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SCHUFA kündigen

Die kostenpflichtige meineSCHUFA-Mitgliedschaft lässt sich schriftlich mit einer Frist von meist einem Monat zum Vertragsende kündigen. Ihre gespeicherten Bonitätsdaten bleiben davon unberührt.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: SCHUFA kündigen

Anbieter
SCHUFA Holding AG
Kündigungsfrist
1 Monat zum Vertragsende (bei 12-Monats-Laufzeit oder unbefristetem Vertrag)
Kündigungsadresse
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
Online-Kündigung
Nicht rechtssicher möglich, Kündigung muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen
Besonderheit
Kündigung betrifft nur die kostenpflichtige Mitgliedschaft, gespeicherte Bonitätsdaten bleiben bestehen

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei und speichert Bonitätsdaten zu Millionen von Verbrauchern. Über das Produkt meineSCHUFA bietet das Unternehmen kostenpflichtige Mitgliedschaften an, mit denen Nutzer jederzeit Einblick in ihre eigene Bonitätsauskunft, ihren Score und gespeicherte Daten erhalten, teils ergänzt um Identitätsschutz-Leistungen.

Die meineSCHUFA-Mitgliedschaft wird meist für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei online abgeschlossenen Verträgen kann stattdessen auch eine unbefristete Laufzeit vereinbart sein. In beiden Fällen gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit, die Sie Ihren eigenen Vertragsunterlagen oder dem Kundenportal entnehmen sollten.

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Die Kündigung muss laut SCHUFA schriftlich erfolgen, entweder per Brief, Fax oder E-Mail, wobei ein Einschreiben die sicherste Nachweismöglichkeit bietet. Senden Sie die Kündigung an SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, und geben Sie dabei unbedingt Ihre Kundennummer an, die Sie auf Vertragsunterlagen, Rechnungen oder im Kundenkonto finden. Wichtig: Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft beendet nur den bezahlten Zugang zu Ihren Daten, Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Bonitätsdaten selbst bleiben davon unberührt und werden weiterhin nach den gesetzlichen Fristen verarbeitet.

SCHUFA kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten zusammentragen

Suchen Sie Ihre Kundennummer aus Vertragsunterlagen, der letzten Rechnung oder dem meineSCHUFA-Kundenkonto heraus. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Vertrag eine feste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hat oder unbefristet läuft, da dies das korrekte Kündigungsdatum beeinflusst.

2

Kündigung schriftlich verfassen

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer aktuellen Adresse, der Kundennummer und dem ausdrücklichen Wunsch, die meineSCHUFA-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der Frist zu kündigen.

3

Frist beachten

Rechnen Sie die einmonatige Kündigungsfrist vom Ende Ihrer Vertragslaufzeit rückwärts, damit das Schreiben rechtzeitig zugeht. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag bei fester Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

4

Kündigung absenden

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben an SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Alternativ ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich, ein Einschreiben bietet jedoch den sichersten Nachweis über Versand und Zugang.

5

Bestätigung einfordern

Bitten Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Beendigungsdatum. Prüfen Sie außerdem vorab beim Kundenservice, ob Ihre aktuelle Adresse bei der SCHUFA korrekt gespeichert ist, besonders nach einem Umzug während der Vertragslaufzeit.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Kostenlos & ohne Anmeldung. Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Tipps für Ihre SCHUFA Kündigung

1
Kündigen Sie rechtzeitig mindestens sechs bis acht Wochen vor dem bekannten Vertragsende, um die einmonatige Frist sicher einzuhalten und Verzögerungen bei der Post einzuplanen.
2
Verwenden Sie ein Einwurf-Einschreiben für den Postversand, da eine reine E-Mail-Kündigung laut mehreren Quellen nicht von allen Stellen als rechtssicher anerkannt wird.
3
Geben Sie Ihre Kundennummer im Kündigungsschreiben unbedingt an, da die SCHUFA sonst Ihr Konto möglicherweise nicht eindeutig zuordnen kann.
4
Beachten Sie, dass die Kündigung der meineSCHUFA-Mitgliedschaft Ihre gespeicherten Bonitätsdaten nicht löscht, für eine Löschung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
5
Fragen Sie vor der Kündigung im Service-Portal nach, ob Ihr Vertrag eine feste Mindestlaufzeit oder eine unbefristete Laufzeit hat, da sich davon der korrekte Kündigungstermin ableitet.

Häufige Fragen: SCHUFA kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Die Angaben basieren auf Recherchestand Oktober 2026. Da sich Laufzeiten je nach Vertragsabschluss unterscheiden können, prüfen Sie die genaue Frist zusätzlich in Ihren eigenen Vertragsunterlagen oder im meineSCHUFA-Kundenportal.

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