DJH kündigen
Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) muss bis zum 30. September beim DJH Service Center eingehen, damit sie zum Jahresende endet. Die Kündigung ist formlos per E-Mail oder Brief möglich.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: DJH kündigen
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist der Dachverband der deutschen Jugendherbergen mit Sitz in Detmold und zählt rund 2,5 Millionen Mitglieder. Die Jahresmitgliedschaft berechtigt zur Übernachtung in allen DJH-Jugendherbergen zu Mitgliederpreisen und kostet je nach Kategorie zwischen 7 Euro (Junior, bis 26 Jahre) und 27,50 Euro (27plus oder Familien) pro Jahr.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigung muss formlos, aber nachweisbar bis zum 30. September beim DJH Service Center eingehen, damit sie zum 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam wird. Nach dem Stichtag eingehende Kündigungen werden erst zum Ende des Folgejahres berücksichtigt.
Mehr lesen
Die Kündigung kann per E-Mail an djh-service@jugendherberge.de, per Fax oder postalisch an das DJH Service Center, Leonardo-da-Vinci-Weg 1, 32760 Detmold, gesendet werden. Geben Sie Name, Anschrift und Mitgliedsnummer an und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, damit die automatische Verlängerung nicht doch noch greift.
DJH kündigen – Schritt für Schritt
Mitgliedsnummer bereithalten
Suchen Sie Ihre DJH-Mitgliedsnummer auf dem Jugendherbergsausweis oder der letzten Beitragsrechnung heraus. Ohne diese Nummer kann das DJH Service Center Ihre Kündigung nicht eindeutig zuordnen. Notieren Sie außerdem die bei DJH hinterlegte Adresse.
Kündigung formlos verfassen
Schreiben Sie eine kurze Mitteilung mit Namen, Anschrift, Mitgliedsnummer und dem Hinweis, dass Sie Ihre Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres kündigen. Ein formloses Schreiben reicht aus, eine spezielle Vorlage ist nicht erforderlich. Eine Unterschrift ist bei der E-Mail-Kündigung nicht zwingend nötig.
Frist bis 30. September einhalten
Damit die Kündigung noch zum Jahresende wirksam wird, muss sie spätestens am 30. September beim DJH Service Center eingegangen sein. Wer diesen Termin verpasst, bleibt automatisch ein weiteres Jahr Mitglied und zahlt den vollen Jahresbeitrag erneut. Planen Sie bei postalischem Versand ausreichend Vorlaufzeit ein.
Kündigung absenden
Senden Sie die Kündigung per E-Mail an djh-service@jugendherberge.de oder per Brief an das DJH Service Center, Leonardo-da-Vinci-Weg 1, 32760 Detmold. Alternativ ist eine Kündigung über den zuständigen Landesverband möglich, bei dem die Mitgliedschaft ursprünglich abgeschlossen wurde. Bei postalischem Versand empfiehlt sich ein Einschreiben als Zustellnachweis.
Bestätigung einfordern
Das DJH bestätigt die Kündigung laut Angaben des Service Centers in der Regel innerhalb von vier Wochen schriftlich. Prüfen Sie nach Erhalt, ob der Austrittstermin korrekt zum Jahresende vermerkt ist. Heben Sie die Bestätigung auf, falls im Folgejahr dennoch ein Beitrag abgebucht wird.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre DJH Kündigung
Häufige Fragen: DJH kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben zu DJH entsprechen dem Stand Oktober 2026 gemäß den auf jugendherberge.de veröffentlichten Mitgliedschaftsinformationen. Beitragshöhen, Fristen und Kontaktwege können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf jugendherberge.de.

