Barmer GKV kündigen
Die Barmer GKV kann nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten mit zwei Monaten Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt häufig über die neue Krankenkasse oder schriftlich an die Barmer, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: Barmer GKV kündigen
Die Barmer ist mit mehreren Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Deutschlands und Mitglied im Verband der Ersatzkassen. Als gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet sich die Kündigung der Barmer grundlegend von einem normalen Abo-Vertrag: Es gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), und ein Wechsel erfolgt in aller Regel in eine andere gesetzliche Krankenkasse, nicht in ein „vertragsfreies" Verhältnis.
Die Kündigung der Barmer GKV-Mitgliedschaft ist nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Heute läuft der Kassenwechsel häufig über die neue Krankenkasse: Diese stellt auf Antrag die neue Mitgliedschaft aus, informiert die Barmer und koordiniert den Übergang. Wer direkt kündigen möchte, wendet sich schriftlich an die Barmer, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin, oder per E-Mail an service@barmer.de. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags.
Mehr lesen
Besondere Aufmerksamkeit verdienen laufende Wahltarife, Bonusprogramme und Familienversicherungen, die unter Umständen eigene Bindungsfristen auslösen oder beim Wechsel gesondert beendet werden müssen. Arbeitnehmer, Rentner und Studierende sollten außerdem sicherstellen, dass der Arbeitgeber oder die Zahlstelle die neue Krankenkasse rechtzeitig hinterlegt bekommt, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Ohne nahtlosen Übergang drohen Nachforderungen oder Fehlbuchungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Barmer GKV kündigen – Schritt für Schritt
Mitgliedschaftsdauer und Bindungsfrist prüfen
Stellen Sie zunächst fest, seit wann Ihre Mitgliedschaft bei der Barmer GKV besteht. Nach dem Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse gilt eine allgemeine Mindestbindung von 12 Monaten (§ 175 SGB V). Beachten Sie dabei, ob Sie einen Wahltarif – etwa einen Selbstbehalts- oder Hausarzttarif – abgeschlossen haben, da diese zusätzliche Bindungsfristen von bis zu drei Jahren auslösen können. Prüfen Sie Ihre Mitgliedsunterlagen oder fragen Sie direkt bei der Barmer nach.
Neue Krankenkasse auswählen und Mitgliedschaft beantragen
Wählen Sie die neue gesetzliche Krankenkasse aus und stellen Sie dort einen Mitgliedschaftsantrag. Die neue Kasse übernimmt in der Regel die Benachrichtigung der Barmer und regelt den Wechsel administrativ. Achten Sie darauf, dass die neue Mitgliedschaft lückenlos an die bisherige Barmer-Mitgliedschaft anschließt. Lassen Sie sich den Beginn der neuen Mitgliedschaft schriftlich bestätigen, bevor Sie die Barmer-Mitgliedschaft eigenständig kündigen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung prüfen
Falls die Barmer ihren Zusatzbeitrag angehoben hat, besteht ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 Abs. 4 SGB V. In diesem Fall beginnt die Sonderkündigungsfrist mit dem Zugang der Erhöhungsmitteilung und endet in der Regel einen Monat danach. Bewahren Sie das Schreiben der Barmer mit dem Datum des Zugangs auf – dieser Nachweis ist entscheidend, falls das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird. Beachten Sie außerdem, dass auch bei Sonderkündigung ein nahtloser Übergang in eine neue Krankenkasse sichergestellt sein muss.
Kündigung bei der Barmer einreichen
Wenn Sie die Kündigung direkt bei der Barmer einreichen möchten, senden Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Versichertennummer sowie dem gewünschten Kündigungsdatum an die Barmer, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin. Eine Kündigung per E-Mail an service@barmer.de ist ebenfalls möglich. Nutzen Sie bei postalischer Kündigung ein Einschreiben und notieren Sie das Absendedatum.
Arbeitgeber und Zahlstelle informieren
Informieren Sie nach dem Wechsel Ihren Arbeitgeber, Ihre Rentenstelle oder andere Zahlstellen über die neue Krankenkasse. Übermitteln Sie die neue Mitgliedsbescheinigung zeitnah, damit die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. Arbeitnehmer geben diese Information in der Regel über die Personalabteilung weiter. Rentenempfänger melden die neue Kasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Prüfen Sie außerdem, ob eine etwaige Familienversicherung von der alten auf die neue Krankenkasse übertragen werden muss.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Barmer GKV Kündigung
Häufige Fragen: Barmer GKV kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Alle Angaben zur Barmer GKV-Kündigung basieren auf dem Stand Juni 2026 und auf den Regelungen des SGB V. Da sich Zusatzbeitragssätze, Fristen und Kontaktdaten ändern können, empfehlen wir eine Prüfung der aktuellen Informationen direkt bei der Barmer unter barmer.de oder telefonisch unter 0800 33 20 60. Die Barmer hat ihren Hauptsitz in Wuppertal; die Kündigungskorrespondenz läuft über die Berliner Adresse.

