IG Metall kündigen
IG-Metall-Mitgliedschaft kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Die Kündigung muss schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift an die zuständige Geschäftsstelle gesendet werden.
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Kurzübersicht: IG Metall kündigen
Die IG Metall ist mit rund 2,2 Millionen Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft der Welt. Sie vertritt Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, dem Textil- und Bekleidungsbereich sowie der Holz- und Kunststoffverarbeitung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel 1 % des Bruttoeinkommens.
Die Kündigung einer IG-Metall-Mitgliedschaft ist ausschließlich schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift möglich. Zuständig ist grundsätzlich die lokale Verwaltungseinheit (Geschäftsstelle), die Ihre Mitgliedschaft betreut – nicht die Bundesgeschäftsstelle. Die Adresse der Vorstandsverwaltung lautet: IG Metall Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen vor Ende eines Quartals – mögliche Austrittstermine sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
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Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Geschäftsstelle. Die Adresse Ihrer Verwaltungseinheit finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis oder auf alten Beitragsabrechnungen. Alternativ können Sie über die offizielle IG-Metall-Website (igmetall.de) Ihre zuständige Geschäftsstelle ermitteln.
IG Metall kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suchen Sie Ihren IG-Metall-Mitgliedsausweis oder alte Beitragsabrechnungen heraus, um Ihre Mitgliedsnummer und die Adresse Ihrer zuständigen Verwaltungseinheit zu ermitteln. Berechnen Sie das nächste Quartalsdatum und zählen Sie sechs Wochen rückwärts, um die Einsendungsfrist zu bestimmen. Die Mitgliedsnummer ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Kündigung unerlässlich.
Kündigung schriftlich verfassen
Schreiben Sie ein formelles Kündigungsschreiben mit vollständigem Namen, vollständiger Anschrift, Mitgliedsnummer und dem gewünschten Austrittsdatum (z. B. 30.09.2026). Erklären Sie ausdrücklich Ihren Austritt aus der IG Metall. Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein – eine gedruckte oder elektronische Unterschrift ist nicht ausreichend. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Austrittbestätigung.
Frist beachten
Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin bei der IG Metall eingegangen sein. Für einen Austritt zum 30. September muss die Kündigung also bis spätestens Mitte August vorliegen. Planen Sie ausreichend Postlaufzeit ein – rechnen Sie mindestens drei bis fünf Werktage für die Zustellung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung für das nächste Quartal.
Kündigung absenden
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihre zuständige IG-Metall-Geschäftsstelle. Falls Sie die lokale Adresse nicht kennen, können Sie alternativ an die Vorstandsverwaltung schreiben: IG Metall Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Rückschein sorgfältig auf – sie sind Ihr rechtssicherer Nachweis.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Austrittsbestätigung an. Die Bestätigung sollte das genaue Austrittsdatum und die Einstellung der Beitragseinzüge bestätigen. Falls Sie binnen vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Geschäftsstelle auf. Überprüfen Sie nach dem Austrittsdatum auch, ob keine weiteren Beiträge eingezogen werden.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre IG Metall Kündigung
Häufige Fragen: IG Metall kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Informationen zur IG-Metall-Kündigung basieren auf dem Stand Mai 2026. Die Adresse Ihrer zuständigen lokalen Geschäftsstelle entnehmen Sie Ihrem Mitgliedsausweis oder der IG-Metall-Website. Beitragsfristen und Kündigungsregelungen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Geschäftsstelle nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

