HEK – Hanseatische Krankenkasse kündigen
Ihre HEK-Mitgliedschaft sicher und fristgerecht beenden – alle Fristen, gesetzlichen Regeln, Sonderkündigungsrechte und Kontaktdaten der Hanseatischen Krankenkasse auf einen Blick.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: HEK Hanseatische Krankenkasse kündigen
Die HEK – Hanseatische Krankenkasse – ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenversicherung mit Sitz in Hamburg. Mit rund 600.000 Versicherten und etwa 950 Mitarbeitenden zählt die HEK zu den mittelgroßen deutschen Krankenkassen. Bemerkenswert ist die enge Verbindung der HEK mit Hamburg: Die Kasse verfügt über einen zentralen Standort in Hamburg-Wandsbek sowie weitere Servicestellen in der Hansestadt. Jahrelang gehörte die HEK zu den von Finanztip empfohlenen Krankenkassen – auch heute zählt sie zu den bekanntesten Ansprechpartnern für Versicherte, die Wert auf persönliche Beratung, eine medizinische Telefonhotline rund um die Uhr und überschaubare Verwaltungsstrukturen legen. Wer die HEK kündigen möchte, steht vor denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bei jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse – diese sind klar geregelt und bieten wichtige Schutzrechte für Versicherte.
Ein zentraler Vorteil des aktuellen GKV-Systems: Seit der Reform 2021 übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung bei der HEK automatisch für Sie, wenn Sie zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln möchten. Sie müssen also kein eigenes Kündigungsschreiben an die HEK schicken. Stattdessen genügt es, bei der neuen Wunsch-Krankenkasse einen Mitgliedsantrag zu stellen und Ihren Wechselwunsch zu bekunden. Die neue Kasse informiert dann die HEK, leitet die Kündigung ein und sorgt für einen nahtlosen Übergang. Die HEK selbst hat diesen Prozess auf ihrer Website beschrieben und bestätigt, dass sie bei einem solchen Wechsel die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse übernimmt – wenn Sie zur HEK wechseln – und auch selbst den Arbeitgeber elektronisch über die neue Mitgliedschaft informiert. Finanztip hebt ausdrücklich hervor, dass die HEK bei einem Wechsel zu ihr die Kündigung beim alten Anbieter für Sie übernimmt.
Mehr lesen
Die Mindestbindungsfrist bei der HEK beträgt wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen 18 Monate ab dem Beitrittsdatum (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie regulär zu einer anderen Kasse wechseln – sofern kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Die reguläre Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei volle Kalendermonate zum Ende eines Kalendermonats: Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse, der im Februar eingeht, bewirkt, dass die HEK-Mitgliedschaft zum 30. April endet und die neue Mitgliedschaft am 1. Mai beginnt. Für die HEK gilt: Ein Wechsel der Krankenkasse – also der Kassenwechsel zu einer anderen GKV – ist ohne eigene Kündigung möglich und auch ohne Einhaltung der Bindungsfrist, wenn ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht vorliegt.
Das Sonderkündigungsrecht bei der HEK greift insbesondere bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags: In diesem Fall können Sie als Mitglied außerordentlich kündigen, ohne die 18-monatige Mindestbindung abwarten zu müssen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der erhöhte Beitrag gilt – und zwar bei der neuen Kasse als Mitgliedsantrag. Die HEK ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig über die Beitragserhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Mitglieder – auch für solche, die einen Wahltarif abgeschlossen haben (mit Ausnahme des Krankengeld-Wahltarifs). Zusätzlich haben Versicherte bei bestimmten Lebensereignissen – etwa Arbeitgeberwechsel, Beginn einer Berufsausbildung oder Ausscheiden aus der Familienversicherung – ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht, das innerhalb von 14 Tagen nach dem Ereignis ausgeübt werden muss (§ 186 SGB V).
HEK Hanseatische Krankenkasse kündigen – Schritt für Schritt
Bindungsfrist und Wechselberechtigung prüfen
Stellen Sie zunächst fest, seit wann Sie bei der HEK versichert sind. Die gesetzliche Mindestbindungsfrist beträgt 18 Monate ab Ihrem Beitrittsdatum (§ 175 Abs. 4 SGB V). Ihr Eintrittsdatum finden Sie auf Ihrer Mitgliedsbescheinigung oder im HEK-Online-Portal. Liegt das Datum mehr als 18 Monate zurück, können Sie regulär wechseln. Andernfalls prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt – insbesondere bei einer aktuellen Beitragserhöhung der HEK.
Sonderkündigungsrecht prüfen
Hat die HEK ihren Zusatzbeitrag erhöht oder liegt ein anderes gesetzliches Sonderkündigungsrecht vor (z. B. Arbeitgeberwechsel, Beginn Berufsausbildung)? Dann können Sie unabhängig von der Mindestbindungsfrist wechseln. Bei Beitragserhöhung muss die Kündigung bis Ende des Monats eingehen, in dem der neue Beitrag gilt. Nutzen Sie eine Beitragserhöhung konsequent als Wechselanlass.
Neue Krankenkasse recherchieren und auswählen
Vergleichen Sie bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkassen nach Zusatzbeitrag, Bonusprogramm, Zusatzleistungen (z. B. Zahnreinigung, Osteopathie, Naturheilverfahren), App-Service und Bewertungen. Finanztip, Krankenkasseninfo und Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßige Rankings. Berücksichtigen Sie auch persönliche Beratungsangebote, falls Sie regelmäßig vor Ort Beratung suchen.
Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse stellen
Stellen Sie den Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – online, per App oder per Post. Geben Sie an, dass Sie von der HEK wechseln, und vermerken Sie gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht. Die neue Kasse prüft die Voraussetzungen und löst die Kündigung bei der HEK automatisch aus. Sie erhalten von der neuen Kasse eine Bestätigung und die neue Gesundheitskarte per Post.
Selbst kündigen nur bei Wechsel in die PKV oder Auslandsaufenthalt
Wenn Sie die GKV vollständig verlassen möchten (z. B. Wechsel in die private Krankenversicherung, dauerhafter Auslandsaufenthalt), müssen Sie die HEK selbst schriftlich kündigen. Senden Sie das Kündigungsschreiben mit Ihrem Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, Kündigungsdatum und PKV-Nachweis per Einschreiben mit Rückschein an: HEK – Hanseatische Krankenkasse, Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg.
Kündigungsbestätigung abwarten und Arbeitgeber informieren
Die HEK ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Ende Ihrer Mitgliedschaft zu schicken. Bewahren Sie dieses Dokument auf. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die neue Krankenkasse – er benötigt die Daten für die korrekte Abführung der Beitragszahlungen. Die neue Kasse übersendet die Mitgliedschaftsbescheinigung in vielen Fällen direkt elektronisch an den Arbeitgeber.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre HEK Hanseatische Krankenkasse Kündigung
Häufige Fragen: HEK Hanseatische Krankenkasse kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die individuellen Mitgliedschaftsbedingungen der HEK – Hanseatische Krankenkasse. Die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten gilt für alle GKV-Versicherten ohne gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft empfehlen wir eine direkte Rücksprache mit der HEK oder einer Verbraucherzentrale. Denken Sie stets daran: In Deutschland besteht gesetzliche Krankenversicherungspflicht – Ihr Versicherungsschutz muss zu jedem Zeitpunkt lückenlos gewährleistet sein.


