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D.A.S. Rechtsschutzversicherung kündigen

D.A.S.-Vertrag fristgerecht und rechtssicher beenden – mit vollständiger Schritt-für-Schritt-Anleitung, allen Kontaktdaten und geprüften Tipps zur D.A.S. Kündigung.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: D.A.S. Rechtsschutz kündigen

Kündigungsfrist
3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
Kündigungszeitpunkt
Zum Ende des Versicherungsjahres; bei Sonderkündigung innerhalb 1 Monat ab Kenntnis des Grundes
Kündigungsform
Schriftlich per Brief (Einschreiben empfohlen), E-Mail oder Fax
Kündigungsadresse
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München
Kündigungs-E-Mail
kundenservice@das.de
Konzernzugehörigkeit
ERGO Group AG (Munich Re Konzern), München
Sonderkündigungsrecht
Ja – nach Beitragserhöhung, Leistungsablehnung oder zwei Schadenfällen innerhalb von 12 Monaten

Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH ist eine der ältesten und bekanntesten Rechtsschutzversicherungen Deutschlands. Das Kürzel D.A.S. steht für „Deutscher Automobil Schutz" – ein Name, der an die Ursprünge im Automobilrechtsschutz erinnert. Heute ist D.A.S. Teil der ERGO Group AG und damit mittelbar Teil des Munich Re Konzerns. Mit Sitz in München bietet D.A.S. ein breites Spektrum an Rechtsschutzprodukten für Privat- und Geschäftskunden an, darunter Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz sowie spezialisierte Lösungen für Selbstständige und Unternehmen. Die Tarife sind in den Stufen Smart und Best erhältlich und lassen sich individuell zusammenstellen. D.A.S. ist in Deutschland mit einem dichten Netz an ERGO-Vertretern und -Agenturen vertreten, was eine persönliche Beratung erleichtert.

Wer seinen D.A.S.-Vertrag ordentlich kündigen möchte, muss die Dreimonatsfrist zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres einhalten. Diese Frist ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert und gilt für nahezu alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Das bedeutet in der Praxis: Läuft Ihr Vertrag am 31. Dezember aus, muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens am 30. September des laufenden Jahres bei D.A.S. eingegangen sein. Achten Sie darauf, dass es auf den Eingang ankommt – nicht auf das Absendedatum. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, und der nächste reguläre Kündigungstermin rückt ein Jahr nach hinten. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein oder das ERGO-Kundenportal auf das genaue Jahresablaufdatum Ihres Vertrags.

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Wie bei allen gesetzlich geregelten Versicherungsverträgen steht auch D.A.S.-Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bekannteste Recht ist das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung: Hebt D.A.S. den Versicherungsbeitrag an, ohne die Leistungen entsprechend zu verbessern, können Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Benachrichtigung über die Erhöhung außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam, sodass keine erhöhten Prämien geschuldet sind. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ergibt sich, wenn D.A.S. die Übernahme der Kosten für einen Rechtsschutzfall verweigert, obwohl nach den Vertragskonditionen ein Anspruch bestehen würde. In diesem Fall läuft die Monatsfrist ab dem Zugang des ablehnenden Schreibens.

Für die Kündigung Ihres D.A.S.-Vertrags ist die Schriftform erforderlich. Der sicherste Weg ist der postalische Versand per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse in München: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München. Alternativ ist eine Kündigung per E-Mail an kundenservice@das.de möglich. In jedem Fall sollten Sie im Kündigungsschreiben Ihre Versicherungsscheinnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie das gewünschte Vertragsendedatum angeben. Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an und bewahren Sie alle Versandbelege und die Bestätigung über mehrere Jahre sorgfältig auf.

D.A.S. Rechtsschutz kündigen – Schritt für Schritt

1

Versicherungsschein und Vertragsdaten prüfen

Suchen Sie Ihren D.A.S.-Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen heraus. Notieren Sie die Versicherungsscheinnummer, die Tarifbezeichnung (z. B. D.A.S. Smart oder D.A.S. Best), die versicherten Bereiche und das Ende des aktuellen Versicherungsjahres. Diese Informationen finden Sie auch im ERGO-Kundenportal auf ergo.de. Das exakte Jahresende ist Ihre Berechnungsgrundlage für die Kündigungsfrist.

2

Letzte Einreichfrist für die Kündigung berechnen

Zählen Sie drei Monate vor dem Vertragsende zurück: Wenn Ihr D.A.S.-Vertrag am 31. Dezember endet, ist der 30. September der letzte Tag, an dem Ihre Kündigung bei D.A.S. eingegangen sein muss. Es kommt auf den Eingang an, nicht auf das Absendedatum. Planen Sie daher mindestens eine Woche Zeitpuffer für den Postversand und versenden Sie das Schreiben besser zehn Tage vor dem Fristende.

3

Kündigungsschreiben aufsetzen

Verfassen Sie Ihr schriftliches Kündigungsschreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name und aktuelle Anschrift, Versicherungsscheinnummer, genaue Tarifbezeichnung und versicherte Bausteine, gewünschtes Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Termin", bei außerordentlicher Kündigung den konkreten Grund und das Datum des auslösenden Ereignisses, ausdrückliche Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung mit exaktem Vertragsendedatum sowie Ihre eigenhändige Unterschrift.

