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Sage kündigen

So kündigen Sie Ihre Sage-Software sicher und fristgerecht – vollständige Anleitung für Sage 50, Sage Active, Sage Business Cloud und weitere Produkte. Alle Fristen, Kontaktdaten und Tipps zur Datensicherung.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: Sage kündigen

Anbieter
Sage GmbH, Frankfurt am Main (internationale Muttergesellschaft: Sage Group plc, Newcastle upon Tyne, UK)
Kündigungsfrist
In der Regel 30 Tage; Sage Lohnabrechnung: 1 Monat zum Monatsende; Sage Active: mind. 5 Arbeitstage vor Abrechnungsdatum
Kündigungsweg
Online im Kundenkonto (als Unternehmenseigentümer oder mit Abonnement-Verwaltungsberechtigung) oder per E-Mail an den Sage-Kundendienst
Kündigung wirksam
Zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums nach Einhaltung der Kündigungsfrist
Kundenservice
Sage Support unter sage.com/de-de/support oder telefonisch
Postadresse
Sage GmbH, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main
Wichtiger Hinweis
Kündigung mindestens 5 Arbeitstage (Sage Active) bzw. 30 Tage vor Abrechnungsdatum einreichen – alle Daten vorher exportieren

Sage ist ein internationaler Softwarekonzern mit deutschen Niederlassungen unter anderem in Frankfurt am Main und einem der führenden Anbieter von Buchhaltungs-, ERP- und Lohnabrechnungssoftware für kleine und mittelständische Unternehmen weltweit. In Deutschland bietet Sage ein breites Produktportfolio an: von der klassischen Desktop-Software Sage 50 (früher: Sage Office Line) über die cloudbasierte Lösung Sage Active bis hin zu Sage Business Cloud Lohnabrechnung. Je nach Produkt und Vertragstyp unterscheiden sich die Kündigungsmodalitäten erheblich. Wer sein Sage-Abonnement kündigen möchte, muss daher zuerst prüfen, welches Produkt er nutzt und welche spezifischen Vertragsbedingungen gelten.

Die Kündigung eines Sage-Abonnements richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und der vereinbarten Laufzeit. Für die Sage Business Cloud Lohnabrechnung gilt laut den offiziellen FAQ eine monatliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Für andere Sage-Produkte wie Sage Active gilt in der Regel, dass das Abonnement mindestens 5 Arbeitstage vor dem nächsten Abrechnungsdatum gekündigt werden muss, um eine ungewollte Verlängerung zu verhindern. Bei Jahresverträgen mit Sage ERP-Produkten kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate vor Vertragsende betragen. Eine allgemeine Orientierungsgröße für monatliche Sage-Abonnements ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Prüfen Sie immer die konkreten Bedingungen Ihres eigenen Vertrags, da diese je nach Produkt und Vertragsversion variieren können.

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Zur Kündigung eines Sage-Abonnements müssen Sie sich als Unternehmenseigentümer oder mit einer Nutzerrolle mit entsprechenden Berechtigungen zur Verwaltung von Abonnements in Ihrem Sage-Konto anmelden. Die Kündigung erfolgt in der Regel direkt im Online-Kundenkonto. Für Sage 50 und andere Desktop-Produkte kann die Kündigung auch per formloser E-Mail an den Sage-Kundendienst erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung schriftlich per E-Mail zu übermitteln und eine Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum anzufordern. Sage bietet verschiedene Supportkanäle an: den telefonischen Kundendienst, ein Online-Supportportal sowie E-Mail-Support. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf sage.com/de-de unter dem Bereich Support.

Bevor Sie Ihren Sage-Vertrag kündigen, ist die vollständige Sicherung aller Geschäftsdaten unerlässlich. Sage-Softwareprodukte speichern je nach Variante Buchhaltungsdaten entweder lokal oder in der Cloud. Bei Cloud-Produkten verlieren Sie nach Vertragsende den Zugang. Bei Desktop-Produkten wie Sage 50 verbleiben die Datenbankdateien zwar lokal, sind aber ohne eine aktive Lizenz unter Umständen nicht mehr vollständig zugänglich. Exportieren Sie daher vor der Kündigung alle Buchhaltungsberichte, Jahresabschlüsse, Lohnunterlagen, Kundenstammdaten und Buchungsbelege in standardisierte Formate. Achten Sie darauf, dass alle für die steuerliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren relevanten Dokumente vollständig gesichert sind. Wenn Sie von Sage zu einer neuen Lösung wechseln, klären Sie vorab die Datenmigration mit dem neuen Anbieter und Ihrem Steuerberater.

Sage kündigen – Schritt für Schritt

1

Sage-Produkt und Vertragsdetails identifizieren

Prüfen Sie, welches Sage-Produkt Sie nutzen (Sage 50, Sage Active, Sage Business Cloud Lohnabrechnung o. a.) und welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gilt. Die Vertragsinformationen finden Sie in der ursprünglichen Bestellbestätigung, in Ihrem Sage-Online-Konto oder in den Produktunterlagen. Notieren Sie das nächste Abrechnungsdatum und berechnen Sie, bis wann Sie spätestens kündigen müssen.

2

Alle Daten aus Sage sichern und exportieren

Exportieren Sie vor der Kündigung alle relevanten Daten: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Lohnunterlagen, Kundenstammdaten, offene Posten und Berichte. Nutzen Sie die in Sage verfügbaren Exportfunktionen (PDF, CSV, DATEV-Export). Prüfen Sie die exportierten Dateien auf Vollständigkeit. Buchhaltungsunterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

3

Kündigung im Sage-Online-Konto einleiten

Melden Sie sich in Ihrem Sage-Konto an. Sie müssen als Unternehmenseigentümer angemeldet sein oder die entsprechenden Berechtigungen zur Abonnement-Verwaltung haben. Navigieren Sie zu den Abonnementeinstellungen und wählen Sie die Kündigungsoption. Folgen Sie den Anweisungen und bestätigen Sie die Kündigung.

