ARAG Logo
Kostenlose Kündigungsvorlage

ARAG Versicherung kündigen

Fristgerecht und rechtssicher die ARAG Versicherung kündigen – mit geprüfter Schritt-für-Schritt-Anleitung, allen Fristen und der richtigen Kontaktadresse in Düsseldorf.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: ARAG kündigen

Kündigungsfrist Kfz
1 Monat vor Vertragsende – Stichtag 30. November für Verträge mit Ablauf 31. Dezember
Kündigungsfrist andere Versicherungen
In der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres
Kündigungsform
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder online über das Kundenportal "Meine ARAG"
Kündigungsadresse
ARAG SE, 40466 Düsseldorf
Kündigungs-E-Mail
kuendigung@arag.de
Kundenservice
0211 98 700 700
Sonderkündigungsrecht
Ja – nach Beitragserhöhung, Schadenfall, Fahrzeugkauf, Fahrzeugabmeldung oder Wegfall des versicherten Risikos

Die ARAG SE ist ein international tätiger Versicherungskonzern mit Hauptsitz in Düsseldorf und einer der bekanntesten Versicherungsanbieter in Deutschland. Gegründet 1935, zählt die ARAG heute zu den größten Familienunternehmen Deutschlands im Versicherungsbereich und betreut mehrere Millionen Kunden im In- und Ausland. Das Produktportfolio der ARAG ist breit aufgestellt: Neben der bekannten Rechtsschutzversicherung bietet die ARAG auch Kfz-Versicherungen, Unfallversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Zahnzusatzversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen und private Krankenversicherungen an. Durch die langjährige Markenpräsenz und das vielfältige Angebot haben viele Versicherungsnehmer mehrere ARAG-Verträge gleichzeitig – was die ordentliche Verwaltung und auch die Kündigung einzelner Verträge zur echten Herausforderung machen kann.

Möchten Sie einen ARAG-Vertrag kündigen, kommt es entscheidend darauf an, welche Art von Versicherung Sie beenden möchten. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Produktsparte. Bei der ARAG Kfz-Versicherung gilt – wie bei nahezu allen Kraftfahrzeugversicherungen in Deutschland – die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge kalendarisch zum 31. Dezember enden, müssen Sie Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der ARAG eingereicht haben, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Dieses Datum ist in der Kfz-Branche der wichtigste Stichtag des Jahres. Wer diesen Termin auch nur um einen Tag versäumt, sitzt in der Regel für ein weiteres Versicherungsjahr fest. Für andere ARAG-Versicherungen wie die Rechtsschutz- oder Hausratversicherung beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres – prüfen Sie daher stets Ihre individuellen Vertragsunterlagen.

Mehr lesen

Neben der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende gibt es auch bei der ARAG mehrere Gründe, die eine außerordentliche Kündigung – das sogenannte Sonderkündigungsrecht – ermöglichen. Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Sie das Recht, Ihren ARAG-Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung fristlos zu kündigen. Gleiches gilt nach einem regulierten Schadenfall: Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die ARAG können das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung außerordentlich kündigen. Bei der Kfz-Versicherung besteht außerdem ein Sonderkündigungsrecht beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, bei der Fahrzeugabmeldung oder nach einem Totalschaden. In all diesen Fällen muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis bei der ARAG eingehen.

Die Kündigung eines ARAG-Vertrags kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: schriftlich per Brief, per E-Mail, per Fax oder über das ARAG Online-Kundenportal "Meine ARAG". Für die postalische Kündigung gilt die Adresse ARAG SE, 40466 Düsseldorf. Als E-Mail-Adresse für Kündigungen wird kuendigung@arag.de angegeben. Am sichersten ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein, da Sie so einen rechtssicheren Zugangsnachweis haben. Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben immer Ihre Versicherungsscheinnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum an. Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. Haben Sie nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie telefonisch oder per E-Mail nachhaken, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht bearbeitet wurde.

ARAG kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsunterlagen und Versicherungsscheinnummer heraussuchen

Suchen Sie Ihren ARAG-Versicherungsschein und alle zugehörigen Vertragsunterlagen heraus. Notieren Sie die Versicherungsscheinnummer, die genaue Bezeichnung der Versicherung und das Datum des Vertragsendes. Diese Angaben finden Sie auch im ARAG Online-Kundenportal "Meine ARAG" unter Ihren Vertragsdaten. Bei einer Kfz-Versicherung halten Sie außerdem das Kfz-Kennzeichen bereit.

2

Kündigungsfrist und Stichtag ermitteln

Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, wann Ihr ARAG-Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt. Bei einer Kfz-Versicherung mit Jahresablauf zum 31. Dezember müssen Sie spätestens am 30. November kündigen – dieser Tag ist der bundesweit gültige Stichtag für Kfz-Versicherungen. Für andere Versicherungen rechnen Sie drei Monate vom Vertragsende zurück. Notieren Sie sich den spätesten Absendetermin und setzen Sie eine Erinnerung.

3

Kündigungsschreiben aufsetzen

Verfassen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Angaben: vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Versicherungsscheinnummer, Bezeichnung der zu kündigenden Versicherung, gewünschtes Kündigungsdatum (z. B. "zum 31.12.2026" oder "zum nächstmöglichen Termin"), bei Sonderkündigung der konkrete Grund sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.

4

Kündigung fristgerecht an ARAG versenden

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an ARAG SE, 40466 Düsseldorf oder per E-Mail an kuendigung@arag.de. Bei einer E-Mail-Kündigung fordern Sie eine Lesebestätigung an und speichern Sie das gesendete Schreiben. Alternativ können Sie die Kündigung über das Online-Portal "Meine ARAG" oder per Fax einreichen. Versenden Sie das Schreiben mindestens fünf Werktage vor dem Stichtag, um Postlaufzeiten einzukalkulieren.

5

Eingangsbestätigung von der ARAG einfordern

Die ARAG sollte Ihnen nach Eingang Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum zusenden. Haben Sie nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie den ARAG Kundenservice unter 0211 98 700 700 oder per E-Mail. Fordern Sie die Bestätigung ausdrücklich an und bewahren Sie sie sorgfältig auf – sie ist Ihr wichtigstes Dokument im Streitfall.

6

Bei Kfz-Versicherung: Nahtlosen Anschlussschutz sicherstellen

Wer eine Kfz-Versicherung kündigt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug ab dem 1. Januar des Folgejahres bei einem neuen Versicherer versichert ist. Haftpflichtschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – eine Versicherungslücke kann zur Abmeldung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle führen. Schließen Sie die neue Versicherung rechtzeitig vor Ablauf der alten ab und lassen Sie sich vom neuen Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausstellen.

7

Alle Dokumente sicher aufbewahren

Bewahren Sie alle Unterlagen rund um die Kündigung – das Kündigungsschreiben, den Versandnachweis (Einschreiben-Quittung oder E-Mail-Zustellbestätigung) und die Kündigungsbestätigung der ARAG – mindestens drei bis fünf Jahre auf. Diese Dokumente können bei Nachfragen der ARAG, im Schadensfall oder bei einem erneuten Versicherungsabschluss relevant werden.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

Kostenlose Kündigungsvorlage

Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.

Kostenlos & ohne Anmeldung. Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Tipps für Ihre ARAG Kündigung

1
Versenden Sie die Kündigung der ARAG Kfz-Versicherung spätestens am 25. November per Einschreiben mit Rückschein, um den Stichtag 30. November sicher einzuhalten. Die Kündigung muss am 30. November bei der ARAG eingegangen sein – das Absendedatum allein genügt nicht.
2
Wer die ARAG per E-Mail kündigt, sollte in der Betreffzeile klar "Kündigung meines Versicherungsvertrags Nr. [Ihre Nummer]" schreiben und im Text ausdrücklich eine Empfangsbestätigung anfordern. Ohne Bestätigung kann kein Fristnachweis erbracht werden.
3
Nach einer Beitragserhöhung haben Sie bei der ARAG ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung außerordentlich kündigen – auch wenn der reguläre Stichtag bereits verstrichen ist. Prüfen Sie jede Jahresrechnung auf Beitragsveränderungen.
4
Wenn Sie nach einem Schadenfall unzufrieden mit der ARAG-Regulierung sind, steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist von einem Monat beginnt mit dem Abschluss der Schadenregulierung oder mit der Ablehnung der Leistung durch die ARAG.
5
Bei der ARAG Kfz-Versicherung sollten Sie gleichzeitig mit der Kündigung Ihres alten Vertrags bereits einen Vergleich neuer Tarife durchführen. Im November senken viele Versicherer ihre Beiträge, um wechselbereite Kunden zu gewinnen – die Ersparnis kann mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.
6
Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben stets Ihre Versicherungsscheinnummer sowie – bei Kfz-Verträgen – das Kfz-Kennzeichen an. Ohne diese Angaben kann die ARAG die Kündigung möglicherweise nicht eindeutig zuordnen, was zu Verzögerungen führt.
7
Nutzen Sie das Online-Kundenportal "Meine ARAG", um alle Ihre Verträge im Überblick zu behalten und Kündigungsfristen rechtzeitig zu erkennen. Das Portal zeigt auch das Vertragsende und die geltende Kündigungsfrist an.
8
Falls Sie mehrere ARAG-Verträge haben (z. B. Rechtsschutz, Kfz und Hausrat), prüfen Sie, ob für jeden einzelnen Vertrag separate Kündigungsschreiben notwendig sind. Kombinieren Sie nicht mehrere Versicherungen in einem einzigen Schreiben, um Verwechslungen zu vermeiden.
9
Wer sein Auto abmelden oder verschrotten lässt, kann die ARAG Kfz-Versicherung unabhängig vom Stichtag sofort kündigen. Legen Sie der Kündigung die amtliche Abmeldebescheinigung bei und fordern Sie die Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge für den restlichen Versicherungszeitraum ein.

Häufige Fragen: ARAG kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

Wichtiger Hinweis: Der Stichtag 30. November ist eine Ausschlussfrist – bei Kfz-Versicherungen muss die Kündigung bis zu diesem Datum bei der ARAG eingegangen sein, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Ein verspäteter Eingang führt zur automatischen Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Entnehmen Sie die genauen Bedingungen stets Ihren persönlichen Vertragsunterlagen oder kontaktieren Sie die ARAG direkt.