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ADVOCARD Rechtsschutzversicherung kündigen

Ihre ADVOCARD-Kündigung rechtssicher und fristgerecht einreichen – mit vollständiger Anleitung, allen Kontaktdaten und wichtigen Tipps zum Sonderkündigungsrecht.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: ADVOCARD kündigen

Kündigungsfrist
3 Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
Kündigungszeitpunkt
Zum Ende des Versicherungsjahres; bei Sonderkündigung innerhalb 1 Monat ab Kenntnis des Grundes
Kündigungsform
Schriftlich per Brief (Einschreiben empfohlen), E-Mail oder Fax
Kündigungsadresse
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Postfach 302248, 20308 Hamburg
Kündigungs-E-Mail
nachricht@advocard.de
Kundenservice Telefon
040 237310
Sonderkündigungsrecht
Ja – nach Beitragserhöhung, Leistungsablehnung oder zwei Schadenfällen innerhalb von 12 Monaten

Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG ist einer der renommiertesten Rechtsschutzversicherer Deutschlands und seit über 50 Jahren auf dem Markt aktiv. Mit Hauptsitz in Hamburg und einer Konzernanbindung an die Zurich Insurance Group zählt ADVOCARD zu den leistungsstarken Spezialversicherern im deutschen Rechtsschutzmarkt. Das bekannteste Produkt ist der ADVOCARD-360°-Tarif, der Privat-, Verkehrs-, Berufs- und Wohnungsrechtsschutz in einem umfassenden Paket vereint und von mehreren unabhängigen Testinstituten – darunter der TÜV Saarland mit der Note „sehr gut" – ausgezeichnet wurde. Neben dem Rundumschutz bietet ADVOCARD auch Online-Zusatzservices wie einen Vertragscheck, einen Testamentsgenerator und einen Arbeitszeugnis-Checker. Trotz dieser Leistungen kann es gute Gründe geben, den Vertrag zu kündigen: veränderte Lebenssituationen, günstigere Alternativen am Markt, eine Beitragserhöhung oder die Entscheidung, den Versicherungsschutz neu zu strukturieren.

Für eine ordentliche Kündigung gilt bei ADVOCARD die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Wer seinen Vertrag zum 31. Dezember eines Jahres auslaufen lassen möchte, muss seine Kündigung spätestens bis zum 30. September desselben Jahres bei ADVOCARD eingereicht haben. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, und die nächste Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ergibt sich erst wieder ein Jahr später. Notieren Sie sich daher das Vertragsende und die Dreimonatsfrist unbedingt als wiederkehrende Erinnerung.

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Das Sonderkündigungsrecht bietet auch ADVOCARD-Kunden die Möglichkeit, ihren Vertrag vorzeitig außerordentlich zu beenden. Der wichtigste Auslöser ist eine Beitragserhöhung: Erhöht ADVOCARD den Versicherungsbeitrag, ohne gleichzeitig die vertraglich vereinbarten Leistungen in gleichem Maße anzupassen, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird dann rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung wirksam, sodass Sie keine erhöhten Prämien zahlen müssen. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht nach einer Leistungsablehnung: Weigert sich ADVOCARD, die Kosten für einen Rechtsschutzfall zu übernehmen, obwohl nach den Vertragsbedingungen Leistungspflicht bestehen würde, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Schreibens kündigen.

Die Kündigung Ihres ADVOCARD-Vertrags muss schriftlich erfolgen. Rechtssicherste Methode ist der postalische Versand per Einschreiben mit Rückschein an die ADVOCARD-Adresse in Hamburg. Alternativ können Sie Ihre Kündigung per E-Mail an nachricht@advocard.de oder telefonisch unter 040 237310 ankündigen – wobei für eine wirksame Kündigung stets die Schriftform gilt. Achten Sie darauf, in Ihrem Kündigungsschreiben alle wesentlichen Angaben zu machen: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungsscheinnummer, Tarifbezeichnung, gewünschtes Vertragsende sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Fordern Sie diese Bestätigung aktiv an, da sie Ihr wichtigstes Dokument für die Nachweissicherung ist.

ADVOCARD kündigen – Schritt für Schritt

1

Versicherungsunterlagen heraussuchen

Suchen Sie Ihren ADVOCARD-Versicherungsschein und die aktuellen Versicherungsbedingungen heraus. Halten Sie die Versicherungsscheinnummer, die genaue Tarifbezeichnung (z. B. ADVOCARD-360°-PRIVAT) und das Vertragsablaufdatum bereit. Diese Informationen finden Sie auch im ADVOCARD-Kundenportal auf advocard.de. Das genaue Vertragsende ist die Grundlage für die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist.

2

Kündigungsfrist berechnen und Termin festlegen

Berechnen Sie drei Monate vor dem Vertragsende den letzten Einreichtermin für Ihre Kündigung. Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel am 31. Dezember ausläuft, ist der 30. September der späteste Eingangstag bei ADVOCARD. Planen Sie mindestens eine Woche Puffer für den Postversand ein und versenden Sie Ihr Schreiben im Zweifel früher. Tragen Sie den Termin als Erinnerung in Ihren Kalender ein.

