Rundfunkbeitrag kündigen
Den Rundfunkbeitrag selbst können Sie nicht kündigen – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Möglich ist nur eine Abmeldung beim Beitragsservice, wenn die Wohnung wegfällt. Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: Rundfunkbeitrag kündigen
Der Rundfunkbeitrag ist keine klassische Mitgliedschaft oder ein Abonnement, das Sie frei kündigen können, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe pro Wohnung, die vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben wird. Eine „Kündigung" im eigentlichen Sinne gibt es deshalb nicht – Sie können Ihr Beitragskonto nur abmelden, wenn ein triftiger Grund vorliegt: Sie geben Ihre Wohnung auf, ziehen in einen Haushalt, der bereits einen Beitrag zahlt, melden ein Gewerbe ab oder geben ein beitragspflichtiges Fahrzeug ab.
Die Abmeldung erfolgt schriftlich oder online über „Mein Beitragskonto" auf rundfunkbeitrag.de. Sie benötigen dafür Ihre Beitragsnummer, das genaue Datum, zu dem die Wohnung, das Gewerbe oder das Fahrzeug wegfällt, und – bei einem Wohnungswechsel in einen bereits gemeldeten Haushalt – die Beitragsnummer der neuen Wohnung. Die Beitragspflicht endet erst zum Ende des Monats, in dem Sie die Abmeldung einreichen, nicht rückwirkend und nicht vor Eingang der Meldung beim Beitragsservice. Telefonisch ist eine Abmeldung nicht möglich.
Mehr lesen
Wenn Sie lediglich umziehen und weiterhin eine eigene Wohnung bewohnen, müssen Sie sich meist gar nicht abmelden: Der Beitragsservice führt Ihr Beitragskonto automatisch unter der neuen Adresse weiter, sofern Sie die Adressänderung melden. Eine echte Abmeldung lohnt sich nur bei den oben genannten Ausnahmefällen. Bei finanziellen Engpässen prüfen Sie stattdessen besser eine Befreiung oder Ermäßigung, statt eine Abmeldung ohne triftigen Grund zu versuchen.
Rundfunkbeitrag kündigen – Schritt für Schritt
Grund für die Abmeldung prüfen
Eine Abmeldung beim Beitragsservice ist nur in bestimmten Fällen möglich: Sie geben Ihre einzige Wohnung endgültig auf, ziehen in einen Haushalt, der bereits unter einer anderen Beitragsnummer zahlt, melden ein Gewerbe ab oder geben ein beitragspflichtiges Fahrzeug ab. Ein normaler Umzug in eine neue eigene Wohnung ist kein Abmeldegrund – hier reicht eine Adressänderung. Prüfen Sie zuerst, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Abmeldung zutrifft.
Beitragsnummer und Belege zusammentragen
Suchen Sie Ihre Beitragsnummer aus dem letzten Schreiben des Beitragsservice oder aus Ihrem Online-Konto heraus. Notieren Sie das genaue Datum, zu dem die Wohnung aufgegeben, das Gewerbe abgemeldet oder das Fahrzeug abgegeben wurde, sowie – falls zutreffend – die Beitragsnummer des neuen, bereits zahlenden Haushalts. Ohne diese Angaben kann der Beitragsservice die Abmeldung nicht bearbeiten.
Abmeldung schriftlich oder online einreichen
Melden Sie sich bevorzugt online über „Mein Beitragskonto" auf rundfunkbeitrag.de ab – dort füllen Sie ein Formular mit Beitragsnummer und Abmeldegrund aus. Alternativ senden Sie ein formloses Schreiben per Einschreiben an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Eine telefonische Abmeldung wird nicht akzeptiert.
Ende des Meldemonats beachten
Die Beitragspflicht endet erst zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung beim Beitragsservice eingeht – nicht rückwirkend zum tatsächlichen Wegfall der Wohnung. Reichen Sie die Abmeldung deshalb so früh wie möglich ein, da verspätete Meldungen zusätzliche Monatsbeiträge verursachen können.
Bestätigung einfordern und aufbewahren
Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung in der Regel schriftlich. Bewahren Sie diese Bestätigung und den Versandnachweis Ihrer Meldung auf, falls es später zu Rückfragen oder unberechtigten Abbuchungen kommt. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge für die folgenden zwei bis drei Monate.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Rundfunkbeitrag Kündigung
Häufige Fragen: Rundfunkbeitrag kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Diese Angaben basieren auf den bekannten Regelungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Stand Oktober 2026) und dienen der allgemeinen Orientierung. Die Beitragspflicht ist gesetzlich geregelt und kann sich durch Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesänderungen anpassen – prüfen Sie Details im Zweifel direkt auf rundfunkbeitrag.de.

