SCHUFA kündigen
Die kostenpflichtige meineSCHUFA-Mitgliedschaft lässt sich schriftlich mit einer Frist von meist einem Monat zum Vertragsende kündigen. Ihre gespeicherten Bonitätsdaten bleiben davon unberührt.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: SCHUFA kündigen
Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei und speichert Bonitätsdaten zu Millionen von Verbrauchern. Über das Produkt meineSCHUFA bietet das Unternehmen kostenpflichtige Mitgliedschaften an, mit denen Nutzer jederzeit Einblick in ihre eigene Bonitätsauskunft, ihren Score und gespeicherte Daten erhalten, teils ergänzt um Identitätsschutz-Leistungen.
Die meineSCHUFA-Mitgliedschaft wird meist für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei online abgeschlossenen Verträgen kann stattdessen auch eine unbefristete Laufzeit vereinbart sein. In beiden Fällen gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit, die Sie Ihren eigenen Vertragsunterlagen oder dem Kundenportal entnehmen sollten.
Mehr lesen
Die Kündigung muss laut SCHUFA schriftlich erfolgen, entweder per Brief, Fax oder E-Mail, wobei ein Einschreiben die sicherste Nachweismöglichkeit bietet. Senden Sie die Kündigung an SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, und geben Sie dabei unbedingt Ihre Kundennummer an, die Sie auf Vertragsunterlagen, Rechnungen oder im Kundenkonto finden. Wichtig: Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft beendet nur den bezahlten Zugang zu Ihren Daten, Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Bonitätsdaten selbst bleiben davon unberührt und werden weiterhin nach den gesetzlichen Fristen verarbeitet.
SCHUFA kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suchen Sie Ihre Kundennummer aus Vertragsunterlagen, der letzten Rechnung oder dem meineSCHUFA-Kundenkonto heraus. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Vertrag eine feste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hat oder unbefristet läuft, da dies das korrekte Kündigungsdatum beeinflusst.
Kündigung schriftlich verfassen
Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer aktuellen Adresse, der Kundennummer und dem ausdrücklichen Wunsch, die meineSCHUFA-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der Frist zu kündigen.
Frist beachten
Rechnen Sie die einmonatige Kündigungsfrist vom Ende Ihrer Vertragslaufzeit rückwärts, damit das Schreiben rechtzeitig zugeht. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag bei fester Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Kündigung absenden
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben an SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Alternativ ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich, ein Einschreiben bietet jedoch den sichersten Nachweis über Versand und Zugang.
Bestätigung einfordern
Bitten Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Beendigungsdatum. Prüfen Sie außerdem vorab beim Kundenservice, ob Ihre aktuelle Adresse bei der SCHUFA korrekt gespeichert ist, besonders nach einem Umzug während der Vertragslaufzeit.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre SCHUFA Kündigung
Häufige Fragen: SCHUFA kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die Angaben basieren auf Recherchestand Oktober 2026. Da sich Laufzeiten je nach Vertragsabschluss unterscheiden können, prüfen Sie die genaue Frist zusätzlich in Ihren eigenen Vertragsunterlagen oder im meineSCHUFA-Kundenportal.