3

Kündigungsschreiben aufsetzen

Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit folgenden Pflichtangaben: vollständiger Vor- und Nachname, vollständige aktuelle Anschrift, Versicherungsscheinnummer, genaue Tarifbezeichnung, gewünschtes Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Termin", bei außerordentlicher Kündigung den konkreten Grund mit Datum des auslösenden Ereignisses, ausdrückliche Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie Ihre eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist das Schreiben unter Umständen unwirksam.

4

Kündigung auf dem Weg zu ADVOCARD senden

Versenden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an: ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Postfach 302248, 20308 Hamburg. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail an nachricht@advocard.de senden – aktivieren Sie dabei die Lesebestätigung in Ihrem E-Mail-Programm. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg des Einschreibens und den Rückschein oder den E-Mail-Sendebericht als Nachweis auf.

5

Eingangsbestätigung anfordern und prüfen

Warten Sie auf die schriftliche Kündigungsbestätigung von ADVOCARD. Diese sollte das genaue Vertragsendedatum enthalten und ist Ihr entscheidender Nachweis dafür, dass die Kündigung akzeptiert wurde. Haben Sie nach drei Wochen noch keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie den Kundenservice unter 040 237310 oder stellen Sie eine erneute Anfrage per E-Mail. Bestehen Sie auf einer expliziten Bestätigung des Vertragsends.

6

Laufende Zahlungen stoppen

Prüfen Sie nach Erhalt der Kündigungsbestätigung, ob ADVOCARD nach dem Vertragsende noch Lastschriften einzieht. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge nach dem offiziellen Vertragsende und widerrufen Sie gegebenenfalls das Lastschriftmandat bei Ihrer Bank. Sollten nach dem Vertragsende noch Beiträge abgebucht werden, machen Sie diese als Rückbuchung geltend und informieren Sie ADVOCARD schriftlich.

7

Neue Absicherung sicherstellen

Wenn Sie nicht dauerhaft auf Rechtsschutz verzichten möchten, schließen Sie rechtzeitig vor Ende des ADVOCARD-Vertrags eine neue Rechtsschutzversicherung ab. Beachten Sie eventuelle Wartezeiten beim neuen Anbieter von typischerweise drei Monaten. Versicherungsvergleichsportale wie Check24 oder Verivox helfen Ihnen dabei, aktuelle Tarifangebote zu vergleichen und einen Anbieter mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre ADVOCARD Kündigung

1
Senden Sie Ihre Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist der einzig sichere Nachweis dafür, dass Ihre Kündigung bei ADVOCARD angekommen ist und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Im Streitfall über die Einhaltung der Frist ist dieser Beleg unverzichtbar.
2
Überprüfen Sie jede Beitragserhöhung von ADVOCARD sofort auf das Sonderkündigungsrecht. Erhalten Sie eine Mitteilung über eine Beitragsanhebung, läuft die Monatsfrist für die außerordentliche Kündigung ab dem Zugang dieser Mitteilung. Handeln Sie zügig – eine versäumte Monatsfrist bedeutet, dass Sie bis zum regulären Vertragsende gebunden bleiben.
3
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht nach Leistungsablehnung konsequent. Lehnt ADVOCARD einen Rechtsschutzfall ab, den Sie für berechtigt halten, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Erwägen Sie gleichzeitig eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann, der die Ablehnung kostenlos prüft.
4
Fordern Sie immer ausdrücklich eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem exakten Vertragsendedatum an. Mündliche Zusagen am Telefon sind nicht ausreichend. Die schriftliche Bestätigung ist Ihr rechtswirksamer Beleg für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
5
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ADVOCARD Ihnen einen günstigeren Tarif innerhalb des eigenen Produktportfolios anbieten kann. Das Wechseln von einem 360°-Paket auf einen reinen Privatrechtsschutz kann beispielsweise die Prämie erheblich reduzieren, ohne dass Sie den gesamten Versicherungsschutz aufgeben müssen.
6
Beachten Sie bei einem Anbieterwechsel die Wartezeiten beim neuen Versicherer. Viele Rechtsschutzversicherungen sehen dreimonatige Wartezeiten für bestimmte Bereiche vor. Planen Sie den Wechsel so, dass der neue Vertrag rechtzeitig aktiv ist und Sie nahtlos abgesichert bleiben.
7
Kontrollieren Sie Ihre Bankverbindung nach der Kündigung: Achten Sie darauf, dass ADVOCARD nach dem Vertragsende keine Beiträge mehr abbucht. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach dem Vertragsende und lassen Sie unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen.
8
Lagern Sie alle Unterlagen zur ADVOCARD-Kündigung – Kündigungsschreiben, Einlieferungsbeleg, Rückschein und Bestätigung – mindestens drei bis fünf Jahre. Bei eventuellen Nachforderungen oder rückwirkenden Leistungsansprüchen können diese Dokumente entscheidend sein.
9
Wenn Sie über einen Versicherungsmakler versichert sind, informieren Sie diesen über Ihre Kündigung. Ihr Makler kann die Abwicklung begleiten und Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolgetarif helfen – ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Häufige Fragen: ADVOCARD kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Bitte beachten Sie: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Die genauen Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen ADVOCARD-Vertragsunterlagen oder fragen Sie direkt beim Kundenservice nach. Bei Streitigkeiten über Leistungsablehnungen steht Ihnen der Versicherungsombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung.