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Knappschaft kündigen

Die Knappschaft-Bahn-See (KNAPPSCHAFT) kann nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten mit zwei Monaten Frist zum Monatsende gekündigt werden. Beim Krankenkassenwechsel übernimmt die neue Kasse die Kündigung in der Regel automatisch.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: Knappschaft BKK kündigen

Anbieter
KNAPPSCHAFT (Knappschaft-Bahn-See)
Kündigungsfrist
2 Monate zum Monatsende
Mindestbindung
12 Monate (gesetzlich geregelt)
Kündigungsadresse
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Kündigungs-E-Mail
zentrale@kbs.de
Fax (gebührenfrei)
0800 / 72 45 901
Telefon (gebührenfrei)
0800 / 72 45 900

Die KNAPPSCHAFT ist eine der ältesten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und betreut bundesweit Versicherte aus allen Berufsgruppen. Ursprünglich eine Berufskrankenkasse für den Bergbausektor, ist die Knappschaft-Bahn-See heute eine allgemeine Ersatzkasse mit umfassendem Leistungsangebot. Neben der klassischen GKV-Krankenversicherung bietet die KNAPPSCHAFT auch Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse zur Zahnbehandlung und Präventionskurse an. Der Hauptsitz liegt in Bochum; als bundesweite Krankenkasse ist die KNAPPSCHAFT in ganz Deutschland aktiv.

Die Kündigung der KNAPPSCHAFT richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen für gesetzliche Krankenkassen (GKV). Die Kündigungsadresse lautet: KNAPPSCHAFT, Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum. Alternativ ist die Kündigung per E-Mail an zentrale@kbs.de oder per Fax an 0800 / 72 45 901 (gebührenfrei) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende gemäß § 175 SGB V. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestbindungsfrist von 12 Monaten kann die ordentliche Kündigung erklärt werden.

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Wer zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss die KNAPPSCHAFT oft nicht selbst kündigen: Die neue Kasse stellt nach Aufnahme in die Mitgliedschaft automatisch eine Kündigungsbestätigung aus, die der KNAPPSCHAFT zugesandt wird. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags – in diesem Fall kann ohne Einhaltung der Mindestbindungsfrist gekündigt werden, sofern der Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung eingeht.

Knappschaft BKK kündigen – Schritt für Schritt

1

Mitgliedschaftsdauer und Mindestbindung prüfen

Prüfen Sie zunächst, wann Sie der KNAPPSCHAFT beigetreten sind. Gemäß § 175 Abs. 4 SGB V gilt eine gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie ordentlich kündigen. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende – planen Sie das Wirksamkeitsdatum Ihrer Kündigung entsprechend. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, das auch innerhalb der Mindestbindungsfrist greift.

2

Neue Krankenkasse auswählen (bei Kassenwechsel)

Falls Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten, wählen Sie zunächst Ihre neue Kasse aus und melden Sie sich dort an. Die neue Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen eine Bestätigung der Mitgliedschaft auszustellen. Diese Kündigungsbestätigung nach § 175 Abs. 4 SGB V wird von der neuen Kasse direkt an die KNAPPSCHAFT gesandt. In diesem Fall müssen Sie die KNAPPSCHAFT in der Regel nicht selbst gesondert kündigen.

3

Kündigung schriftlich verfassen

Wenn Sie die KNAPPSCHAFT eigenständig kündigen möchten – z. B. wegen privater Krankenversicherung oder eines Sonderkündigungsrechts – verfassen Sie ein formloses Kündigungsschreiben. Das Schreiben muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, Ihre Krankenversichertennummer (auf der Gesundheitskarte), das gewünschte Kündigungsdatum sowie Ihre Unterschrift enthalten. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

4

Kündigung absenden

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an: KNAPPSCHAFT, Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail an zentrale@kbs.de oder per Fax an 0800 / 72 45 901 (gebührenfrei) senden – in diesem Fall fügen Sie den Faxsendeprotokoll als Nachweis bei. Die KNAPPSCHAFT ist verpflichtet, den Eingang der Kündigung zu bestätigen und das Wirksamkeitsdatum mitzuteilen.

5

Nachweis der Anschlussversicherung sicherstellen

Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ab dem Wirksamkeitsdatum anderweitig krankenversichert sind (gesetzlich oder privat). Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung der KNAPPSCHAFT und den Beitrittsnachweis der neuen Kasse sorgfältig auf. Prüfen Sie Ihren Kontoauszug nach dem Wirksamkeitsdatum, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgezogen werden.

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Tipps für Ihre Knappschaft BKK Kündigung

1
Beim Wechsel zu einer anderen GKV reicht es häufig aus, der neuen Kasse beizutreten – diese informiert die KNAPPSCHAFT automatisch und stellt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbestätigung aus.
2
Bei einer Beitragserhöhung der KNAPPSCHAFT haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können auch innerhalb der 12-monatigen Mindestbindungsfrist kündigen – das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung ausgeübt werden.
3
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um den Eingang bei der KNAPPSCHAFT nachweisen zu können – bei einem späteren Streit gilt das Datum der Zustellung.
4
Stellen Sie sicher, dass Sie lückenlos weiterversichert sind: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie ab dem Wirksamkeitsdatum Ihren neuen Versicherungsschutz nachweisen können.
5
Fordern Sie nach der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Wirksamkeitsdatum an – diese benötigen Sie für den Nachweis gegenüber Ihrem neuen Versicherungsträger.

Häufige Fragen: Knappschaft BKK kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Die hier aufgeführten Informationen zur Kündigung der KNAPPSCHAFT basieren auf dem Stand von Juni 2026. Gesetzliche Regelungen zu Kündigungsfristen und Mindestbindungsfristen können sich durch Gesetzesänderungen im SGB V ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Angaben direkt bei der KNAPPSCHAFT unter knappschaft.de oder beim GKV-Spitzenverband. Die Angabe einer Krankenversichertennummer ist Pflicht; ohne diese kann die Kündigung nicht bearbeitet werden. Bei einem Kassenwechsel stellen Sie sicher, dass keine Versicherungslücke entsteht.