VIACTIV Krankenkasse kündigen
Ihre VIACTIV-Mitgliedschaft rechtssicher beenden – die gesetzlichen Fristen, Sonderkündigungsrechte und alle Kontaktdaten übersichtlich auf einen Blick.
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Kurzübersicht: VIACTIV Krankenkasse kündigen
Die VIACTIV Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenversicherung mit Sitz in Bochum. Mit rund 500.000 Versicherten und einer klaren Ausrichtung auf digitale Services und kundenfreundliche Prozesse hat sich die VIACTIV als attraktive Alternative zu den großen GKV-Kassen etabliert. Bekannt ist sie besonders für ihr starkes Bonusprogramm, über das Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Prämien erhalten können, sowie für ihre moderne App und ihre schnellen digitalen Services. Wer die VIACTIV kündigen oder zu einer anderen Kasse wechseln möchte, sollte sich mit den grundlegenden Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung vertraut machen – denn diese unterscheiden sich wesentlich von privaten Vertragsbeziehungen.
Seit der Kassenwechselreform von 2021 ist der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich einfacher geworden: Wenn Sie von der VIACTIV zu einer anderen GKV-Kasse wechseln möchten, müssen Sie die VIACTIV nicht mehr selbst kündigen. Die VIACTIV hat auf ihrer eigenen Website ausdrücklich bestätigt, dass seit 2021 keine explizite Kündigung der bisherigen Krankenkasse mehr notwendig ist. Es genügt, der neuen Wunsch-Krankenkasse Ihren Wechselwunsch mitzuteilen und dort den Mitgliedsantrag zu stellen. Die neue Kasse kümmert sich dann um alles Weitere – sie informiert die VIACTIV und sorgt für einen reibungslosen Übergang. Nur wer die GKV vollständig verlässt – also in die private Krankenversicherung wechselt oder dauerhaft ins Ausland zieht – muss der VIACTIV eine eigene schriftliche Kündigung schicken.
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Die gesetzliche Mindestbindungsfrist bei der VIACTIV beträgt wie bei allen GKV-Kassen 18 Monate ab dem Datum des Beitritts (§ 175 Abs. 4 SGB V). Das bedeutet: Wer im März der VIACTIV beitritt, kann frühestens im September des folgenden Jahres regulär wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei volle Kalendermonate zum Ende eines Kalendermonats: Erteilt die neue Kasse der VIACTIV die Kündigung zum Beispiel im März, endet die VIACTIV-Mitgliedschaft zum 31. Mai, und die neue Mitgliedschaft beginnt am 1. Juni. Die VIACTIV gibt auf ihrer Website an, dass die Kündigungsfrist immer zwei Monate zum Monatsende beträgt. Ein Beispiel von der VIACTIV-Webseite: Wer den Wechselwunsch am 15. März mitteilt, ist aufgrund der zweimonatigen Frist ab dem 1. Juni bei der neuen Kasse versichert.
Auch die VIACTIV kennt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen: Erhöht die VIACTIV ihren Zusatzbeitrag, können Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben und sofort ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist wechseln. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats eingehen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die VIACTIV hat dies ebenfalls auf ihrer Website klar kommuniziert: Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss dies bis zum Ende des Monats tun, in dem die Erhöhung gilt. Wichtig: Auch bei Wahltarifen gilt dieses Sonderkündigungsrecht – lediglich bei Krankengeld-Wahltarifen gibt es Einschränkungen. Die VIACTIV macht nach eigenen Angaben keinen Gebrauch von der Möglichkeit, auf die Bindungsfrist zu verzichten, wenn kein gesetzlicher Sonderkündigungsgrund vorliegt.
VIACTIV Krankenkasse kündigen – Schritt für Schritt
Mitgliedschaftsdauer und Bindungsfrist prüfen
Überprüfen Sie zunächst, seit wann Sie bei der VIACTIV versichert sind. Die Mindestbindungsfrist beträgt 18 Monate ab Ihrem Beitrittsdatum. Ihr Eintrittsdatum finden Sie auf Ihrer VIACTIV-Mitgliedsbescheinigung, auf Ihrer Gesundheitskarte oder im VIACTIV-Mitgliederportal bzw. in der VIACTIV-App. Liegt Ihr Beitrittsdatum mehr als 18 Monate zurück, können Sie regulär wechseln. Andernfalls prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt.
Sonderkündigungsrecht prüfen (Beitragserhöhung)
Hat die VIACTIV ihren Zusatzbeitrag erhöht? Dann steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu – unabhängig davon, wie lange Sie bereits Mitglied sind. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung gilt. Achten Sie auf das Informationsschreiben der VIACTIV: Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig über die Beitragserhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren.
Neue Krankenkasse auswählen und vergleichen
Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und Leistungen der bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Nutzen Sie unabhängige Vergleichsplattformen oder den jährlichen Test der Stiftung Warentest. Beachten Sie auch die digitalen Services, da viele Versicherte auf einfache App-Nutzung und schnelle Kommunikation Wert legen.
Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen
Füllen Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse aus – online, per App oder per Post. Teilen Sie dort mit, dass Sie von der VIACTIV wechseln, und geben Sie bei Bedarf an, dass Sie das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Die neue Kasse leitet dann die Kündigung bei der VIACTIV ein. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer neuen Mitgliedschaft sowie die neue Gesundheitskarte per Post.
Eigenständige Kündigung nur bei Wechsel in die PKV
Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie die VIACTIV selbst schriftlich kündigen. Senden Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, dem Kündigungsdatum und einem PKV-Nachweis an: VIACTIV Krankenkasse, Axel-Springer-Str. 44, 44795 Bochum. Versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein.
Bestätigung abwarten und Arbeitgeber informieren
Die VIACTIV muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung schicken. Erhalten Sie diese nicht, fragen Sie bei der VIACTIV nach. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber frühzeitig über die neue Krankenkasse – er benötigt diese Information, um die Beitragszahlungen korrekt an die neue Kasse abzuführen.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre VIACTIV Krankenkasse Kündigung
Häufige Fragen: VIACTIV Krankenkasse kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die individuellen Mitgliedschaftsbedingungen bei der VIACTIV Krankenkasse. Die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten gilt für alle GKV-Versicherten ohne Sonderkündigungsrecht. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir eine direkte Rücksprache mit der VIACTIV oder einer Verbraucherzentrale. Denken Sie stets daran: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht – Ihr Versicherungsschutz darf zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden.