
Der Spiegel kuendigen
Das Spiegel-Abonnement laeuft mit einer Kuendigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Die Kuendigung ist per Brief, E-Mail oder Fax moeglich.
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Kurzübersicht: Der Spiegel kündigen
Der Spiegel ist Deutschlands bekanntestes Nachrichtenmagazin mit einer langen Tradition seit 1947. Wer sein Spiegel-Abonnement kuendigen moechte, muss eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende einhalten. Die Kuendigung muss schriftlich an den SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg adressiert werden.
Alternativ zur Briefpost akzeptiert der Spiegel-Verlag Kuendigungen auch per E-Mail an aboservice@spiegel.de oder per Fax. Wichtig ist, dass das Kuendigungsschreiben handschriftlich unterschrieben ist, da der Verlag ohne Unterschrift die Kuendigung als nicht rechtskraeftig betrachten kann. Im Kuendigungsschreiben muessen Name, Adresse, Kundennummer und die Formulierung der Kuendigungsabsicht enthalten sein.
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Bitte beachten Sie, dass bei einem Jahresabonnement des Spiegels die Kuendigungsfrist von 3 Monaten gilt und sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlaengert, wenn nicht rechtzeitig gekuendigt wird. Es ist daher wichtig, die Kuendigung fruehzeitig einzureichen und eine schriftliche Bestaetigung vom Verlag anzufordern, um sicherzustellen, dass die Kuendigung verarbeitet wurde.
Der Spiegel kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suchen Sie Ihre Spiegel-Abo-Unterlagen heraus und notieren Sie Ihre Abonnentennummer sowie das aktuelle Ablaufdatum Ihres Abos. Diese Informationen finden Sie auf der Titelseite jedes zugesendeten Hefts oder auf Ihrer letzten Rechnung. Beachten Sie, wann das naechste Quartal endet, um zu berechnen, bis wann Ihre Kuendigung eingehen muss.
Kuendigung schriftlich verfassen
Verfassen Sie ein Kuendigungsschreiben mit Ihrem vollstaendigen Namen, Ihrer Adresse und Ihrer Abonnentennummer. Geben Sie an, zum welchen Datum Sie kuendigen moechten, in der Regel zum naechstmoeglichen Termin. Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein, da der Spiegel-Verlag dies fuer die Rechtswirksamkeit der Kuendigung verlangt.
Kuendigungsfrist beachten
Beim Spiegel betraegt die Kuendigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende (jeweils 31. Maerz, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember). Ihre Kuendigung muss also mindestens 90 Tage vor dem Quartalsende eingegangen sein. Berechnen Sie sorgfaeltig den spaetesten Einsendedate und planen Sie Postlaufzeiten ein.
Kuendigung versenden
Senden Sie Ihr handschriftlich unterzeichnetes Kuendigungsschreiben per Einschreiben an: SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg. Alternativ koennen Sie die Kuendigung per E-Mail an aboservice@spiegel.de oder per Fax an 040-30073070 einreichen. Per E-Mail und Fax entfallen Postlaufzeiten.
Bestaetigung einfordern
Fordern Sie nach dem Versand der Kuendigung eine schriftliche Bestaetigung vom Spiegel-Verlag an. Diese sollten Sie als Nachweis aufbewahren, falls es spaeter zu Unstimmigkeiten ueber das Kuendigungsdatum kommt. Kontaktieren Sie den Abonnenten-Service unter 040-30072700, wenn Sie innerhalb von 2 Wochen keine Bestaetigung erhalten haben.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Der Spiegel Kündigung
Häufige Fragen: Der Spiegel kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die hier genannten Informationen zu Kuendigungsadressen und Fristen entsprechen dem Stand vom April 2026. Da der Spiegel-Verlag seine AGB und Kontaktdaten aendern kann, empfehlen wir, die aktuellen Bedingungen direkt auf der Webseite des Spiegels zu pruefen und Ihren Abovertrag sowie die zuletzt zugesendeten Unterlagen hinzuzuziehen.