4

Alternative: Kündigung per E-Mail oder Telefon

Falls die Online-Kündigung nicht möglich ist oder Sie ein Desktop-Produkt nutzen, kontaktieren Sie den Sage-Kundendienst. Senden Sie eine formlose E-Mail mit Ihren vollständigen Kontodaten, der genauen Produktbezeichnung, dem gewünschten Beendigungsdatum und der Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Nutzen Sie den Sage-Support unter sage.com/de-de/support.

5

Kündigungsfristen exakt einhalten

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig vor dem nächsten Abrechnungsdatum eingeht. Für Sage Active gilt: mindestens 5 Arbeitstage vor dem Abrechnungsdatum. Für Sage Business Cloud Lohnabrechnung: 1 Monat zum Monatsende. Für andere Produkte orientieren Sie sich an einer Frist von 30 Tagen, prüfen aber Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

6

Bestätigung anfordern und prüfen

Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Prüfen Sie das angegebene Datum auf Richtigkeit. Machen Sie einen Screenshot der Online-Bestätigung und bewahren Sie Bestätigungs-E-Mails dauerhaft auf. Falls keine Bestätigung eingeht, kontaktieren Sie den Sage-Support erneut.

7

Steuerberater informieren und Lizenzschlüssel sichern

Informieren Sie Ihren Steuerberater über den Software-Wechsel. Bei Desktop-Produkten wie Sage 50 sichern Sie alle Lizenzschlüssel und Installationsmedien. Prüfen Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen. Widerrufen Sie ggf. das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre Sage Kündigung

1
Die Kündigungsfristen bei Sage variieren je nach Produkt erheblich. Während für Sage Active eine Frist von mindestens 5 Arbeitstagen vor dem Abrechnungsdatum gilt, beträgt die Frist bei der Sage Business Cloud Lohnabrechnung einen Monat zum Monatsende und bei ERP-Jahresverträgen bis zu drei Monate. Prüfen Sie immer Ihren konkreten Vertrag, bevor Sie kündigen.
2
Sage Active-Abonnements sind so konzipiert, dass das Abonnement bis zum nächsten Abrechnungsdatum aktiv bleibt. Das bedeutet: Wenn Sie zu spät kündigen, zahlen Sie für den nächsten Abrechnungszeitraum. Kündigen Sie daher lieber einige Tage zu früh als einen Tag zu spät und beachten Sie, dass "Arbeitstage" Feiertage und Wochenenden ausschließen.
3
Wenn Sie Sage für die Lohnabrechnung nutzen, planen Sie den Wechsel sorgfältig. Lohnunterlagen wie Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsnachweise und Gehaltsabrechnungen müssen vollständig archiviert und im neuen System weitergeführt werden. Planen Sie den Wechsel idealerweise zum Jahreswechsel, um keine laufenden Abrechnungsperioden zu unterbrechen.
4
Bei Sage 50 und anderen Desktop-Produkten verbleiben die lokalen Datenbankdateien auf Ihrem Rechner, sind aber ohne aktive Lizenz nicht mehr mit vollem Funktionsumfang zugänglich. Exportieren Sie daher vor der Kündigung alle Daten in druckbare und maschinenlesbare Formate (PDF, CSV), die auch ohne die Sage-Software geöffnet werden können.
5
Falls Sage die Vertragsbedingungen oder Preise ändert, prüfen Sie, ob ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Bei wesentlichen Vertragsänderungen können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen. Lesen Sie alle Mitteilungen von Sage sorgfältig und reagieren Sie innerhalb der gesetzlichen Frist.
6
Wenn Sie von Sage zu einer anderen Buchhaltungslösung wechseln, beachten Sie die DATEV-Exportmöglichkeiten von Sage. Die meisten modernen Buchhaltungssoftwarelösungen können DATEV-Exporte importieren, was die Datenmigration erheblich vereinfacht. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welches Exportformat für die Übergabe der Buchhaltungshistorie am besten geeignet ist.
7
Nutzen Sie die Möglichkeit, den Sage-Support vorab zu kontaktieren und die geltende Kündigungsfrist für Ihr spezifisches Produkt und Ihren Vertrag schriftlich bestätigen zu lassen. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis über die kommunizierte Frist und können sich darauf berufen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
8
Bewahren Sie alle exportierten Daten und die Kündigungsbestätigung mindestens zehn Jahre lang auf einem sicheren, langfristig zugänglichen Speichermedium auf. Digitale Archivierung ist grundsätzlich anerkannt, muss aber die Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleisten – verwenden Sie dafür geläufige, weit verbreitete Formate wie PDF/A.
9
Wenn Sie im Rahmen eines Software-Mietvertrags oder einer Software-as-a-Service-Vereinbarung für Sage 50 kündigen, prüfen Sie, ob Ihnen nach der Kündigung eine Kulanzfrist oder ein Lesezugriff auf Ihre Daten gewährt wird. Einige Sage-Vertragstypen sehen eine kurze Karenzzeit nach Vertragsende vor, in der ein eingeschränkter Zugriff noch möglich ist.

Häufige Fragen: Sage kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die verbindlichen Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem konkreten Sage-Vertrag und den aktuellen Produktbedingungen auf sage.com/de-de. Sage GmbH hat ihren deutschen Sitz in Frankfurt am Main. Die internationale Muttergesellschaft ist die Sage Group plc mit Sitz in Newcastle upon Tyne, Großbritannien. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Recherche und können sich ändern. Für Fragen wenden Sie sich an den Sage-Support unter sage.com/de-de/support.

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