VdK-Mitgliedschaft kündigen – so geht's
Die Mitgliedschaft beim Sozialverband VdK kündigen Sie schriftlich mit drei Monaten Frist zum Jahresende – das Schreiben sollte spätestens bis zum 30. September eingehen.
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Kurzübersicht: Sozialverband VdK kündigen
Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ist einer der größten Sozialverbände in Deutschland und unterstützt seine Mitglieder unter anderem bei Fragen zu Rente, Pflege, Behinderung und Sozialrecht, teilweise mit kostenloser Rechtsberatung. Die Mitgliedschaft wird in der Regel beim zuständigen Landesverband abgeschlossen und läuft unbefristet, bis sie aktiv gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember endet, sollte Ihr Kündigungsschreiben also spätestens bis zum 30. September beim Verband eingehen. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Eine außerordentliche Kündigung, etwa bei einer Beitragserhöhung oder im Todesfall des Mitglieds, ist unabhängig von dieser Frist möglich.
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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, telefonische, persönliche oder Online-Kündigungen werden vom VdK in der Regel nicht anerkannt. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein an Ihren zuständigen Landesverband – die Adresse finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis, in Ihren Vertragsunterlagen oder auf vdk.de. Steht Ihnen die Adresse Ihres Landesverbands nicht zur Verfügung, können Sie sich auch an die Bundesgeschäftsstelle wenden: Sozialverband VdK Deutschland e.V., Linienstraße 131, 10115 Berlin. Geben Sie in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Mitgliedsnummer an.
Sozialverband VdK kündigen – Schritt für Schritt
Zuständigen Landesverband ermitteln
Die VdK-Mitgliedschaft wird meist über den jeweiligen Landesverband verwaltet. Prüfen Sie Ihren Mitgliedsausweis oder Ihre Beitragsunterlagen, um die für Sie zuständige Geschäftsstelle und deren Adresse zu finden.
Kündigungstermin berechnen
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember endet, muss Ihr Schreiben spätestens am 30. September beim Verband eingegangen sein.
Kündigung schriftlich verfassen
Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Mitgliedsnummer und dem Wunsch, die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen.
Kündigung absenden
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Landesverband oder, falls dieser nicht bekannt ist, an die Bundesgeschäftsstelle, Linienstraße 131, 10115 Berlin. Alternativ ist eine Kündigung per E-Mail an orgasekretariat@vdk.de möglich.
Bestätigung einfordern
Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins und bewahren Sie diese zusammen mit dem Versandnachweis bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Sozialverband VdK Kündigung
Häufige Fragen: Sozialverband VdK kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben zum Sozialverband VdK entsprechen dem Stand Oktober 2026 und basieren auf öffentlich zugänglichen Mustersatzungen. Da Fristen und Zuständigkeiten je Landesverband leicht abweichen können, prüfen Sie Ihre persönlichen Mitgliedsunterlagen oder fragen Sie direkt bei Ihrem Landesverband nach.

