenheit mehrjährige Verträge abgeschlossen haben, bedeutet dies eine deutliche Verbesserung ihrer Flexibilität. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Regeln und bietet bei Verstößen eine kostenlose Schlichtungsstelle an.

Wenn Sie RWE kündigen möchten, ist der erste Schritt die genaue Kenntnis Ihres Vertragstyps. Handelt es sich um einen Sondervertrag mit fester Laufzeit, gilt die Kündigung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit und muss vier Wochen vorher eingegangen sein. Handelt es sich um einen Grundversorgungstarif oder einen monatlich kündbaren Vertrag, können Sie jederzeit mit kurzer Frist kündigen. Der wichtigste Tipp: Starten Sie den Wechselprozess frühzeitig, idealerweise zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Wechseldatum, damit ausreichend Zeit für die administrative Abwicklung bleibt. Ihr neuer Anbieter koordiniert auf Wunsch den gesamten Prozess, einschließlich der Kündigung bei RWE. Alternativ kündigen Sie selbst schriftlich und schließen danach einen neuen Vertrag ab. Während des gesamten Prozesses sind Sie nie ohne Energieversorgung: Der regionale Grundversorger springt im Zweifelsfall lückenlos ein.

RWE kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten und Laufzeitende ermitteln

Suchen Sie Ihre RWE-Rechnung oder die Vertragsunterlagen heraus. Alternativ finden Sie alle relevanten Informationen in Ihrem Online-Kundenkonto unter mein.rwe.com. Notieren Sie sich: Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer, Tarifbezeichnung, Mindestvertragslaufzeit und das frühestmögliche Kündigungsdatum.

2

Kündigungsgrund prüfen – ordentlich oder außerordentlich

Prüfen Sie, ob Sie eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin einreichen oder ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Ein Sonderkündigungsrecht greift insbesondere bei angekündigten Preiserhöhungen, AGB-Änderungen, einem Umzug ins Ausland oder in ein Gebiet, das RWE nicht versorgt, sowie im Todesfall des Vertragspartners.

3

Aktuellen Zählerstand ablesen

Lesen Sie Ihren Strom- oder Gaszählerstand ab und notieren Sie diesen mit Datum und Uhrzeit. Fotografieren Sie den Zähler zur Dokumentation. Diese Angabe benötigen Sie für die Abschlussrechnung und für Ihren neuen Anbieter.

4

Kündigungsschreiben erstellen

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit folgendem Inhalt: vollständiger Name und Adresse, Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer, gewünschtes Kündigungsdatum sowie die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Benennen Sie ausdrücklich das Datum der Preiserhöhungsankündigung und dass Sie das Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG in Anspruch nehmen.

5

Kündigung fristwahrend übermitteln

Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an RWE Vertrieb AG, 44141 Dortmund. Alternativ per Fax (Sendeprotokoll aufbewahren) oder per E-Mail. Planen Sie bei Postzusendung mindestens fünf Werktage Versandpuffer ein, da nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Unternehmen für die Fristwahrung entscheidend ist.

6

Bestätigung erhalten und Abschlussrechnung kontrollieren

Warten Sie auf die schriftliche Kündigungsbestätigung von RWE. Erhalten Sie diese nicht innerhalb von zwei Wochen, melden Sie sich aktiv beim Kundenservice. Nach Vertragsende folgt die Abschlussrechnung – prüfen Sie diese auf korrekte Verbrauchsmengen, richtige Zeiträume und etwaige offene Guthaben, die Ihnen zurückerstattet werden müssen.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre RWE Kündigung

1
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht unverzüglich: Bei einer angekündigten Preiserhöhung durch RWE haben Sie das Recht, den Vertrag fristlos zum Datum des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Ankündigung muss mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen. Handeln Sie sofort nach Erhalt der Ankündigung, damit Sie den Termin nicht verpassen.
2
Vertragslaufzeitende rechtzeitig im Kalender markieren: Viele Kunden verpassen die Kündigungsfrist und rutschen automatisch in eine Vertragsverlängerung. Tragen Sie das Kündigungsfristende als Erinnerung mindestens sechs bis acht Wochen vor Vertragsablauf in Ihren Kalender ein.
3
Immer in Textform kündigen: Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist bei RWE nicht ausreichend. Verwenden Sie immer ein schriftliches Dokument – per Brief, Fax oder E-Mail – und sichern Sie sich einen Versandnachweis.
4
Den neuen Anbieter den Wechsel abwickeln lassen: Wenn Sie bereits einen neuen Stromanbieter gewählt haben, können Sie diesen beauftragen, die Kündigung bei RWE für Sie einzureichen und den gesamten Wechsel zu koordinieren. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Fristversäumnissen.
5
Auf die Abschlussrechnung vorbereitet sein: Nach der Kündigung erhalten Sie von RWE eine Schlussrechnung. Vergleichen Sie den abgerechneten Verbrauch mit Ihrem notierten Zählerstand. Fehler bei der Abrechnung kommen vor und können zu überhöhten Forderungen führen.
6
Grundversorger kennen: Falls nach Ihrer RWE-Kündigung kein neuer Vertrag nahtlos beginnt, werden Sie automatisch vom regionalen Grundversorger beliefert. Dieser Tarif ist meist teuer. Klären Sie im Voraus, wer in Ihrer Region der Grundversorger ist, damit Sie notfalls schnell wechseln können.
7
Im Todesfall Sonderregelung beantragen: Wenn der Vertragspartner verstorben ist, können Angehörige oder Erben eine außerordentliche Kündigung einreichen. Legen Sie RWE die Sterbeurkunde und ggf. einen Erbschein vor. RWE gewährt in solchen Fällen üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht.
8
Schlichtungsstelle Energie nutzen: Bei ungelösten Streitigkeiten über die Kündigung, Abschlussrechnung oder Rückerstattung von Guthaben können Sie die Schlichtungsstelle Energie e. V. kostenfrei einschalten. RWE ist als Energieversorger zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Häufige Fragen: RWE kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen RWE-Vertrag kündigen, den Sie über einen Vergleichsportal oder Drittanbieter abgeschlossen haben, kann der Vertragspartner unter Umständen ein anderes Unternehmen sein – prüfen Sie die Rechnung auf den korrekten Firmennamen und die Rechnungsadresse, bevor Sie Ihre Kündigung absenden. Bewahren Sie alle Belege (Einschreiben-Rückschein, E-Mail-Ausdrucke, Fax-Sendebericht) mindestens zwei Jahre nach Vertragsende auf. Bei Problemen mit der Abschlussrechnung oder wenn RWE die Kündigung nicht anerkennt, steht Ihnen die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Bundesnetzagentur) als kostenfreie Instanz zur Verfügung. Zudem können Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden, die bei energierechtlichen Fragen kompetent berät.

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