VLH kündigen
Die Mitgliedschaft bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) kann schriftlich oder über ein Online-Formular gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Verein eingehen, damit die Mitgliedschaft zum Jahresende endet.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: VLH kündigen
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und unterstützt Arbeitnehmer, Rentner und andere Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen einer begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Mitgliedschaft wird als Verein organisiert und läuft in der Regel über ein Kalenderjahr mit automatischer Verlängerung, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Um Ihre VLH-Mitgliedschaft zu kündigen, nutzen Sie am sichersten das Online-Kündigungsformular auf vlh.de, da Sie dort direkt eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung angeben können. Alternativ senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt an der Weinstraße, oder an das Postfach 10 10 50, 67410 Neustadt an der Weinstraße. Die Kündigung muss bis zum 30. November eines Jahres beim Verein eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember endet – andernfalls verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Mehr lesen
Bei Fragen zur Kündigung oder zum genauen Eingangsdatum erreichen Sie die VLH per E-Mail unter info@vlh.de oder telefonisch unter 06321 49010. Fordern Sie nach dem Absenden der Kündigung in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können.
VLH kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit, die auf dem Mitgliedsausweis oder den Unterlagen Ihrer zuständigen Beratungsstelle vermerkt ist. Prüfen Sie außerdem, zu welcher örtlichen VLH-Beratungsstelle Sie gehören, da diese bei Rückfragen ebenfalls kontaktiert werden kann.
Kündigung schriftlich verfassen
Formulieren Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Mitgliedsnummer und der ausdrücklichen Erklärung, die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen. Nutzen Sie alternativ das Online-Kündigungsformular auf vlh.de, in dem Sie eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung angeben können.
Frist beachten
Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November beim Verein eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember endet. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Kündigung absenden
Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben an Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt an der Weinstraße, oder nutzen Sie das Postfach 10 10 50, 67410 Neustadt an der Weinstraße. Schneller geht es über das Online-Formular auf vlh.de oder per E-Mail an info@vlh.de.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Bei der Online-Kündigung über vlh.de wird die Bestätigung in der Regel automatisch per E-Mail versendet. Kontrollieren Sie, dass für das kommende Jahr kein Mitgliedsbeitrag mehr abgebucht wird.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre VLH Kündigung
Häufige Fragen: VLH kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben basieren auf Recherchestand Oktober 2026 und den öffentlich einsehbaren Angaben der VLH. Die genauen Modalitäten der Beendigung regelt die Vereinssatzung; bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Rückfrage direkt beim Verein.

