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DAK-Gesundheit kündigen

Die DAK-Gesundheit kann nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer 2-monatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungsadresse: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: DAK-Gesundheit kündigen

Anbieter
DAK-Gesundheit
Kategorie
Krankenkassen
Kündigungsfrist
2 Monate zum Monatsende (nach 12 Mon. Mitgliedschaft)
Kündigungsadresse
DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg

Die DAK-Gesundheit ist eine der bedeutendsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit rund 5,5 Millionen Versicherten. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie das Recht, nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten die Kasse zu wechseln. Die Kündigung ist schriftlich bei der DAK-Gesundheit einzureichen und muss Ihre Versichertennummer sowie Ihr Geburtsdatum enthalten.

Für schriftliche Kündigungen wenden Sie sich an: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg. Per E-Mail ist die DAK-Gesundheit unter service@dak.de erreichbar. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Monats – eine im März eingereichte Kündigung ist also zum 31. Mai wirksam.

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In vielen Fällen müssen Sie die DAK-Gesundheit nicht selbst kündigen: Wenn Sie sich bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse anmelden, leitet diese die Kündigung in Ihrem Namen an die DAK weiter. Dennoch empfehlen wir, die Kündigung selbst einzureichen, um den genauen Termin und die Zustellung selbst kontrollieren zu können.

DAK-Gesundheit kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten zusammentragen

Halten Sie Ihre DAK-Versichertennummer (auf der Gesundheitskarte), Ihr Geburtsdatum und das Datum des Beitritts zur DAK bereit. Überprüfen Sie, ob Sie bereits 12 Monate Mitglied sind, da vor Ablauf dieser Frist keine ordentliche Kündigung möglich ist. Notieren Sie das gewünschte Kündigungsdatum und berechnen Sie die 2-monatige Frist rückwärts, um zu wissen, bis wann die Kündigung bei der DAK eingehen muss.

2

Kündigung schriftlich verfassen

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer DAK-Versichertennummer, Ihrem Geburtsdatum und dem gewünschten Kündigungstermin. Das Schreiben muss eine handschriftliche Unterschrift tragen. Formulieren Sie klar den Kündigungswunsch und bitten Sie die DAK-Gesundheit um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Falls Sie gleichzeitig zu einer neuen Kasse wechseln, nennen Sie die neue Krankenkasse im Schreiben.

3

Kündigungsfrist beachten

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei der DAK-Gesundheit beträgt zwei Monate zum Ende des Monats. Eine Kündigung, die im März bei der DAK eingeht, ist somit zum 31. Mai wirksam. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Schreiben rechtzeitig vor dem Fristende bei der DAK ankommt. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie das Recht auf Sonderkündigung mit einer Frist von nur einem Monat – nutzen Sie dieses Recht, wenn die DAK die Beiträge erhöht.

4

Kündigung versenden

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail mit eingescanntem Kündigungsschreiben an service@dak.de senden. Wenn Sie gleichzeitig einer neuen Krankenkasse beitreten, kann diese die Kündigung bei der DAK in der Regel für Sie übernehmen.

5

Bestätigung einfordern

Fordern Sie von der DAK-Gesundheit eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des genauen Wirksamkeitstermins an. Diese Bestätigung ist Ihr Nachweis, dass kein Mitgliedschaftsverhältnis mehr besteht. Bewahren Sie die Bestätigung mindestens zwei Jahre auf. Überprüfen Sie außerdem, ob in der Übergangszeit weiterhin Beiträge abgebucht werden, und klären Sie ggf. zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre DAK-Gesundheit Kündigung

1
Bei einem Kassenwechsel übernimmt die neue Krankenkasse häufig die Kündigung bei der DAK.
2
Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein an DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.
3
Ihre Versichertennummer finden Sie auf der DAK-Gesundheitskarte.
4
Bei Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht – nutzen Sie es innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe.
5
Sichern Sie sich eine Aufnahmebestätigung der neuen Kasse, bevor Sie die DAK kündigen.

Häufige Fragen: DAK-Gesundheit kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Die Angaben auf dieser Seite basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung. Gesetzliche Regelungen und Konditionen der DAK-Gesundheit können sich ändern – prüfen Sie daher stets die aktuellen Bestimmungen unter dak.de sowie Ihre Versicherungsunterlagen. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.