ROLAND Rechtsschutz kündigen
Fristgerecht und rechtssicher kündigen – mit vollständiger Schritt-für-Schritt-Anleitung, allen Kontaktdaten und geprüften Tipps zur ROLAND Rechtsschutz Kündigung.
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Kurzübersicht: ROLAND Rechtsschutz kündigen
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG gehört zu den bekanntesten und größten Rechtsschutz-Spezialisten in Deutschland. Mit Sitz in Köln und einer Geschichte, die bis ins Jahr 1954 zurückreicht, hat sich ROLAND auf Rechtsschutzversicherungen als alleiniges Kerngeschäft spezialisiert – was das Unternehmen von großen Allroundversicherern deutlich unterscheidet. Zu den Stärken von ROLAND zählen modular aufgebaute Tarife, eine unbegrenzte Deckungssumme im Rahmen bestimmter Tarife sowie eine breit aufgestellte Service-Infrastruktur mit Online-Serviceportal und kostenfreier Rechtsberatungshotline. Die Versicherung bietet Schutz in den Bereichen Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr – einzeln oder als Paket kombinierbar. Trotz der guten Leistungsbewertungen durch unabhängige Stellen wie Stiftung Warentest oder Finanztip gibt es Gründe, über eine Kündigung nachzudenken: sei es ein günstigeres Angebot am Markt, eine Beitragserhöhung, eine veränderte Lebenssituation oder schlicht die Entscheidung, auf Rechtsschutz zu verzichten.
Wer seinen ROLAND-Vertrag ordentlich kündigen möchte, muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Bei der ROLAND Rechtsschutzversicherung beträgt diese in der Regel drei Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Läuft Ihr Vertrag beispielsweise am 31. Dezember eines Jahres aus, muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens am 30. September desselben Jahres bei ROLAND eingegangen sein. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch – üblicherweise um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie deshalb unbedingt in Ihren Vertragsunterlagen, wann das aktuelle Versicherungsjahr endet, und berechnen Sie den letzten Einsendetag für Ihre Kündigung mit ausreichend Puffer.
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Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht, das unter bestimmten Umständen eine Kündigung außerhalb der regulären Fristen erlaubt. Bei der ROLAND Rechtsschutzversicherung greift dieses Recht insbesondere nach einer Beitragserhöhung: Erhöht ROLAND Ihren Versicherungsbeitrag, ohne die Leistungen entsprechend zu verbessern, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung außerordentlich kündigen – rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. Gleiches gilt nach einer Leistungsablehnung: Verweigert ROLAND die Deckung eines Rechtsschutzfalls, obwohl nach Ihren Vertragsbedingungen Schutz bestehen müsste, steht Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids das Sonderkündigungsrecht zu. Außerdem besteht nach zwei regulierten Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht.
Für die Kündigung Ihrer ROLAND Rechtsschutzversicherung ist die Schriftform zwingend erforderlich. Am rechtssichersten ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein an die Postadresse in Köln, da Ihnen damit der Zugang Ihrer Kündigung im Streitfall lückenlos nachgewiesen werden kann. Alternativ ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich – achten Sie hierbei auf den Erhalt einer Eingangsbestätigung. Über das ROLAND-Serviceportal unter roland-service.de haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihr Anliegen digital zu übermitteln. Tragen Sie in Ihr Kündigungsschreiben in jedem Fall Ihre vollständige Versicherungsscheinnummer, Ihren Namen und Ihre Anschrift ein und bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Vertragsendedatum. Bewahren Sie alle Versandbelege und die Kündigungsbestätigung über mehrere Jahre hinweg auf.
ROLAND Rechtsschutz kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsunterlagen prüfen
Suchen Sie Ihren ROLAND-Versicherungsschein sowie die Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) heraus. Notieren Sie die genaue Versicherungsscheinnummer, die Bezeichnung des gebuchten Tarifs und vor allem das Ende des aktuellen Versicherungsjahres. Diese Angaben finden Sie alternativ auch in Ihrem Kundenkonto im ROLAND-Serviceportal unter roland-service.de. Kenntnis über das Vertragsende ist zwingend notwendig, um die Kündigung fristgerecht einreichen zu können.
Kündigungsfrist berechnen
Berechnen Sie ausgehend vom Vertragsende den letzten möglichen Tag für den Eingang Ihrer Kündigung bei ROLAND. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Wenn Ihr Vertrag zum 31. Dezember endet, müssen Sie die Kündigung spätestens am 30. September eingereicht haben. Planen Sie zusätzlich mindestens fünf Werktage Puffer für den Postversand ein und versenden Sie das Schreiben im Zweifel eine Woche früher.
Kündigungsschreiben verfassen
Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit folgenden Pflichtangaben: vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Versicherungsscheinnummer, genaue Tarifbezeichnung (z. B. ROLAND Top-Rechtsschutz), gewünschtes Kündigungsdatum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin", ausdrückliche Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsendedatum sowie Ihre eigenhändige Unterschrift. Bei einer außerordentlichen Kündigung geben Sie zusätzlich den Kündigungsgrund (z. B. Beitragserhöhung mit Datum) an.
Kündigung fristgerecht versenden
Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail an kuendigung@roland-rechtsschutz.de oder per Fax an 0221 8277460 übermitteln. Bei einer E-Mail-Kündigung fordern Sie eine automatische Lesebestätigung an. Heben Sie Einschreibe-Quittung, Rückschein oder den E-Mail-Sendebericht sorgfältig auf – diese Belege sind Ihr Nachweis für den fristgerechten Eingang.
Eingangsbestätigung abwarten und prüfen
ROLAND sollte Ihnen nach Eingang Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, die das genaue Vertragsendedatum enthält. Haben Sie nach zwei bis drei Wochen keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie den ROLAND-Kundenservice unter 0221 8277500 oder fragen Sie per E-Mail nach. Prüfen Sie die Bestätigung sorgfältig: Stimmt das genannte Vertragsende mit Ihrer Kündigung überein? Bewahren Sie das Dokument über mehrere Jahre auf.
Lücken im Versicherungsschutz vermeiden
Bevor Ihr ROLAND-Vertrag endet, sollten Sie sicherstellen, dass Sie entweder eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder bewusst auf Rechtsschutz verzichten. Beachten Sie, dass neue Rechtsschutzversicherungen in der Regel Wartezeiten von drei Monaten für bestimmte Leistungsbereiche haben – einzige Ausnahme ist häufig der Verkehrsrechtsschutz, der oft ohne Wartezeit gilt. Schließen Sie eine Anschlussversicherung daher rechtzeitig vor dem Ende Ihres ROLAND-Vertrags ab.
Rückerstattung anteiliger Beiträge prüfen
Haben Sie Ihren Jahresbeitrag bereits im Voraus bezahlt und endet der Vertrag unterjährig – beispielsweise bei einer außerordentlichen Kündigung oder nach einer Sonderkündigung – steht Ihnen eine anteilige Rückerstattung der bereits geleisteten Beiträge zu. Prüfen Sie Ihre letzte Beitragsabrechnung und fordern Sie die Rückerstattung schriftlich ein, falls diese nicht automatisch erfolgt. Beachten Sie dabei die üblichen Bearbeitungszeiten von ein bis zwei Wochen.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
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Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre ROLAND Rechtsschutz Kündigung
Häufige Fragen: ROLAND Rechtsschutz kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Bitte beachten Sie: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die genauen Kündigungsfristen und -bedingungen entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen Vertragsunterlagen oder erfragen Sie diese direkt beim ROLAND-Kundenservice. Bei Unsicherheiten über Ihr Sonderkündigungsrecht empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherungsombudsmann oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.


