AOK PLUS kündigen
Die Mitgliedschaft bei der AOK PLUS – der Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen – kündigen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft.
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Kurzübersicht: AOK Plus Sachsen kündigen
Die AOK PLUS ist die gesetzliche Krankenkasse für die Bundesländer Sachsen und Thüringen und zugleich Pflegekasse für ihre Mitglieder. Sie zählt zu den größten Krankenkassen in Mitteldeutschland und bietet neben der klassischen Gesundheitsversorgung auch regionale Zusatzleistungen und Bonusprogramme für Versicherte in beiden Bundesländern.
Eine Kündigung der AOK-PLUS-Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Das Kündigungsschreiben sollte Geburtsdatum, Versichertennummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem eine Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten, bevor überhaupt gekündigt werden kann. Senden Sie die Kündigung an AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Kundenbetreuung, 01058 Dresden, am besten per Einschreiben mit Rückschein als Zugangsnachweis.
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Nach Ablauf der 12-monatigen Mindestmitgliedschaft beträgt die reguläre Kündigungsfrist beim Krankenkassenwechsel 2 Monate zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Erhöht die AOK PLUS ihren Zusatzbeitrag, entfällt diese Frist teilweise: Mitglieder können dann mit verkürzter Frist bis zum Ende des Monats vor Wirksamwerden der Erhöhung sonderkündigen. Für den Wechsel muss zudem eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen.
AOK Plus Sachsen kündigen – Schritt für Schritt
Mitgliedschaftsdauer und Kündigungsgrund prüfen
Kontrollieren Sie, ob Sie bereits mindestens 12 Monate bei der AOK PLUS versichert sind – vorher ist eine reguläre Kündigung nicht möglich. Prüfen Sie außerdem, ob die AOK PLUS kürzlich den Zusatzbeitrag erhöht hat, da dann ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Frist greift.
Neue Krankenkasse auswählen und Mitgliedschaft beantragen
Da lückenloser Versicherungsschutz Pflicht ist, beantragen Sie zuerst die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse. Diese stellt Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie für die wirksame Kündigung bei der AOK PLUS benötigen.
Kündigungsschreiben verfassen und unterschreiben
Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Geburtsdatum, Ihrer Versichertennummer und dem gewünschten Kündigungstermin. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig, da die AOK PLUS Kündigungen ohne Unterschrift nicht akzeptiert.
Kündigung an die AOK PLUS senden
Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Post an AOK PLUS, Kundenbetreuung, 01058 Dresden, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie im Streitfall den fristgerechten Zugang nachweisen.
Bestätigung einfordern und Mitgliedsbescheinigung nachreichen
Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der AOK PLUS an und reichen Sie gegebenenfalls die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse nach, falls diese noch nicht vorlag. Erst mit vollständigen Unterlagen wird die Kündigung endgültig wirksam.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre AOK Plus Sachsen Kündigung
Häufige Fragen: AOK Plus Sachsen kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben zur AOK PLUS entsprechen dem Stand Juli 2026. Fristen für gesetzliche Krankenkassen basieren auf § 175 SGB V, Details können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben direkt bei der AOK PLUS oder in Ihren Vertragsunterlagen.

