Flinkster kündigen
Der Flinkster-Vertrag ist unbefristet und lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen – nur bei Sondertarifen mit Mindestlaufzeit gilt eine Frist von einem Monat zum Ende der Bindungsfrist.
Zuletzt aktualisiert:
Kurzübersicht: Flinkster Carsharing kündigen
Flinkster ist das Carsharing-Angebot der Deutsche Bahn Connect GmbH und ermöglicht die stationsbasierte Anmietung von Fahrzeugen in zahlreichen deutschen Städten. Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft ohne aktive Nutzung im Hintergrund weiter, solange er nicht gekündigt wird.
Die Kündigung des Kundenkontos ist am einfachsten direkt über die Flinkster-Website oder App möglich, im Bereich "Konto kündigen" beziehungsweise "Carsharing-Kundenkonto kündigen". Alternativ kann per E-Mail an support@flinkster.de oder schriftlich per Brief an Deutsche Bahn Connect GmbH, Mainzer Landstraße 169-175, 60327 Frankfurt am Main, gekündigt werden. Für die schriftliche Kündigung empfiehlt sich ein Einschreiben, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
Mehr lesen
Da der Flinkster-Vertrag standardmäßig unbefristet ist, kann er grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Wurde jedoch ein Sondertarif mit vereinbarter Mindestvertragslaufzeit gebucht, gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende dieser Mindestlaufzeit. Offene Beträge aus bereits gebuchten Fahrten müssen unabhängig von der Kündigung beglichen werden, bevor das Konto endgültig geschlossen wird.
Flinkster Carsharing kündigen – Schritt für Schritt
Tarif und Mindestlaufzeit prüfen
Prüfen Sie in Ihrem Flinkster-Konto, ob Sie den Standardtarif nutzen oder einen Sondertarif mit vereinbarter Mindestvertragslaufzeit gebucht haben. Das ist entscheidend dafür, ob Sie sofort kündigen können oder eine einmonatige Frist zum Ende der Bindungsfrist beachten müssen.
Offene Buchungen und Zahlungen klären
Stellen Sie sicher, dass keine offenen Fahrten oder Rechnungen mehr bestehen. Offene Beträge müssen unabhängig von der Kündigung beglichen werden, bevor das Kundenkonto endgültig geschlossen werden kann.
Kündigung online, per E-Mail oder Brief einreichen
Nutzen Sie im Konto die Funktion "Carsharing-Kundenkonto kündigen" auf der Flinkster-Website oder in der App. Alternativ senden Sie eine E-Mail an support@flinkster.de oder ein Kündigungsschreiben mit Kundennummer an Deutsche Bahn Connect GmbH, Mainzer Landstraße 169-175, 60327 Frankfurt am Main.
Frist beachten
Bei einem Standardvertrag ohne Mindestlaufzeit ist die Kündigung sofort wirksam. Bei einem Sondertarif mit Bindungsfrist reichen Sie die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende dieser Mindestlaufzeit ein, damit sie fristgerecht wirksam wird.
Bestätigung einfordern
Fordern Sie nach der Kündigung eine schriftliche Bestätigung von Flinkster an, insbesondere wenn Sie per Brief oder E-Mail gekündigt haben. Prüfen Sie zusätzlich, ob die BahnCard-Kundenkarte oder eventuell hinterlegte Zahlungsdaten separat entfernt werden müssen.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre Flinkster Carsharing Kündigung
Häufige Fragen: Flinkster Carsharing kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Diese Angaben basieren auf dem Stand Juli 2026 und wurden anhand des offiziellen Flinkster-Impressums, der Flinkster-FAQ und öffentlich zugänglicher AGB-Auszüge zusammengestellt. Da sich Tarife und Kündigungswege ändern können, empfiehlt sich vor dem Versand eine Prüfung im eigenen Kundenkonto oder eine kurze Rückfrage beim Flinkster-Support.