
AXA Versicherung kündigen
Kündigen Sie Ihre AXA-Versicherung fristgerecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum. Die Kündigung geht schriftlich an AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln.
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Kurzübersicht: AXA kündigen
AXA ist einer der größten Versicherungskonzerne weltweit und bietet in Deutschland ein breites Spektrum an Versicherungsleistungen – von Kfz- über Haftpflicht- bis hin zu Lebens- und Krankenversicherungen. Wer seinen AXA-Vertrag kündigen möchte, muss die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode einhalten. Je nach Versicherungsart kann die Frist variieren, daher empfiehlt es sich, die eigenen Vertragsunterlagen zu prüfen.
Die offizielle Kündigungsadresse für AXA-Verträge lautet: AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Als Kontakt-E-Mail steht service@axa.de zur Verfügung. Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben stets Ihre Vertragsnummer, Ihren Namen, Ihre Adresse sowie das gewünschte Kündigungsdatum an. Besonders bei Kfz-Versicherungen ist eine Kündigung zum Jahresende sehr verbreitet.
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Nach Eingang Ihrer Kündigung ist AXA verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Bestätigung zuzusenden. Bei bestimmten Versicherungen, etwa Kfz-Versicherungen, haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall. Prüfen Sie auch immer, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sinnvoll sein könnte – oft lassen sich durch einen Versicherungsvergleich erhebliche Beträge einsparen.
AXA kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten zusammentragen
Suchen Sie Ihren AXA-Versicherungsschein heraus und notieren Sie Ihre Vertragsnummer sowie die genaue Bezeichnung Ihres Vertrags. Prüfen Sie das Versicherungsablaufdatum, da bei AXA die Kündigung in der Regel 3 Monate vor Vertragsende eingehen muss. Beachten Sie auch eventuelle Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
Kündigung schriftlich verfassen
Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit vollständigem Namen, Anschrift, Vertragsnummer und der konkreten Bezeichnung des zu kündigenden Vertrags. Formulieren Sie klar das gewünschte Kündigungsdatum – bei AXA meist das Ende der laufenden Versicherungsperiode. Beantragen Sie ausdrücklich eine schriftliche Kündigungsbestätigung sowie eine Rückerstattung anteiliger Beiträge, falls zutreffend.
Kündigungsfrist beachten
Die reguläre Kündigungsfrist bei AXA beträgt 3 Monate (90 Tage) vor Ende der Versicherungsperiode. Eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss also mindestens 90 Tage vorher bei AXA eingegangen sein. Bei Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schadenfall gilt eine verkürzte Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung bzw. nach der Schadensregulierung.
Kündigung versenden
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an: AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail an service@axa.de möglich – fordern Sie dann eine Eingangsbestätigung an. Beim postalischen Weg haben Sie mit dem Einschreiben-Rückschein einen rechtssicheren Nachweis über den rechtzeitigen Eingang Ihrer Kündigung.
Bestätigung einfordern
AXA ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung schriftlich zu bestätigen und das Vertragsende zu nennen. Falls Sie nach zwei bis drei Wochen keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie den AXA-Kundenservice aktiv. Die schriftliche Kündigungsbestätigung schützt Sie davor, dass AXA den Vertrag stillschweigend verlängert und ist im Streitfall Ihr entscheidendes Beweismittel.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
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Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre AXA Kündigung
Häufige Fragen: AXA kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Die hier genannten Kündigungsfristen und -adressen für AXA entsprechen dem Stand der Recherche zum Zeitpunkt der Erstellung. Kündigungsfristen können je nach Versicherungsart und individuellem Vertragsinhalt abweichen. Prüfen Sie daher stets Ihre eigenen Vertragsunterlagen und konsultieren Sie bei Unsicherheiten den AXA-Kundenservice.


