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AOK – Die Gesundheitskasse kündigen

Die AOK ist die größte gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands mit rund 27 Millionen Versicherten in regionalen Verbänden. Kündigungen müssen an die zuständige regionale AOK gerichtet werden.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: AOK – Die Gesundheitskasse kündigen

Anbieter
AOK – Die Gesundheitskasse
Kategorie
Krankenkassen
Kündigungsfrist
2 Monate (60 Tage) zum Monatsende
Kündigungsadresse
Zuständige regionale AOK-Geschäftsstelle (regional verschieden)
AOK Bundesverband
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Online-Kündigung
Über das jeweilige regionale AOK-Portal möglich

Die AOK – Die Gesundheitskasse ist keine einheitliche Kasse, sondern ein Verbund von elf regionalen Krankenkassen, die für unterschiedliche Bundesländer und Regionen zuständig sind. Wenn Sie Ihre AOK-Mitgliedschaft kündigen möchten, richten Sie Ihre Kündigung an die regionale AOK, bei der Sie versichert sind. Der AOK Bundesverband hat seinen Sitz unter: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin – für Mitgliedschaftskündigungen ist jedoch immer die zuständige Regionalgeschäftsstelle verantwortlich.

Die gesetzliche Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate, danach können Sie mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende kündigen. Neue Mitglieder können in den ersten 18 Monaten nach Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht wechseln, es sei denn, es tritt ein Sonderkündigungsgrund ein, wie etwa eine Beitragserhöhung. Bei einem Sonderkündigungsrecht verkürzt sich die Frist auf zwei Monate ab Bekanntgabe.

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Vor dem Kündigen sollten Sie bereits eine neue Krankenkasse ausgewählt haben, die bereit ist, Sie aufzunehmen. Viele neue Kassen bieten an, die Kündigung der AOK in Ihrem Auftrag durchzuführen, was den Prozess vereinfacht. Alternativ reichen Sie die schriftliche Kündigung direkt bei Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle ein.

AOK – Die Gesundheitskasse kündigen – Schritt für Schritt

1

Zuständige AOK ermitteln

Ermitteln Sie zuerst, bei welcher regionalen AOK Sie versichert sind – dies steht auf Ihrer AOK-Gesundheitskarte. Die AOK ist in elf Regionalverbände unterteilt, z. B. AOK Bayern, AOK Nordwest, AOK Hessen oder AOK Rheinland/Hamburg. Die Kündigung muss an die richtige Regionalstelle adressiert sein, da der AOK Bundesverband keine Einzelmitgliedschaften verwaltet.

2

Kündigung schriftlich verfassen

Schreiben Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Versichertennummer (auf der Gesundheitskarte) und dem Kündigungstermin. Geben Sie an, zu welcher Kasse Sie wechseln, um den Übergang zu erleichtern. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig – ohne Unterschrift ist die Kündigung rechtlich unwirksam.

3

Kündigungsfrist beachten

Bei der AOK gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende. Eine Kündigung, die am 10. März eingeht, wird zum 31. Mai wirksam. Stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben rechtzeitig bei der AOK eingeht – nicht nur rechtzeitig abgeschickt wurde. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Monat früher zu kündigen als nötig.

4

Kündigung an die zuständige AOK senden

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an Ihre zuständige regionale AOK-Geschäftsstelle. Die genaue Adresse finden Sie auf Ihrem Versicherungsnachweis oder unter aok.de/postanschrift. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich in einer AOK-Filiale abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.

5

Bestätigung einfordern

Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese Bestätigung benötigen Sie, um sich bei einer anderen Kasse anzumelden oder dem Arbeitgeber den Kassenwechsel nachzuweisen. Bewahren Sie die Bestätigung und den Einschreibebeleg dauerhaft auf. Falls keine Bestätigung innerhalb von zwei Wochen kommt, kontaktieren Sie die AOK direkt.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre AOK – Die Gesundheitskasse Kündigung

1
Melden Sie sich bei Ihrer neuen Kasse an, bevor Sie die AOK kündigen – viele neue Kassen übernehmen die Kündigung automatisch.
2
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gilt auch bei der AOK – kündigen Sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Erhöhungsbescheids.
3
Azubis und Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen mit kürzerer Frist wechseln – prüfen Sie Ihren speziellen Versicherungsstatus.
4
Beachten Sie: Die AOK-Regionen unterscheiden sich leicht in Service und Beitragssatz – informieren Sie sich vor dem Wechsel genau.
5
Bewahren Sie alle Unterlagen zur AOK-Mitgliedschaft nach der Kündigung noch mindestens 3 Jahre auf.

Häufige Fragen: AOK – Die Gesundheitskasse kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Da die AOK aus mehreren regionalen Verbänden besteht, können Adressen und Kontaktdaten je nach Region abweichen. Bitte überprüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten Ihrer zuständigen AOK direkt auf deren offizieller Website oder auf aok.de, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen.