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BKK firmus kündigen

Die BKK firmus kann nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an: BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen. Bei Zusatzbeitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: BKK Firmus kündigen

Anbieter
BKK firmus (gesetzliche Betriebskrankenkasse)
Kündigungsfrist
2 Monate zum Monatsende; Sonderkündigung bei Zusatzbeitragserhöhung
Kündigungsadresse
BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen
Telefon
0421 64343 (Bremen) oder 0541 331410 (Osnabrück)
Mindestmitgliedschaft
12 Monate (außer bei Sonderkündigung)
Online-Kündigung
Schriftliche Kündigung mit Unterschrift erforderlich

Die BKK firmus ist eine gesetzliche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bremen und Osnabrück. Als bundesweit geöffnete Krankenkasse steht sie allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Auszubildenden, Studierenden sowie ihren Familienangehörigen offen. Die BKK firmus bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen zahlreiche Zusatzleistungen (sogenannte Satzungsleistungen) an, darunter Erstattungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Homöopathie sowie Bonusprogramme. Der Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags zusammen. Versicherte können die BKK firmus verlassen, wenn sie zur Konkurrenz wechseln möchten oder wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Für die Kündigung der Mitgliedschaft bei der BKK firmus gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und manuell unterzeichnet sein. Sie richten Ihr Kündigungsschreiben an: BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen. Alternativ können Sie die Kündigung auch im Servicebüro in Osnabrück (Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück) einreichen. Telefonisch ist die BKK firmus unter 0421 64343 oder 0541 331410 erreichbar. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Voraussetzung ist, dass Sie bereits mindestens 12 Monate bei der BKK firmus versichert waren. Bei einem Wechsel übernimmt die neue Krankenkasse in der Regel die Kündigung für Sie – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

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Ein besonderes Sonderkündigungsrecht besteht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. In diesem Fall können Mitglieder die BKK firmus innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung fristlos zum Ende des Folgemonats kündigen. Die BKK firmus ist verpflichtet, die Mitglieder über eine Zusatzbeitragserhöhung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht rechtzeitig zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn Sie die neue Beitragshöhe kommentarlos weiterentrichtet haben. Kinder und familienversicherte Angehörige verlieren mit Ihrer Kündigung ebenfalls den Versicherungsschutz und müssen anderweitig versichert werden.

BKK Firmus kündigen – Schritt für Schritt

1

Mitgliedsdauer und Kündigungsvoraussetzungen prüfen

Prüfen Sie zunächst, seit wann Sie bei der BKK firmus versichert sind. Eine reguläre Kündigung ist erst nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Den Beginn Ihrer Mitgliedschaft finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte oder in der Aufnahmebescheinigung. Bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitragserhöhung entfällt die 12-Monatsfrist – prüfen Sie dazu die zuletzt zugesandte Beitragsanpassungsmitteilung.

2

Neue Krankenkasse wählen und Kündigung delegieren

Wählen Sie eine neue gesetzliche Krankenkasse und beantragen Sie dort die Mitgliedschaft. In der Regel übernimmt die neue Krankenkasse auf Ihren Wunsch die Kündigung bei der BKK firmus für Sie – dies ist der einfachste Weg. Informieren Sie sich bei der neuen Kasse, ob dieser Service angeboten wird, und lassen Sie sich die veranlasste Kündigung schriftlich bestätigen. Zur Sicherheit können Sie zusätzlich selbst kündigen.

3

Schriftliches Kündigungsschreiben verfassen

Wenn Sie selbst kündigen möchten, verfassen Sie ein formelles Schreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Name der neuen Krankenkasse sowie das gewünschte Kündigungsdatum (unter Einhaltung der 2-Monats-Frist zum Monatsende). Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein – eine E-Mail-Kündigung ist gesetzlich nicht wirksam. Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

4

Kündigung an BKK firmus senden

Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben an: BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich im Servicebüro in Osnabrück (Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück) abgeben und sich den Eingang quittieren lassen. Achten Sie darauf, die Kündigung so frühzeitig einzureichen, dass die 2-Monatsfrist zum gewünschten Endmonat eingehalten wird.

5

Mitgliedschaftsnachweis für neue Kasse vorlegen

Nach Eingang der Kündigung ist die BKK firmus verpflichtet, eine Mitgliedschaftsbescheinigung auszustellen. Diese benötigen Sie als Nachweis für die neue Krankenkasse. Prüfen Sie außerdem, ob mitversicherte Familienangehörige ebenfalls gesondert bei der neuen Krankenkasse angemeldet werden müssen. Bewahren Sie alle Dokumente zur Kündigung – Einschreibebeleg, Bestätigung und Mitgliedschaftsnachweis – sorgfältig auf.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre BKK Firmus Kündigung

1
Neue Krankenkasse kündigt für Sie: Wenn Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, übernimmt diese in der Regel die Kündigung bei der BKK firmus. Melden Sie sich einfach bei der neuen Kasse an und beauftragen Sie sie mit der Kündigung – das spart Zeit und Aufwand.
2
Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung nutzen: Wenn die BKK firmus den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn die 12 Monate Mindestmitgliedschaft noch nicht erreicht sind. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate zum Monatsende nach der Bekanntgabe der Erhöhung.
3
Unterschrift ist Pflicht: Kündigungen bei gesetzlichen Krankenkassen müssen handschriftlich unterschrieben sein. Eine E-Mail oder ein Kontaktformular ohne Originalunterschrift ist rechtlich nicht ausreichend. Nutzen Sie daher immer den Postweg oder geben Sie die Kündigung persönlich ab.
4
Familienversicherte Angehörige separat anmelden: Wenn Sie die BKK firmus verlassen und Familienangehörige über Sie mitversichert waren, müssen diese nach Ihrem Kassenwechsel bei der neuen Krankenkasse separat als Familienversicherte angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
5
Nahtloser Versicherungsschutz sicherstellen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz lückenlos von der BKK firmus zur neuen Krankenkasse übergeht. Koordinieren Sie das Enddatum Ihrer BKK-firmus-Mitgliedschaft und das Beginndatum der neuen Mitgliedschaft sorgfältig.

Häufige Fragen: BKK Firmus kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite basieren auf dem Stand Juni 2026 und wurden sorgfältig recherchiert. Beitragssätze und gesetzliche Regelungen für den Kassenwechsel können sich ändern – prüfen Sie aktuelle Informationen direkt bei der BKK firmus unter bkk-firmus.de oder beim Kundenservice. Als gesetzliche Krankenversicherung unterliegt die BKK firmus den Vorschriften des SGB V. Bei offenen Fragen zum Kassenwechsel steht Ihnen auch die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes beratend zur Verfügung.