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VGH Versicherung kündigen

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Kündigung Ihrer VGH Versicherung – alle Fristen, Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsarten sowie Tipps für den reibungslosen Abschluss.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: VGH Versicherungen kündigen

Kündigungsfrist
3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres (je nach Vertragsart; KFZ teils 1 Monat)
Kündigungszeitpunkt
Zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres; das genaue Datum steht auf Ihrem Versicherungsschein
Kündigungsform
Textform erforderlich: Brief, E-Mail oder Fax – telefonische Kündigung nicht wirksam
Kündigungsadresse
VGH Versicherungen, 30140 Hannover
Kündigungs-E-Mail
service@vgh.de
Kundenservice
0800 175 0844 (kostenfreie Service-Hotline)
Sonderkündigungsrecht
Ja – bei Beitragserhöhung (1 Monat Frist), nach Versicherungsfall (1 Monat Frist), bei Fahrzeugwechsel (KFZ)

Die VGH Versicherungen sind ein traditionsreicher Versicherungsverbund aus Hannover und gehören zu den bedeutendsten öffentlich-rechtlichen Versicherern in Norddeutschland. Hinter dem Namen VGH verbergen sich mehrere eigenständige Gesellschaften: die Landschaftliche Brandkasse Hannover, die Provinzial Lebensversicherung Hannover, die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG sowie die Provinzial Pensionskasse Hannover AG. Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in Hannover und treten gemeinsam unter der Marke VGH auf. Das Angebot umfasst nahezu alle Versicherungssparten: Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebens- und Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Krankenversicherungsprodukte. Als öffentlicher Versicherer ist die VGH vor allem in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern stark vertreten und genießt dort eine hohe Bekanntheit und Vertrauen.

Wer einen VGH-Versicherungsvertrag kündigen möchte, muss die jeweilige Kündigungsfrist seines Vertragstyps kennen. Für die meisten Versicherungsverträge gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt üblicherweise am Tag des Vertragsabschlusses oder am 1. Januar und läuft zwölf Monate. Das bedeutet: Wenn Ihr Vertrag jeweils zum 31. Dezember abläuft, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September des laufenden Jahres bei der VGH eingegangen sein. Einzelne Vertragstypen, insbesondere Kfz-Versicherungen, können abweichende Fristen von einem Monat zum Versicherungsjahresende aufweisen. Das genaue Datum entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages.

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Besondere Sonderkündigungsrechte erleichtern es Versicherungsnehmern, auch außerhalb der regulären Fristen aus einem Vertrag auszusteigen. Erhebt die VGH eine Beitragserhöhung zum nächsten Versicherungsjahr, steht Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gleiches gilt nach einem Versicherungsfall: Hat die VGH nach einem gemeldeten Schaden eine Leistung erbracht oder abgelehnt, können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen. Darüber hinaus berechtigt ein Fahrzeugwechsel bei der Kfz-Versicherung zur Sonderkündigung. Prüfen Sie in jedem Fall Ihren Versicherungsschein und die AVB auf alle geltenden Sonderkündigungsrechte, bevor Sie eine außerordentliche Kündigung einreichen.

Die Kündigung bei der VGH muss in Textform erfolgen, das heißt per Brief, Fax oder E-Mail. Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht wirksam. Der einfachste Weg ist die Kündigung per E-Mail an service@vgh.de, da Sie so einen direkten digitalen Versandnachweis besitzen. Alternativ schreiben Sie einen Brief an: VGH Versicherungen, 30140 Hannover, den Sie empfehlenswerterweise per Einschreiben mit Rückschein versenden. Seit dem 1. Juli 2022 sind Versicherungsunternehmen bei online abschließbaren Verträgen außerdem verpflichtet, auf ihrer Website einen Kündigungsbutton bereitzustellen. Prüfen Sie, ob dieser auf www.vgh.de vorhanden ist – fehlt er, können Sie bei diesen Verträgen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

VGH Versicherungen kündigen – Schritt für Schritt

1

Versicherungsschein und Vertragsdaten heraussuchen

Suchen Sie Ihren VGH-Versicherungsschein heraus und notieren Sie: die Vertragsnummer (Versicherungsscheinnummer), das Datum des Versicherungsbeginns, den jeweiligen Ablauftermin des Versicherungsjahres sowie die geltende Kündigungsfrist. Diese Informationen finden Sie auf dem Deckblatt des Versicherungsscheins oder im Abschnitt zu den Vertragsdetails. Tragen Sie das Kündigungsdatum mit ausreichendem Puffer in Ihren Kalender ein.

2

Kündigungsgrund und -art klären

Entscheiden Sie, ob Sie ordentlich zum nächsten Ablauftermin kündigen oder ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (Beitragserhöhung, Versicherungsfall, Fahrzeugwechsel). Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie die Drei-Monats-Frist einhalten. Bei einer außerordentlichen Kündigung nennen Sie explizit den Kündigungsgrund und fügen ggf. relevante Belege bei (z. B. das Beitragserhöhungsschreiben der VGH).

3

Kündigungsschreiben verfassen

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsscheinnummer (Vertragsnummer), die genaue Bezeichnung des Versicherungsvertrages (z. B. 'KFZ-Haftpflichtversicherung', 'Hausratversicherung'), das gewünschte Beendigungsdatum sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Bei außerordentlicher Kündigung ergänzen Sie den Kündigungsgrund.

