Versicherung kündigen: Vollständige Anleitung für alle Versicherungsarten
Ob Kfz-Versicherung, Krankenversicherung oder Hausratversicherung – jede Versicherung hat eigene Kündigungsregeln.
Ordentliche Kündigung
Die meisten Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens am 30. September eines Jahres beim Versicherer eingegangen sein.
Sonderkündigung nach Schadensfall
Nach einem regulierten Schadensfall – egal ob Sie oder der Versicherer die Kündigung ausspricht – hat die jeweils andere Partei ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne eine entsprechende Leistungsverbesserung, haben Sie das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung erklärt werden.