
AOK – Die Gesundheitskasse kündigen
Die AOK ist die größte gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands mit rund 27 Millionen Versicherten in regionalen Verbänden. Kündigungen müssen an die zuständige regionale AOK gerichtet werden.
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Kurzübersicht: AOK – Die Gesundheitskasse kündigen
Die AOK – Die Gesundheitskasse ist keine einheitliche Kasse, sondern ein Verbund von elf regionalen Krankenkassen, die für unterschiedliche Bundesländer und Regionen zuständig sind. Wenn Sie Ihre AOK-Mitgliedschaft kündigen möchten, richten Sie Ihre Kündigung an die regionale AOK, bei der Sie versichert sind. Der AOK Bundesverband hat seinen Sitz unter: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin – für Mitgliedschaftskündigungen ist jedoch immer die zuständige Regionalgeschäftsstelle verantwortlich.
Die gesetzliche Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate, danach können Sie mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende kündigen. Neue Mitglieder können in den ersten 18 Monaten nach Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht wechseln, es sei denn, es tritt ein Sonderkündigungsgrund ein, wie etwa eine Beitragserhöhung. Bei einem Sonderkündigungsrecht verkürzt sich die Frist auf zwei Monate ab Bekanntgabe.
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Vor dem Kündigen sollten Sie bereits eine neue Krankenkasse ausgewählt haben, die bereit ist, Sie aufzunehmen. Viele neue Kassen bieten an, die Kündigung der AOK in Ihrem Auftrag durchzuführen, was den Prozess vereinfacht. Alternativ reichen Sie die schriftliche Kündigung direkt bei Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle ein.
AOK – Die Gesundheitskasse kündigen – Schritt für Schritt
Zuständige AOK ermitteln
Ermitteln Sie zuerst, bei welcher regionalen AOK Sie versichert sind – dies steht auf Ihrer AOK-Gesundheitskarte. Die AOK ist in elf Regionalverbände unterteilt, z. B. AOK Bayern, AOK Nordwest, AOK Hessen oder AOK Rheinland/Hamburg. Die Kündigung muss an die richtige Regionalstelle adressiert sein, da der AOK Bundesverband keine Einzelmitgliedschaften verwaltet.
Kündigung schriftlich verfassen
Schreiben Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Versichertennummer (auf der Gesundheitskarte) und dem Kündigungstermin. Geben Sie an, zu welcher Kasse Sie wechseln, um den Übergang zu erleichtern. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig – ohne Unterschrift ist die Kündigung rechtlich unwirksam.
Kündigungsfrist beachten
Bei der AOK gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende. Eine Kündigung, die am 10. März eingeht, wird zum 31. Mai wirksam. Stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben rechtzeitig bei der AOK eingeht – nicht nur rechtzeitig abgeschickt wurde. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Monat früher zu kündigen als nötig.
Kündigung an die zuständige AOK senden
Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an Ihre zuständige regionale AOK-Geschäftsstelle. Die genaue Adresse finden Sie auf Ihrem Versicherungsnachweis oder unter aok.de/postanschrift. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich in einer AOK-Filiale abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.
Bestätigung einfordern
Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese Bestätigung benötigen Sie, um sich bei einer anderen Kasse anzumelden oder dem Arbeitgeber den Kassenwechsel nachzuweisen. Bewahren Sie die Bestätigung und den Einschreibebeleg dauerhaft auf. Falls keine Bestätigung innerhalb von zwei Wochen kommt, kontaktieren Sie die AOK direkt.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre AOK – Die Gesundheitskasse Kündigung
Häufige Fragen: AOK – Die Gesundheitskasse kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Da die AOK aus mehreren regionalen Verbänden besteht, können Adressen und Kontaktdaten je nach Region abweichen. Bitte überprüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten Ihrer zuständigen AOK direkt auf deren offizieller Website oder auf aok.de, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen.


