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AGILA Tierversicherung kündigen

Fristgerecht und rechtssicher die AGILA Haustierversicherung kündigen – mit vollständiger Anleitung, Kündigungsfristen und allen Kontaktdaten.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: AGILA Tierversicherung kündigen

Kündigungsfrist
4 Wochen vor Vertragsablauf (Hauptfälligkeit)
Mindestlaufzeit
12 Monate; danach jährliche Verlängerung
Kündigungsform
Schriftlich per Online-Formular, Post oder E-Mail
Postanschrift
AGILA Haustierversicherung AG, Postfach 365, 30003 Hannover
E-Mail
info@agila.de
Telefon
+49 511 936 80 377
Sonderkündigungsrecht
Ja – bei Beitragserhöhung (1 Monat Frist) oder Tod/Abgabe des Tieres (sofort zum Monatsende)

Die AGILA Haustierversicherung AG mit Sitz in Hannover gehört zu den bekanntesten Anbietern von Tierkrankenversicherungen in Deutschland. Seit ihrer Gründung hat sich AGILA auf die finanzielle Absicherung von Hunden, Katzen und weiteren Haustieren spezialisiert. Das Produktportfolio umfasst Krankenversicherungen, OP-Versicherungen sowie kombinierte Tarife, die Tierhaltern erhebliche Tierarztrechnungen ersparen können. Trotz dieser Vorteile entscheiden sich viele Tierhalter irgendwann dazu, ihren AGILA-Vertrag zu kündigen – sei es wegen Preissteigerungen, einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, dem Tod oder der Abgabe des versicherten Tieres oder einfach weil sich die persönliche Lebenssituation verändert hat. Wer seinen Vertrag bei AGILA beenden möchte, sollte die geltenden Regeln genau kennen, um teure Fehler zu vermeiden und den Vertrag wirklich zum gewünschten Zeitpunkt zu beenden.

Ein AGILA-Versicherungsvertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser ersten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt bei AGILA vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsablaufdatum. Den genauen Vertragsbeginn und damit auch das Ablaufdatum finden Sie auf Ihrer Versicherungsurkunde. Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel am 15. Juli begann, ist die Kündigung zum nächsten 15. Juli möglich – die Kündigung muss dann spätestens vier Wochen zuvor, also bis zum 17. Juni, schriftlich bei AGILA eingegangen sein. Eine rückwirkende Kündigung ist ausdrücklich nicht möglich. Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, profitieren von neuen gesetzlichen Regelungen, die monatliche Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf der Erstlaufzeit erlauben können.

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AGILA erkennt neben der ordentlichen Kündigung auch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten an. Das wichtigste Sonderkündigungsrecht besteht bei einer außerplanmäßigen Beitragsanpassung: Erhalten Sie von AGILA ein Schreiben über eine Beitragserhöhung, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung wirksam, sodass Sie keine erhöhten Beiträge zahlen müssen. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht beim Tod oder der Abgabe des versicherten Tieres: In diesen Fällen kann der Vertrag sofort zum Ende des laufenden Vertragsmonats aufgelöst werden, ohne dass die reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Die Kündigung Ihrer AGILA-Versicherung erfolgt am zuverlässigsten schriftlich. AGILA bevorzugt die Nutzung des eigenen Online-Formulars, das über das Kundenportal auf agila.de erreichbar ist. Alternativ können Sie Ihre Kündigung auch per Post an die AGILA Haustierversicherung AG, Postfach 365, 30003 Hannover, oder per E-Mail an info@agila.de einreichen. Unabhängig vom gewählten Versandweg sollten Sie stets auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bestehen und alle Nachweise sorgfältig aufbewahren. Eine mündliche Kündigung per Telefon ist bei Versicherungsverträgen generell nicht ausreichend und wird von AGILA nicht akzeptiert. Mit einer gut vorbereiteten und fristgerecht eingereichten Kündigung beenden Sie Ihren AGILA-Vertrag sicher und ohne ungewollte Vertragsverlängerung.

AGILA Tierversicherung kündigen – Schritt für Schritt

1

Versicherungsurkunde heraussuchen

Suchen Sie Ihre AGILA-Versicherungsurkunde heraus. Darauf finden Sie den genauen Vertragsbeginn, Ihre Versicherungsnummer und die Tarifbezeichnung. Der Vertragsbeginn ist entscheidend, weil das Kündigungsdatum stets auf diesen Termin fällt – der Vertrag läuft immer ein volles Jahr ab dem ursprünglichen Startdatum. Ohne diese Information können Sie die korrekte Frist nicht berechnen.

2

Kündigungsfrist berechnen

Bestimmen Sie anhand des Vertragsbeginns das nächste Ablaufdatum Ihres AGILA-Vertrags. Zählen Sie von diesem Datum vier Wochen zurück – das ist der späteste Termin, an dem Ihre schriftliche Kündigung bei AGILA eingegangen sein muss. Planen Sie einen zusätzlichen Puffer von einigen Tagen für den Postweg ein, wenn Sie per Brief kündigen. Bei Verträgen mit monatlichem Kündigungsrecht nach der Erstlaufzeit können Sie entsprechend flexibler vorgehen.

