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BahnCard kündigen – So beenden Sie Ihr Abo rechtzeitig

BahnCard 25, 50 oder 100 kündigen: Alle Fristen, Wege und Vorlagen auf einen Blick. Vermeiden Sie die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: BahnCard kündigen

Anbieter
Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main
Kündigungsfrist BahnCard 25 & 50
4 Wochen vor Laufzeitende
Kündigungsfrist BahnCard 100
4 Wochen vor Ende des ersten Jahres
Kündigungsform
Textform (Online, E-Mail, Brief, Fax, App)
Kündigungs-E-Mail
bahncard@bahn.de
Postadresse
BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main
Automatische Verlängerung
Ja – um jeweils ein weiteres Jahr

Die BahnCard der Deutschen Bahn AG ist eines der bekanntesten Rabatt-Abonnements im deutschen Personenverkehr. Wer regelmäßig mit der Bahn reist, spart mit der BahnCard 25 oder BahnCard 50 erheblich bei den Fahrkartenpreisen. Doch was für Vielfahrer ein lohnendes Investment ist, kann für Gelegenheitsreisende schnell zur Kostenfalle werden – denn die BahnCard ist ein Abo-Produkt, das sich ohne rechtzeitige Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Genau dieser Punkt überrascht viele Nutzer, die glauben, die Karte laufe nach einem Jahr einfach aus. Wer die Kündigung verpasst, zahlt im schlimmsten Fall ein weiteres Jahr lang Beiträge, obwohl er die Bahn kaum noch nutzt.

Die BahnCard gibt es in drei Hauptvarianten: Die BahnCard 25 gewährt 25 Prozent Rabatt auf Flexpreise und ist die günstigste Option für gelegentliche Bahnfahrer. Die BahnCard 50 bietet 50 Prozent Rabatt auf Flexpreise und lohnt sich für häufigere Fahrten. Die BahnCard 100 schließlich gilt als Flatrate für unbegrenzte Zugfahrten in ganz Deutschland – sie eignet sich vor allem für Pendler und Vielflieger, die nahezu täglich die Bahn nutzen. Daneben gibt es Sonderformen wie die Probe BahnCard (drei Monate Testphase), die Senioren BahnCard sowie die My BahnCard für Reisende unter 27 Jahren. Für Kinder bis 14 Jahre ist die BahnCard im Rahmen des Elternabos kostenlos enthalten.

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Entscheidend für eine erfolgreiche Kündigung ist die Kenntnis der geltenden Kündigungsfristen. Für die BahnCard 25 und BahnCard 50 beträgt die Frist vier Wochen vor Ablauf der einjährigen Laufzeit. Die Kündigung muss dabei in Textform eingehen – also per Online-Formular, E-Mail, Brief oder Fax. Wer auf die DB Navigator App zurückgreift, kann das Abo auch dort direkt beenden. Bei der BahnCard 100 gilt ebenfalls eine Frist von vier Wochen zum Ende des ersten Jahres. Besonderheit: Wurde die BahnCard 100 als Einmalbetrag bezahlt, verlängert sie sich nicht automatisch und muss nicht aktiv gekündigt werden. Auch die Probe BahnCard 25 verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht bis vier Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

Wer die Kündigung verpasst hat oder sich unsicher ist, ob die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, sollte umgehend den BahnCard Service kontaktieren. In bestimmten Fällen – etwa wenn die Deutsche Bahn bei Vertragsschluss nicht ausreichend auf die automatische Verlängerung hingewiesen hat – kann einer ungewollten Verlängerung widersprochen werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben. Nach der Kündigung bleibt die BahnCard bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin nutzbar – auch bereits gebuchte Reisen profitieren bis zum letzten Tag vom Rabatt.

BahnCard kündigen – Schritt für Schritt

1

Gültigkeitsdatum auf der BahnCard prüfen

Das genaue Ablaufdatum Ihrer BahnCard ist auf der Vorderseite der Karte aufgedruckt. Berechnen Sie ausgehend davon die Frist von vier Wochen. Liegt das Ablaufdatum beispielsweise am 15. Oktober, muss die Kündigung spätestens am 17. September bei der Deutschen Bahn eingegangen sein.

2

Kündigungsweg auswählen

Sie können Ihre BahnCard auf vier Wegen kündigen: per Online-Formular auf bahn.de (ohne Login möglich), per E-Mail an bahncard@bahn.de, per Brief an den BahnCard-Service in Frankfurt oder direkt in der DB Navigator App. Alle Wege sind gleichwertig – wählen Sie den für Sie bequemsten.

3

Kündigung per Online-Formular einreichen

Rufen Sie das Kündigungsformular auf bahn.de/kontakt/kuendigungsformular auf. Wählen Sie unter "Betreff" die Option "Kündigung Ihrer BahnCard" und tragen Sie Ihre Kundennummer sowie BahnCard-Nummer ein. Ein kurzer Kündigungstext genügt: "Hiermit kündige ich fristgerecht meine BahnCard mit der Nummer [Nummer]. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung."

