
ARAG Versicherung kündigen
Fristgerecht und rechtssicher die ARAG Versicherung kündigen – mit geprüfter Schritt-für-Schritt-Anleitung, allen Fristen und der richtigen Kontaktadresse in Düsseldorf.
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Kurzübersicht: ARAG kündigen
Die ARAG SE ist ein international tätiger Versicherungskonzern mit Hauptsitz in Düsseldorf und einer der bekanntesten Versicherungsanbieter in Deutschland. Gegründet 1935, zählt die ARAG heute zu den größten Familienunternehmen Deutschlands im Versicherungsbereich und betreut mehrere Millionen Kunden im In- und Ausland. Das Produktportfolio der ARAG ist breit aufgestellt: Neben der bekannten Rechtsschutzversicherung bietet die ARAG auch Kfz-Versicherungen, Unfallversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Zahnzusatzversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen und private Krankenversicherungen an. Durch die langjährige Markenpräsenz und das vielfältige Angebot haben viele Versicherungsnehmer mehrere ARAG-Verträge gleichzeitig – was die ordentliche Verwaltung und auch die Kündigung einzelner Verträge zur echten Herausforderung machen kann.
Möchten Sie einen ARAG-Vertrag kündigen, kommt es entscheidend darauf an, welche Art von Versicherung Sie beenden möchten. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Produktsparte. Bei der ARAG Kfz-Versicherung gilt – wie bei nahezu allen Kraftfahrzeugversicherungen in Deutschland – die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge kalendarisch zum 31. Dezember enden, müssen Sie Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der ARAG eingereicht haben, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Dieses Datum ist in der Kfz-Branche der wichtigste Stichtag des Jahres. Wer diesen Termin auch nur um einen Tag versäumt, sitzt in der Regel für ein weiteres Versicherungsjahr fest. Für andere ARAG-Versicherungen wie die Rechtsschutz- oder Hausratversicherung beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres – prüfen Sie daher stets Ihre individuellen Vertragsunterlagen.
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Neben der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende gibt es auch bei der ARAG mehrere Gründe, die eine außerordentliche Kündigung – das sogenannte Sonderkündigungsrecht – ermöglichen. Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Sie das Recht, Ihren ARAG-Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung fristlos zu kündigen. Gleiches gilt nach einem regulierten Schadenfall: Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die ARAG können das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung außerordentlich kündigen. Bei der Kfz-Versicherung besteht außerdem ein Sonderkündigungsrecht beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, bei der Fahrzeugabmeldung oder nach einem Totalschaden. In all diesen Fällen muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis bei der ARAG eingehen.
Die Kündigung eines ARAG-Vertrags kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: schriftlich per Brief, per E-Mail, per Fax oder über das ARAG Online-Kundenportal "Meine ARAG". Für die postalische Kündigung gilt die Adresse ARAG SE, 40466 Düsseldorf. Als E-Mail-Adresse für Kündigungen wird kuendigung@arag.de angegeben. Am sichersten ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein, da Sie so einen rechtssicheren Zugangsnachweis haben. Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben immer Ihre Versicherungsscheinnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum an. Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. Haben Sie nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie telefonisch oder per E-Mail nachhaken, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht bearbeitet wurde.
ARAG kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsunterlagen und Versicherungsscheinnummer heraussuchen
Suchen Sie Ihren ARAG-Versicherungsschein und alle zugehörigen Vertragsunterlagen heraus. Notieren Sie die Versicherungsscheinnummer, die genaue Bezeichnung der Versicherung und das Datum des Vertragsendes. Diese Angaben finden Sie auch im ARAG Online-Kundenportal "Meine ARAG" unter Ihren Vertragsdaten. Bei einer Kfz-Versicherung halten Sie außerdem das Kfz-Kennzeichen bereit.
Kündigungsfrist und Stichtag ermitteln
Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, wann Ihr ARAG-Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt. Bei einer Kfz-Versicherung mit Jahresablauf zum 31. Dezember müssen Sie spätestens am 30. November kündigen – dieser Tag ist der bundesweit gültige Stichtag für Kfz-Versicherungen. Für andere Versicherungen rechnen Sie drei Monate vom Vertragsende zurück. Notieren Sie sich den spätesten Absendetermin und setzen Sie eine Erinnerung.
Kündigungsschreiben aufsetzen
Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Angaben: vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Versicherungsscheinnummer, Bezeichnung der zu kündigenden Versicherung, gewünschtes Kündigungsdatum (z. B. "zum 31.12.2026" oder "zum nächstmöglichen Termin"), bei Sonderkündigung der konkrete Grund sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.
Kündigung fristgerecht an ARAG versenden
Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an ARAG SE, 40466 Düsseldorf oder per E-Mail an kuendigung@arag.de. Bei einer E-Mail-Kündigung fordern Sie eine Lesebestätigung an und speichern Sie das gesendete Schreiben. Alternativ können Sie die Kündigung über das Online-Portal "Meine ARAG" oder per Fax einreichen. Versenden Sie das Schreiben mindestens fünf Werktage vor dem Stichtag, um Postlaufzeiten einzukalkulieren.
Eingangsbestätigung von der ARAG einfordern
Die ARAG sollte Ihnen nach Eingang Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum zusenden. Haben Sie nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie den ARAG Kundenservice unter 0211 98 700 700 oder per E-Mail. Fordern Sie die Bestätigung ausdrücklich an und bewahren Sie sie sorgfältig auf – sie ist Ihr wichtigstes Dokument im Streitfall.
Bei Kfz-Versicherung: Nahtlosen Anschlussschutz sicherstellen
Wer eine Kfz-Versicherung kündigt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug ab dem 1. Januar des Folgejahres bei einem neuen Versicherer versichert ist. Haftpflichtschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – eine Versicherungslücke kann zur Abmeldung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle führen. Schließen Sie die neue Versicherung rechtzeitig vor Ablauf der alten ab und lassen Sie sich vom neuen Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausstellen.
Alle Dokumente sicher aufbewahren
Bewahren Sie alle Unterlagen rund um die Kündigung – das Kündigungsschreiben, den Versandnachweis (Einschreiben-Quittung oder E-Mail-Zustellbestätigung) und die Kündigungsbestätigung der ARAG – mindestens drei bis fünf Jahre auf. Diese Dokumente können bei Nachfragen der ARAG, im Schadensfall oder bei einem erneuten Versicherungsabschluss relevant werden.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre ARAG Kündigung
Häufige Fragen: ARAG kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
Wichtiger Hinweis: Der Stichtag 30. November ist eine Ausschlussfrist – bei Kfz-Versicherungen muss die Kündigung bis zu diesem Datum bei der ARAG eingegangen sein, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Ein verspäteter Eingang führt zur automatischen Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Entnehmen Sie die genauen Bedingungen stets Ihren persönlichen Vertragsunterlagen oder kontaktieren Sie die ARAG direkt.