3

Kündigungsschreiben vorbereiten

Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Angaben: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Name des versicherten Tieres (Rasse, Geburtsdatum), Tarifbezeichnung, das gewünschte Kündigungsdatum sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive des genauen Vertragsendes. Nutzen Sie alternativ das offizielle Online-Formular von AGILA unter agila.de, das alle notwendigen Felder vorgibt.

4

Kündigung fristgerecht einsenden

Senden Sie Ihre Kündigung rechtzeitig an AGILA. Per Post: AGILA Haustierversicherung AG, Postfach 365, 30003 Hannover – empfohlen per Einschreiben mit Rückschein. Per E-Mail: info@agila.de – fordern Sie eine Lesebestätigung an. Oder online über das Kündigungsformular im AGILA-Kundenportal unter agila.de/kunden. Das Online-Formular gilt als der bevorzugte Weg, da Sie dort sofort eine digitale Eingangsbestätigung erhalten.

5

Eingangsbestätigung anfordern und aufbewahren

Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche oder digitale Bestätigung des Kündigungseingangs von AGILA erhalten. Diese sollte das genaue Datum des Vertragsendes beinhalten. Wenn Sie nach zehn Werktagen keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie den Kundenservice unter +49 511 936 80 377. Bewahren Sie alle Unterlagen – Kündigungsschreiben, Versandnachweis und Bestätigung – für mindestens drei Jahre auf.

6

Neue Tierversicherung rechtzeitig abschließen

Falls Sie für Ihr Tier weiterhin Versicherungsschutz benötigen, schließen Sie die neue Versicherung ab, bevor Ihr AGILA-Vertrag endet. Beachten Sie, dass die meisten Tierkrankenversicherungen eine Wartezeit von 30 bis 90 Tagen haben, in der keine Leistungen für neu aufgetretene Erkrankungen erbracht werden. Planen Sie den Wechsel daher frühzeitig und schließen Sie die neue Police idealerweise noch vor dem Ende der AGILA-Versicherung ab, um Versicherungsschutz-Lücken zu vermeiden.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre AGILA Tierversicherung Kündigung

1
Notieren Sie das Ablaufdatum Ihres AGILA-Vertrags im Kalender und setzen Sie eine Erinnerung sechs Wochen vor diesem Termin. So verpassen Sie die viermonatige Kündigungsfrist nicht und haben ausreichend Zeit, Ihre Kündigung sorgfältig vorzubereiten.
2
Nutzen Sie bevorzugt das Online-Kündigungsformular von AGILA auf agila.de, da Sie dort sofort eine digitale Eingangsbestätigung erhalten und der Prozess für AGILA einfacher zuzuordnen ist. Das spart Zeit und schafft von Anfang an Klarheit über den Eingang.
3
Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses muss innerhalb von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsschreibens ausgeübt werden. Lesen Sie daher jedes Schreiben von AGILA sorgfältig und handeln Sie sofort, wenn eine Erhöhung angekündigt wird.
4
Ist Ihr versichertes Tier verstorben oder wurden Sie es abgegeben, entfällt der Versicherungsgrund. In diesem Fall können Sie den Vertrag sofort zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen – unabhängig von der regulären Jahresfrist. Legen Sie der Kündigung gegebenenfalls eine tierärztliche Sterbeurkunde oder einen ähnlichen Nachweis bei.
5
Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben immer Ihre vollständige Versicherungsnummer an. Fehlt diese Angabe, kann AGILA Ihren Vertrag möglicherweise nicht eindeutig identifizieren, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und im schlimmsten Fall zur ungewollten Vertragsverlängerung führen kann.
6
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Post immer als Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist Ihr rechtssicherer Beweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht bei AGILA eingegangen ist. Bei einem E-Mail-Versand fordern Sie stets eine Lesebestätigung an und speichern Sie die E-Mail mit einem Zeitstempel.
7
Vergleichen Sie vor der Kündigung aktuelle Angebote anderer Tierkrankenversicherungen. Bedenken Sie, dass Vorerkrankungen Ihres Tieres bei einem neuen Anbieter möglicherweise ausgeschlossen werden. Manchmal ist eine Umstellung des AGILA-Tarifs auf einen günstigeren Plan sinnvoller als eine vollständige Kündigung.
8
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, rufen Sie den AGILA-Kundenservice unter +49 511 936 80 377 an und lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusagen – bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung mit dem genauen Kündigungsdatum.
9
Prüfen Sie, ob Sie für etwaige offene Leistungsanträge noch Belege einreichen müssen, bevor Ihr Vertrag endet. Leistungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, können auch nach Vertragsende noch geltend gemacht werden, sofern sie rechtzeitig beim Anbieter eingehen.

Häufige Fragen: AGILA Tierversicherung kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die verbindlichen Kündigungsfristen und -bedingungen entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen AGILA-Vertragsunterlagen oder erfragen Sie diese direkt beim AGILA-Kundenservice. Bei Unsicherheiten über Ihr Sonderkündigungsrecht empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsombudsmann oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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