
DAK-Gesundheit kündigen
Die DAK-Gesundheit kann nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer 2-monatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungsadresse: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: DAK-Gesundheit kündigen
Die DAK-Gesundheit ist eine der bedeutendsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit rund 5,5 Millionen Versicherten. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie das Recht, nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten die Kasse zu wechseln. Die Kündigung ist schriftlich bei der DAK-Gesundheit einzureichen und muss Ihre Versichertennummer sowie Ihr Geburtsdatum enthalten.
Für schriftliche Kündigungen wenden Sie sich an: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg. Per E-Mail ist die DAK-Gesundheit unter service@dak.de erreichbar. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Monats – eine im März eingereichte Kündigung ist also zum 31. Mai wirksam.
Mehr lesen
In vielen Fällen müssen Sie die DAK-Gesundheit nicht selbst kündigen: Wenn Sie sich bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse anmelden, leitet diese die Kündigung in Ihrem Namen an die DAK weiter. Dennoch empfehlen wir, die Kündigung selbst einzureichen, um den genauen Termin und die Zustellung selbst kontrollieren zu können.
DAK-Gesundheit kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Halten Sie Ihre DAK-Versichertennummer (auf der Gesundheitskarte), Ihr Geburtsdatum und das Datum des Beitritts zur DAK bereit. Überprüfen Sie, ob Sie bereits 12 Monate Mitglied sind, da vor Ablauf dieser Frist keine ordentliche Kündigung möglich ist. Notieren Sie das gewünschte Kündigungsdatum und berechnen Sie die 2-monatige Frist rückwärts, um zu wissen, bis wann die Kündigung bei der DAK eingehen muss.
Kündigung schriftlich verfassen
Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer DAK-Versichertennummer, Ihrem Geburtsdatum und dem gewünschten Kündigungstermin. Das Schreiben muss eine handschriftliche Unterschrift tragen. Formulieren Sie klar den Kündigungswunsch und bitten Sie die DAK-Gesundheit um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Falls Sie gleichzeitig zu einer neuen Kasse wechseln, nennen Sie die neue Krankenkasse im Schreiben.
Kündigungsfrist beachten
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei der DAK-Gesundheit beträgt zwei Monate zum Ende des Monats. Eine Kündigung, die im März bei der DAK eingeht, ist somit zum 31. Mai wirksam. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Schreiben rechtzeitig vor dem Fristende bei der DAK ankommt. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie das Recht auf Sonderkündigung mit einer Frist von nur einem Monat – nutzen Sie dieses Recht, wenn die DAK die Beiträge erhöht.
Kündigung versenden
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail mit eingescanntem Kündigungsschreiben an service@dak.de senden. Wenn Sie gleichzeitig einer neuen Krankenkasse beitreten, kann diese die Kündigung bei der DAK in der Regel für Sie übernehmen.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie von der DAK-Gesundheit eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des genauen Wirksamkeitstermins an. Diese Bestätigung ist Ihr Nachweis, dass kein Mitgliedschaftsverhältnis mehr besteht. Bewahren Sie die Bestätigung mindestens zwei Jahre auf. Überprüfen Sie außerdem, ob in der Übergangszeit weiterhin Beiträge abgebucht werden, und klären Sie ggf. zu viel gezahlte Beiträge zurück.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre DAK-Gesundheit Kündigung
Häufige Fragen: DAK-Gesundheit kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben auf dieser Seite basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung. Gesetzliche Regelungen und Konditionen der DAK-Gesundheit können sich ändern – prüfen Sie daher stets die aktuellen Bestimmungen unter dak.de sowie Ihre Versicherungsunterlagen. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