4

Kündigung fristgerecht an D.A.S. senden

Versenden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München. Alternativ können Sie die Kündigung per E-Mail an kundenservice@das.de übermitteln – aktivieren Sie dabei die Lesebestätigung und speichern Sie den Sendebericht. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg des Einschreibens, den Rückschein oder den E-Mail-Nachweis als unverzichtbaren Zugangsbeleg auf.

5

Eingangsbestätigung einfordern und abheften

D.A.S. sollte Ihnen nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsendedatum zukommen lassen. Haben Sie nach drei Wochen keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie den Kundenservice unter der ERGO-Servicenummer oder per E-Mail und fordern Sie die Bestätigung explizit an. Prüfen Sie, ob das genannte Vertragsende korrekt ist, und heften Sie alle Dokumente sorgfältig ab.

6

Beitragszahlungen nach Vertragsende kontrollieren

Kontrollieren Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen durch D.A.S. oder die ERGO Group. Sollten nach dem offiziellen Vertragsende noch Beiträge abgebucht werden, widersprechen Sie der Lastschrift bei Ihrer Bank und informieren Sie D.A.S. schriftlich. Lagern Sie die Kündigungsbestätigung für solche Fälle griffbereit.

7

Nachfolgeversicherung rechtzeitig abschließen

Wenn Sie weiterhin Rechtsschutz benötigen, schließen Sie eine neue Versicherung rechtzeitig vor dem Ende Ihres D.A.S.-Vertrags ab. Beachten Sie die typische Wartezeit von drei Monaten bei neuen Rechtsschutzversicherungen für bestimmte Leistungsbereiche. Nutzen Sie Vergleichsportale, um passende Tarife zu finden, und beantragen Sie den neuen Vertrag so, dass er nahtlos an den D.A.S.-Vertrag anschließt.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre D.A.S. Rechtsschutz Kündigung

1
Senden Sie Ihre D.A.S.-Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist der einzig eindeutige Nachweis dafür, wann Ihre Kündigung bei D.A.S. eingegangen ist – und ob die Dreimonatsfrist eingehalten wurde. Ohne diesen Beleg haben Sie im Streitfall keine Handhabe.
2
Kalenderieren Sie die Kündigungsfrist direkt nach Vertragsabschluss als jährliche Erinnerung. Die Dreimonatsfrist klingt lang, aber sie läuft schneller ab als gedacht. Ein verpasster Termin kostet Sie ein weiteres Jahr Beiträge. Setzen Sie sich die Erinnerung auf vier Monate vor Vertragsende – das gibt ausreichend Puffer.
3
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aktiv. Wenn D.A.S. Ihren Beitrag erhöht, prüfen Sie sofort, ob die Leistungen entsprechend verbessert wurden. Ist das nicht der Fall, können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen und den erhöhten Beitrag vermeiden. Handeln Sie schnell – die Monatsfrist beginnt mit Zugang der Mitteilung.
4
Wer nach einer Leistungsablehnung kündigen möchte, sollte die Ablehnung schriftlich anfordern. Lehnt D.A.S. die Deckungsübernahme mündlich oder per Telefon ab, bitten Sie um ein schriftliches Ablehnungsschreiben. Erst mit dessen Zugang beginnt die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht.
5
Bestehen Sie nach der Kündigung stets auf einer schriftlichen Bestätigung mit dem exakten Vertragsendedatum. Eine mündliche Aussage des Kundenservice genügt nicht. Nur die schriftliche Bestätigung gibt Ihnen die rechtliche Sicherheit, dass Ihr Vertrag tatsächlich zum gewünschten Termin endet.
6
Vergleichen Sie vor der Kündigung aktuelle Angebote am Markt. Günstigere oder leistungsstärkere Rechtsschutzversicherungen gibt es bei zahlreichen Anbietern. Portale wie Check24, Verivox oder Finanztip bieten unabhängige Vergleiche. Ein Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie bessere Konditionen bei ähnlichen Leistungen finden.
7
Überprüfen Sie bei einem Anbieterwechsel die Wartezeiten des neuen Versicherers. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Rechtsstreitigkeiten aus, deren Ursache in die Wartezeit fällt (typischerweise drei Monate). Planen Sie den Wechsel so, dass Sie zwischen altem und neuem Vertrag keine Schutzlücke riskieren.
8
Informieren Sie Ihren ERGO-Berater über die Kündigung, wenn Sie über einen Vertreter versichert sind. Ihr Berater kann die Abwicklung begleiten, über Alternativen im ERGO-Portfolio informieren und sicherstellen, dass alle Formalitäten korrekt erledigt werden.
9
Prüfen Sie, ob ein Tarifwechsel innerhalb des D.A.S.-Portfolios günstiger ist als eine vollständige Kündigung. Der Wechsel von einem Premium-Tarif auf einen Basistarif kann die Prämie deutlich senken, ohne dass Sie vollständig auf Rechtsschutz verzichten müssen. Sprechen Sie mit dem ERGO-Kundenservice über diese Option.

Häufige Fragen: D.A.S. Rechtsschutz kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Bitte beachten Sie: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Die genauen Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen D.A.S.-Vertragsunterlagen oder erfragen Sie diese direkt beim Kundenservice. Bei Streitigkeiten über Leistungsablehnungen steht Ihnen der Versicherungsombudsmann als kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung.