DATEV kündigen
DATEV-Softwareverträge lassen sich meist mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen, die genossenschaftliche DATEV-Mitgliedschaft dagegen nur mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Die Kündigung geht schriftlich an die DATEV eG in Nürnberg.
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Kurzübersicht: DATEV Online kündigen
DATEV ist eine Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte mit Sitz in Nürnberg, die Software und IT-Dienstleistungen für Kanzleien und deren Mandanten bereitstellt. Zu den bekanntesten Produkten zählen DATEV Unternehmen online, DATEVnet, myDATEV und verschiedene DATEV-Online-Anwendungen für Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen. Wichtig für Endkunden: Wer Belege im Rahmen eines Servicerechenzentrums über die eigene Kanzlei einreicht, hat in der Regel keinen eigenen Vertrag mit DATEV – nur der Steuerberater als Vertragspartner kann die Nutzung kündigen.
Bei DATEV muss klar zwischen zwei Vertragsarten unterschieden werden. Programm- bzw. Softwareverträge wie DATEV-Online-Anwendungen oder DATEVnet laufen häufig mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und können danach mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden; jährlich abgerechnete Programme sind zum Jahresende kündbar. Die genossenschaftliche DATEV-Mitgliedschaft mit ihren Geschäftsanteilen unterliegt dagegen § 6 Abs. 2 der Satzung: Hier gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres, das Kündigungsschreiben muss also spätestens bis zum 30. September in Textform bei der DATEV eG eingehen.
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Die Kündigung kann online über das jeweilige DATEV-Portal (etwa MeinDATEV oder Auftragswesen online) mit einem geführten Kündigungsformular eingereicht werden. Alternativ ist die schriftliche Kündigung per Post an die DATEV eG, Paumgartnerstraße 6-14, 90429 Nürnberg, oder per E-Mail an mitgliedschaften@datev.de (für die Genossenschaftsmitgliedschaft) bzw. info@datev.de (für allgemeine Vertragsfragen) möglich.
DATEV Online kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsart klären
Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen reinen Softwarenutzungsvertrag (z. B. DATEV-Online-Anwendungen, DATEVnet) oder eine genossenschaftliche DATEV-Mitgliedschaft kündigen möchten, da für beide unterschiedliche Fristen und Formulare gelten. Bei Belegübernahme über eine Kanzlei ist zudem oft nur der Steuerberater kündigungsberechtigt.
Kündigung schriftlich verfassen
Formulieren Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrer Kunden- bzw. Mitgliedsnummer, dem betroffenen Vertrag oder Genossenschaftsanteil und dem gewünschten Kündigungstermin. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Frist beachten
Für Softwareverträge gilt meist 1 Monat Frist zum Monatsende nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Für die Genossenschaftsmitgliedschaft gilt eine Frist von 3 Monaten zum Jahresende – das Schreiben muss spätestens am 30. September beim Anbieter eingehen.
Kündigung absenden
Reichen Sie die Kündigung online über das jeweilige DATEV-Portal ein, oder senden Sie sie schriftlich an die DATEV eG, Paumgartnerstraße 6-14, 90429 Nürnberg, bzw. per E-Mail an mitgliedschaften@datev.de oder info@datev.de.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an und prüfen Sie, ob ausstehende Geschäftsanteile bei der Genossenschaftsmitgliedschaft ausgezahlt werden. Bewahren Sie die Bestätigung als Nachweis für den fristgerechten Vertragsstopp auf.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre DATEV Online Kündigung
Häufige Fragen: DATEV Online kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die hier genannten Informationen zu DATEV entsprechen dem Stand Juli 2026. Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Produkt und Vertragsart und sollten vor der Kündigung anhand der individuellen Vertragsunterlagen geprüft werden. Diese Seite ist kein offizielles Angebot der DATEV eG.