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Verbund Energie kündigen

Strom- oder Gasverträge bei VERBUND Sales GmbH lassen sich mit 2 Wochen Frist außerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen – schriftlich, per E-Mail oder über das Kundenportal „Mein VERBUND".

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: Verbund Energie kündigen

Anbieter
VERBUND Sales GmbH, Am Hof 6a, 1010 Wien, Österreich
Kündigungsfrist
2 Wochen außerhalb der Mindestvertragslaufzeit
Kündigungsadresse
VERBUND Sales GmbH, Am Hof 6a, 1010 Wien, Österreich
Kündigungs-E-Mail
service@verbund.at
Online-Kündigung
Möglich über das Kundenportal „Mein VERBUND"

VERBUND ist Österreichs größtes Elektrizitätsunternehmen und beliefert private Haushalte in Österreich mit Strom und Gas. Der Vertragspartner für Privatkunden ist die VERBUND Sales GmbH mit Sitz in Wien. Wichtig für deutsche Leser: In Deutschland tritt VERBUND ausschließlich als Geschäftskundenanbieter (VERBUND Energy4Business GmbH) auf – ein Haushaltsstromvertrag mit VERBUND besteht in Deutschland in der Regel nicht, sodass sich diese Kündigungsanleitung an österreichische Privatkunden richtet.

Die Kündigung eines VERBUND-Strom- oder Gasvertrags ist außerhalb einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich, wie es die österreichischen Bestimmungen des ElWOG beziehungsweise GWG vorsehen. Bei Festpreistarifen mit Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten ist eine Kündigung erst zum Ende dieser Laufzeit unter Einhaltung der 2-Wochen-Frist möglich. Am sichersten ist die schriftliche Kündigung per Post an VERBUND Sales GmbH, Am Hof 6a, 1010 Wien, alternativ per E-Mail an service@verbund.at oder über das Kundenportal „Mein VERBUND".

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Nach einer Preiserhöhung steht Kunden zudem ein Sonderkündigungsrecht zu, über das VERBUND in solchen Fällen gesondert informiert. Fordern Sie nach jeder Kündigung eine schriftliche Bestätigung an, damit das genaue Vertragsende dokumentiert ist.

Verbund Energie kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten und Laufzeit prüfen

Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder im Kundenportal „Mein VERBUND", ob eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, da Festpreistarife oft erst zum Laufzeitende kündbar sind. Notieren Sie sich Kundennummer und Zählpunktnummer.

2

Kündigung schriftlich verfassen

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit vollständigem Namen, Adresse, Kundennummer, Zählpunktnummer und dem gewünschten Kündigungstermin. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.

3

Frist beachten

Halten Sie die gesetzliche Frist von 2 Wochen außerhalb der Mindestlaufzeit ein. Bei Verträgen mit fester Laufzeit muss die Kündigung spätestens 2 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer eingehen.

4

Kündigung absenden

Senden Sie die Kündigung per Post an VERBUND Sales GmbH, Am Hof 6a, 1010 Wien, oder per E-Mail an service@verbund.at. Alternativ können Sie die Kündigung direkt über das Kundenportal „Mein VERBUND" einreichen.

5

Bestätigung einfordern

Fordern Sie aktiv eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins an und bewahren Sie diese auf, bis der neue Anbieter die Belieferung übernommen hat.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre Verbund Energie Kündigung

1
Deutsche Haushalte haben in der Regel keinen VERBUND-Vertrag, da VERBUND in Deutschland nur Geschäftskunden beliefert – prüfen Sie daher zunächst Ihren tatsächlichen Vertragspartner.
2
Nutzen Sie bei Preiserhöhungen Ihr Sonderkündigungsrecht, das meist mit einer kürzeren Frist gilt als die reguläre Kündigung.
3
Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
4
Schließen Sie den neuen Vertrag erst ab, wenn die Kündigungsbestätigung von VERBUND vorliegt, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
5
Prüfen Sie im Kundenportal „Mein VERBUND", ob eine Online-Kündigung für Ihren konkreten Tarif hinterlegt ist.

Häufige Fragen: Verbund Energie kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Diese Angaben beziehen sich auf VERBUND Sales GmbH als Stromanbieter für Privatkunden in Österreich, Stand Juli 2026. In Deutschland tritt VERBUND nur als Geschäftskundenanbieter auf, sodass diese Anleitung für deutsche Haushaltskunden in der Regel nicht zutrifft. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Rechnung auf den genauen Vertragspartner.

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