Schülerhilfe kündigen
Schülerhilfe-Verträge mit Mindestlaufzeit lassen sich in der Regel mit zwei Monaten Frist vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen, danach gilt meist eine Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Verträge ohne Mindestlaufzeit sind meist jederzeit zum Monatsende kündbar.
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Kurzübersicht: Schülerhilfe kündigen
Die Schülerhilfe ist eines der größten Nachhilfe-Unternehmen in Deutschland und wird größtenteils über selbstständige Franchise-Standorte betrieben, während die Zentrale als ZGS Bildungs-GmbH in Gelsenkirchen firmiert. Weil die konkreten Vertragskonditionen je nach Standort und Vertragsart unterschiedlich geregelt sein können, ist dein individueller Nachhilfevertrag die wichtigste Grundlage für die Kündigung.
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, danach verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Zugang der Kündigung. Verträge ohne Mindestlaufzeit lassen sich dagegen meist jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Befristete Verträge, etwa zur reinen Prüfungsvorbereitung, laufen automatisch aus und müssen nicht separat gekündigt werden.
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Richte deine Kündigung an den Schülerhilfe-Standort, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast, da dort deine Vertragsunterlagen vorliegen. Hast du den Standort nicht mehr zur Hand, kannst du dich alternativ an die Zentrale, ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 2, 45891 Gelsenkirchen, wenden, die dich an den zuständigen Standort verweist. Für das separate Online-LernCenter gibt es eine eigene Kündigungsseite im Kundenbereich.
Schülerhilfe kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suche deinen Nachhilfevertrag heraus und prüfe, ob eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde und welcher Standort für deinen Vertrag zuständig ist. Diese Angaben entscheiden darüber, welche Frist gilt und wohin du die Kündigung schicken musst.
Kündigung schriftlich verfassen
Formuliere ein Kündigungsschreiben mit deinem Namen, der Schülernummer oder Vertragsnummer und dem ausdrücklichen Wunsch, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der vereinbarten Frist zu kündigen. Unterschreibe das Schreiben.
Frist beachten
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit musst du in der Regel zwei Monate vor deren Ablauf kündigen, danach gilt eine Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Ohne Mindestlaufzeit kannst du meist jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
Kündigung absenden
Sende dein Kündigungsschreiben an den Standort, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast. Ist dir die Adresse nicht mehr bekannt, wende dich an die Zentrale, ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 2, 45891 Gelsenkirchen, die dich an den richtigen Standort weiterleitet.
Bestätigung einfordern
Fordere ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Beendigungstermins vom Standort an. Halte dazu am besten vorab Rücksprache mit der Standortleitung, wie es viele Franchise-Standorte empfehlen.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Schülerhilfe Kündigung
Häufige Fragen: Schülerhilfe kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Alle Angaben basieren auf dem Stand Oktober 2026 und können sich je nach Schülerhilfe-Standort und individuellem Vertrag unterscheiden. Prüfe vor der Kündigung unbedingt deine eigenen Anmeldebedingungen, da Mindestlaufzeit und Frist standortabhängig abweichen können.
