Steuerring kündigen
Die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein Steuerring e.V. kann nur zum Jahresende gekündigt werden – die Kündigung muss bis zum 30. September schriftlich beim Verein in Darmstadt eingehen.
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Kurzübersicht: Steuerring kündigen
Der Steuerring e.V. ist ein bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein mit Sitz in Darmstadt, der Mitgliedern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung sowie bei steuerlichen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG hilft. Die Mitgliedschaft wird gegen einen jährlichen, sozial gestaffelten Beitrag ab 60 Euro zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 14 Euro gewährt.
Laut der Vereinssatzung ist der Austritt nur zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich, wobei das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die Kündigung muss schriftlich spätestens bis zum 30. September eines Jahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden; geht sie erst nach diesem Stichtag ein, wirkt der Austritt erst zum Ende des folgenden Jahres. Der Steuerring selbst weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mitglied für den rechtzeitigen Zugang der Austrittserklärung verantwortlich ist.
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Die Kündigung kann per Brief oder E-Mail an den Verein gesendet werden. Für eine schriftliche Kündigung per Post lautet die Adresse Steuerring e.V., Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt. Eine eigene Online-Kündigungsfunktion gibt es nicht, und eine telefonische Kundenhotline für Kündigungen ist beim Verein ebenfalls nicht vorgesehen.
Steuerring kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suchen Sie Ihre Mitgliedsnummer heraus, die auf dem Mitgliedsausweis oder den letzten Unterlagen Ihrer örtlichen Beratungsstelle vermerkt ist, und notieren Sie den Namen, unter dem die Mitgliedschaft geführt wird.
Kündigung schriftlich verfassen
Formulieren Sie ein kurzes Austrittsschreiben mit Ihrer Mitgliedsnummer, Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse. Erklären Sie darin ausdrücklich den Austritt aus dem Steuerring e.V. zum Ende des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand.
Frist beachten
Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 30. September beim Verein eingehen, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Erreicht die Kündigung den Verein später, verschiebt sich der Austritt um ein weiteres Jahr.
Kündigung absenden
Senden Sie das Schreiben per E-Mail an info@steuerring.de oder per Post an den Steuerring e.V., Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt. Achten Sie darauf, dass die Kündigung rechtzeitig vor dem 30. September abgesendet wird, da das Mitglied für den fristgerechten Zugang verantwortlich ist.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Austritts mit dem genauen Beendigungsdatum an. Prüfen Sie im Januar des Folgejahres, ob kein weiterer Jahresbeitrag per SEPA-Lastschrift eingezogen wurde.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Steuerring Kündigung
Häufige Fragen: Steuerring kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Alle Angaben basieren auf dem Stand Oktober 2026 gemäß dem offiziellen Impressum und der zuletzt geänderten Satzung (Stand 20.09.2025) des Steuerring e.V. und können sich ändern. Prüfen Sie Frist und Adresse vor dem Versand zusätzlich auf steuerring.de.