4

Kündigung per DB Navigator App

Loggen Sie sich in der DB Navigator App in Ihr Kundenkonto ein. Navigieren Sie zu Ihrem Profil und wählen Sie Ihre hinterlegte BahnCard aus. Unter "Optionen" finden Sie die Schaltfläche "BahnCard kündigen". Bestätigen Sie den Vorgang – die Kündigung wird umgehend vermerkt und Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.

5

Kündigung per E-Mail oder Brief versenden

Senden Sie Ihre Kündigung an bahncard@bahn.de oder per Brief an: Deutsche Bahn Fernverkehr AG, BahnCard Service, 60643 Frankfurt am Main. Für den postalischen Weg empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Kundennummer und BahnCard-Nummer an.

6

Kündigungsbestätigung abwarten und aufbewahren

Nach eingegangener Kündigung erhalten Sie von der Deutschen Bahn eine schriftliche oder digitale Bestätigung. Bewahren Sie diese sorgfältig auf. Sollte keine Bestätigung innerhalb von fünf Werktagen eingehen, nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem BahnCard Service auf, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung registriert wurde.

7

BahnCard bis zum letzten Gültigkeitstag weiternutzen

Ihre BahnCard bleibt nach der Kündigung bis zum aufgedruckten Ablaufdatum vollständig gültig. Nutzen Sie die verbleibende Zeit für geplante Bahnreisen und profitieren Sie bis zum letzten Tag vom Rabatt. Bereits gebuchte Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Ablaufdatum.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre BahnCard Kündigung

1
Tragen Sie das Ablaufdatum Ihrer BahnCard direkt nach Erhalt in Ihren Kalender ein und stellen Sie eine Erinnerung auf sechs Wochen vor dem Ablaufdatum – das gibt Ihnen ausreichend Puffer zur rechtzeitigen Kündigung.
2
Wählen Sie für die Kündigung per Post unbedingt das Einschreiben mit Rückschein. Im Streitfall mit der Deutschen Bahn ist der Nachweis des fristgerechten Eingangs der Kündigung entscheidend.
3
Falls Sie die Kündigung per E-Mail einreichen, aktivieren Sie die Lesebestätigung oder speichern Sie den Versandnachweis. So haben Sie einen Beleg für die fristgerechte Übermittlung.
4
Wenn Sie die Frist knapp verpasst haben, kontaktieren Sie dennoch sofort den BahnCard Service. Die Deutsche Bahn gewährt in bestimmten Fällen Kulanz, insbesondere wenn nachweislich keine ausreichende Information über die automatische Verlängerung erfolgt ist.
5
Die Kündigung der BahnCard betrifft nicht Ihr BahnBonus-Konto. Gesammelte BahnBonus-Punkte bleiben erhalten und können unabhängig von der BahnCard weiterhin genutzt und eingelöst werden.
6
Möchten Sie nur die Partner-BahnCard (Zweitkarte) kündigen, die eigene aber behalten, ist das separat möglich. Geben Sie in Ihrer Kündigung explizit an, welche BahnCard-Variante Sie beenden möchten.
7
Die BahnCard 100 im Abo (Monatszahlung) muss aktiv gekündigt werden. Bei Einmalzahlung verliert die BahnCard 100 nach zwölf Monaten automatisch ihre Gültigkeit – hier ist keine Kündigung notwendig.
8
Auch wenn Sie die Kündigung online oder per App einreichen, empfiehlt es sich, einen Screenshot oder ein PDF der Bestätigungsseite zu speichern, bis die offizielle Bestätigungs-E-Mail eingegangen ist.
9
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie die BahnCard im laufenden Jahr bereits ausreichend genutzt haben. Bei der BahnCard 25 lohnt sich das Abo ab einer jährlichen Fahrkostenersparnis, die den Jahresbeitrag übersteigt.

Häufige Fragen: BahnCard kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Die BahnCard der Deutschen Bahn AG ist kein Einmalprodukt, sondern ein Abonnement mit automatischer Jahresverlängerung. Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, die Kündigungsfrist vier Wochen vor Laufzeitende. Eine Kündigung ist ausschließlich in Textform wirksam – mündliche Kündigungen werden von der Deutschen Bahn nicht akzeptiert. Zuständig für alle Belange rund um die BahnCard ist der BahnCard-Service der Deutschen Bahn AG, erreichbar per E-Mail unter bahncard@bahn.de sowie postalisch unter: BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die BahnCard 100: Wer diese als Monatsrate bezahlt, hat ein Abonnement abgeschlossen und muss rechtzeitig kündigen. Wer die BahnCard 100 als Einmalbetrag entrichtet hat, erwirbt ein Jahresprodukt ohne automatische Verlängerung – hier ist keine Kündigung notwendig. Die Probe BahnCard 25 verhält sich wie ein reguläres Abo: Ohne Kündigung vier Wochen vor Ende der dreimonatigen Testphase wird sie automatisch in eine reguläre einjährige BahnCard 25 umgewandelt.

Kunden, die eine ungewollte automatische Verlängerung erhalten haben und der Meinung sind, bei Vertragsschluss nicht ausreichend auf diese Regelung hingewiesen worden zu sein, haben die Möglichkeit, der Verlängerung schriftlich zu widersprechen. In Streitfällen kann die Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) angerufen werden.

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