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Kündigungsweg wählen und Kündigung versenden

Wählen Sie den geeigneten Versandweg: Per E-Mail an service@vgh.de (schnell, Versandnachweis im Postausgang), per Fax an 0511 362 2960 (mit Sendeprotokoll) oder per Einschreiben mit Rückschein per Post an VGH Versicherungen, 30140 Hannover. Die E-Mail ist empfehlenswert, da Sie sofort einen Versandzeitpunkt nachweisen können. Speichern Sie eine Kopie des Schreibens und bewahren Sie alle Versandnachweise auf.

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Versandnachweis sichern

Bewahren Sie den Versandnachweis unbedingt auf: bei postalischer Kündigung den Einlieferungsbeleg des Einschreibens und den Rückschein, bei E-Mail den gesendeten E-Mail-Beleg aus Ihrem Postausgang sowie ggf. eine Lesebestätigung, beim Fax das Sendeprotokoll. Diese Nachweise schützen Sie bei Streitigkeiten über den Eingang der Kündigung.

6

Kündigungsbestätigung anfordern und prüfen

Die VGH ist verpflichtet, Ihre Kündigung zu bestätigen und das genaue Beendigungsdatum zu nennen. Erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung, setzen Sie sich telefonisch unter 0800 175 0844 oder erneut per E-Mail an service@vgh.de in Verbindung. Prüfen Sie die Bestätigung auf Vollständigkeit und Korrektheit des Beendigungsdatums. Bewahren Sie die Bestätigung dauerhaft auf.

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Laufende Zahlungen überprüfen

Überprüfen Sie nach dem Beendigungsdatum Ihre Kontoauszüge. Die VGH darf nach dem bestätigten Vertragsende keine Beiträge mehr einziehen. Falls trotzdem eine Abbuchung erfolgt, widersprechen Sie dieser bei Ihrer Bank und wenden Sie sich mit der Kündigungsbestätigung an die VGH. Kündigen Sie außerdem ggf. ein etwaiges SEPA-Mandat bei Ihrer Bank.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre VGH Versicherungen Kündigung

1
Notieren Sie bei Vertragsabschluss sofort das Ablaufdatum des Versicherungsjahres und die Drei-Monats-Kündigungsfrist in Ihrem Kalender. Viele Versicherungsnehmer verpassen die Frist, weil das Versicherungsjahr nicht am 1. Januar beginnt. Das genaue Datum steht auf Ihrem Versicherungsschein – prüfen Sie es jetzt.
2
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an service@vgh.de, damit Sie einen rechtssicheren Versandnachweis haben. Im Streitfall liegt die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang beim Versicherungsnehmer – ohne Nachweis riskieren Sie, dass die Kündigung als nicht eingegangen gilt.
3
Prüfen Sie, ob die VGH eine Beitragserhöhung für das kommende Versicherungsjahr angekündigt hat. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung außerordentlich kündigen. Geben Sie die Beitragserhöhung explizit als Kündigungsgrund an und legen Sie das Erhöhungsschreiben bei.
4
Wenn Sie die VGH wegen eines abgelehnten Schadens kündigen möchten, besteht nach der Ablehnungsmitteilung ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht. Handeln Sie schnell, da die Frist ab dem Eingang des Ablehnungsschreibens läuft. Nennen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich den Versicherungsfall und das Ablehnungsschreiben als Grundlage.
5
Für Kfz-Versicherungen bei der VGH gilt oft eine Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie deshalb Ihren KFZ-Versicherungsschein gesondert – hier kann die Frist kürzer sein als bei anderen Versicherungsarten. Bei einem Fahrzeugwechsel besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht.
6
Schließen Sie vor der Kündigung Ihrer VGH-Versicherung bereits eine Anschlussversicherung ab, um keine Deckungslücke zu riskieren. Gerade bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht ist ein nahtloser Übergang gesetzlich vorgeschrieben. Vergleichen Sie Angebote anderer Versicherer, bevor Sie kündigen.
7
Wenn Sie mehrere Verträge bei der VGH haben, kündigen Sie jeden Vertrag separat mit seiner eigenen Versicherungsscheinnummer. Eine Gesamtkündigung aller Verträge in einem Schreiben ist zwar möglich, birgt aber das Risiko, dass einzelne Verträge nicht korrekt identifiziert werden. Listenfehler können dazu führen, dass einzelne Verträge weiter laufen.
8
Bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben immer ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum. Die VGH ist verpflichtet, diese Bestätigung auszustellen. Bewahren Sie sie dauerhaft auf – sie ist Ihr wichtigster Nachweis gegenüber dem Versicherer und Ihrer Bank, falls nach Vertragsende noch Beiträge eingezogen werden sollten.
9
Prüfen Sie auf www.vgh.de, ob ein Kündigungsbutton für online abschließbare Verträge vorhanden ist (seit 1. Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben). Fehlt dieser für einen Vertrag, der online abgeschlossen werden kann, haben Sie das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung ohne Fristeinhaltung. Dokumentieren Sie das Fehlen mit einem Screenshot und Datum.

Häufige Fragen: VGH Versicherungen kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Die genauen Kündigungsfristen und -bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder wenden Sie sich an die VGH Service-Hotline unter 0800 175 0844. VGH Versicherungen ist ein Zusammenschluss aus Landschaftliche Brandkasse Hannover, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG und Provinzial Pensionskasse Hannover AG. Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in Hannover. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Recherche und können sich ändern.