Krankenkassen kündigen

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AOK – Die Gesundheitskasse Logo

AOK – Die Gesundheitskasse

Die AOK ist ein Verbund von elf eigenständigen regionalen Krankenkassen und gehört zu den größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Für Kündigungen ist die zuständige AOK-Regionalkasse je nach Bundesland zuständig.

Kündigungsfrist
60 Tage
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Barmer

Die Barmer ist mit über 8 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Als bundesweit geöffnete Ersatzkasse mit Hauptsitz in Wuppertal bietet sie ein umfangreiches Bonusprogramm und flächendeckende persönliche Beratung.

Kündigungsfrist
60 Tage
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DAK-Gesundheit

Die DAK-Gesundheit ist mit rund 5,6 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Sie ist eine bundesweit geöffnete Ersatzkasse mit Hauptsitz in Hamburg und bietet umfangreiche Gesundheits- und Serviceleistungen.

Kündigungsfrist
60 Tage
H

HEK Hanseatische Krankenkasse

Die HEK – Hanseatische Krankenkasse – ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenversicherung mit Sitz in Hamburg und rund 600.000 Versicherten. Bekannt für persönlichen Service, medizinische Telefonberatung rund um die Uhr und Beratungsstellen in Hamburg. Bei einem GKV-internen Wechsel übernimmt die neue Kasse die Kündigung bei der HEK automatisch. Mindestbindungsfrist: 18 Monate (§ 175 Abs. 4 SGB V). Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Sofortiges Kassenwahlrecht bei Arbeitgeberwechsel (§ 186 SGB V).

Kündigungsfrist
60 Tage
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Techniker Krankenkasse (TK)

Die Techniker Krankenkasse ist Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse mit über 10 Millionen Versicherten und Hauptsitz in Hamburg. Als Ersatzkasse bietet sie umfangreiche digitale Services und ein breites Leistungsangebot.

Kündigungsfrist
60 Tage
V

VIACTIV Krankenkasse

Die VIACTIV Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenversicherung mit Sitz in Bochum und rund 500.000 Versicherten. Bekannt für ihr attraktives Bonusprogramm, eine moderne App und digitale Services. Seit 2021 ist für einen GKV-internen Wechsel keine eigenständige Kündigung bei der VIACTIV mehr notwendig – die neue Kasse übernimmt alles. Mindestbindungsfrist: 18 Monate (§ 175 Abs. 4 SGB V). Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende. VIACTIV verzichtet nicht auf die Bindungsfrist. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.

Kündigungsfrist
60 Tage

Häufig gestellte Fragen zu Krankenkassen-Kündigungen

Wie kündige ich meinen Krankenkassen-Vertrag?

Wählen Sie Ihren Anbieter aus der Liste oben aus, füllen Sie das Kündigungsformular mit Ihren persönlichen Daten aus und laden Sie die fertige Kündigung herunter oder senden Sie diese direkt per E-Mail.

Ist die Kündigung rechtssicher?

Ja, alle unsere Kündigungsvorlagen sind von Juristen geprüft und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Sie können Ihre Kündigung ohne Bedenken verwenden.

Kostet die Kündigung etwas?

Nein, alle Kündigungsvorlagen auf unserem Portal sind 100% kostenlos. Es gibt keine versteckten Kosten oder Abofallen.

Was muss ich bei der Kündigungsfrist beachten?

Die Kündigungsfrist finden Sie bei jedem Anbieter in der Detailansicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Anbieter eingeht. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden.