
M-net Vertrag kündigen
Kündigen Sie Ihren M-net Internet-, DSL- oder Glasfaservertrag schnell und rechtssicher – mit der richtigen Adresse in München, allen Kündigungsfristen und Informationen zu Ihrem Sonderkündigungsrecht.
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Kurzübersicht: M-net kündigen
M-net Telekommunikations GmbH ist ein regionaler Telekommunikationsanbieter aus München, der seit 1996 Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträge für Privat- und Geschäftskunden in Bayern und im südöstlichen Hessen anbietet. Das Unternehmen betreibt ein eigenes Glasfasernetz und gilt als einer der zuverlässigsten Regionalanbieter im süddeutschen Raum. M-net bietet schnelles Internet über DSL, VDSL, Glasfaser (FTTH) und Kabel an, mit Bandbreiten von 50 Mbit/s bis zu 1 Gbit/s. In München ist M-net besonders stark vertreten und baut das eigene Glasfasernetz kontinuierlich aus. Wer seinen M-net-Vertrag kündigen möchte, sollte die spezifischen Fristen und den Kündigungsweg kennen, da M-net als Regionalanbieter einige Besonderheiten aufweist, die sich von großen Bundesanbietern unterscheiden.
Bei M-net gelten für verschiedene Vertragstypen unterschiedliche Kündigungsfristen. Für Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Bei älteren Verträgen mit fester Laufzeit kann die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der aktuellen Laufzeit betragen – prüfen Sie daher unbedingt Ihre individuellen Vertragskonditionen. Wer die Kündigungsfrist versäumt, sollte wissen: Seit der TKG-Novelle 2021 sind automatische Verlängerungen um 12 oder mehr Monate verboten. Die genaue Laufzeit und Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer M-net-Rechnung oder im M-net-Kundenportal unter www.m-net.de.
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Kunden kündigen ihren M-net-Vertrag aus unterschiedlichen Gründen: Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, Umzug aus dem M-net-Versorgungsgebiet (Bayern und südöstliches Hessen), Wechsel zu einem rein glasfasergestützten Angebot, zu hohe monatliche Kosten oder Unzufriedenheit mit der Verbindungsqualität. Da M-net ein Regionalanbieter ist, der nur in bestimmten Gebieten verfügbar ist, ist ein Umzug ein besonders häufiger Kündigungsgrund. Kunden, die in ein Gebiet außerhalb des M-net-Versorgungsgebiets ziehen, haben ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Preiserhöhungen, die M-net schriftlich ankündigen muss, steht Kunden das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 57 TKG zu.
M-net ermöglicht die Kündigung direkt über die Website unter www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen/ sowie schriftlich per Post. Die Postadresse lautet: M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Für Umzugskündigungen gibt es einen separaten E-Mail-Kanal: kuendigung@m-net.de mit dem Betreff 'Umzug'. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden – telefonische Kündigungen sind bei M-net nicht möglich. Nach Eingang der Kündigung bestätigt M-net diese schriftlich und teilt das genaue Vertragsende mit. Gemietete Geräte wie Router oder TV-Receiver müssen nach Vertragsende an M-net zurückgegeben werden.
M-net kündigen – Schritt für Schritt
Vertragsdaten prüfen und Kündigungsfrist berechnen
Melden Sie sich im M-net-Kundenportal unter www.m-net.de an oder prüfen Sie Ihre aktuellen Vertragsunterlagen. Die genaue Mindestvertragslaufzeit, das Vertragsendedatum und die Kündigungsfrist finden Sie auch auf jeder M-net-Rechnung. Bei M-net gilt für neuere 24-Monats-Verträge eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Für ältere Verträge mit fester Laufzeit kann die Frist 6 Wochen oder 3 Monate betragen. Beachten Sie: Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei M-net, nicht der Poststempel. Planen Sie beim Briefversand mindestens 5 bis 7 Werktage ein.
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung prüfen
Bei einer ordentlichen Kündigung zum regulären Vertragsende benötigen Sie keinen Grund. Bei einer außerordentlichen Kündigung – etwa wegen Umzugs außerhalb des M-net-Versorgungsgebiets, wegen Preiserhöhung oder im Todesfall – müssen Sie den Grund benennen und einen Nachweis beilegen. Im Falle eines Umzugs außerhalb des Versorgungsgebiets senden Sie die Kündigung an kuendigung@m-net.de mit dem Betreff 'Umzug' und legen die neue Adresse sowie einen Umzugsnachweis bei.
Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben verfassen
Das Kündigungsschreiben muss enthalten: vollständigen Namen und aktuelle Anschrift, Kunden- oder Auftragsnummer (auf der M-net-Rechnung), die Rufnummer des Anschlusses oder die Vertragsnummer, das gewünschte Kündigungsdatum oder 'zum nächstmöglichen Termin', bei Sonderkündigungen den Kündigungsgrund mit Belegen sowie die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsende. Unterschreiben Sie das Schreiben.
Kündigung schriftlich einreichen
M-net akzeptiert Kündigungen auf folgenden Wegen: (1) Online über das Kündigungsformular auf www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen/ – empfohlener Weg. (2) Per Brief (Einschreiben mit Rückschein empfohlen) an M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. (3) Per E-Mail an kuendigung@m-net.de – besonders für Umzugskündigungen. Wichtig: M-net akzeptiert keine telefonischen Kündigungen. Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.
Kündigungsbestätigung prüfen und aufbewahren
M-net ist verpflichtet, Ihre Kündigung zu bestätigen und das genaue Vertragsende mitzuteilen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen per E-Mail oder Brief. Prüfen Sie das genannte Datum sorgfältig und bewahren Sie die Bestätigung mindestens 2 Jahre auf. Erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen keine Bestätigung, wenden Sie sich an die M-net-Hotline unter 0800 2906090.
Rufnummernportierung beantragen und Geräte zurückgeben
Wenn Sie Ihre M-net-Rufnummer bei einem Anbieterwechsel behalten möchten, beauftragen Sie die Portierung am besten direkt beim neuen Anbieter im Bestellprozess. Dieser koordiniert dann den Wechsel mit M-net. Mietgeräte wie Router oder TV-Receiver müssen nach Vertragsende an M-net zurückgegeben werden. Folgen Sie den Hinweisen in der Kündigungsbestätigung und bewahren Sie den Retourenbeleg auf.
Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Füllen Sie das Formular aus – wir erstellen Ihr rechtssicheres Kündigungsschreiben als Download.
Tipps für Ihre M-net Kündigung
Häufige Fragen: M-net kündigen
Rechtliche Hinweise
Wichtige Information für Verbraucher
M-net Telekommunikations GmbH ist ein regionaler Anbieter mit Schwerpunkt in Bayern und südöstlichem Hessen. Als Regionalanbieter unterscheidet sich M-net in einigen Punkten von bundesweit agierenden Anbietern. Besonders wichtig: M-net akzeptiert keine telefonischen Kündigungen – alle Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Dies ist ein häufiger Fallstrick für Kunden, die irrtümlicherweise glauben, durch ein Telefonat gekündigt zu haben.
Die TKG-Novelle 2021 hat auch für M-net-Kunden die Bedingungen verbessert. Automatische Verlängerungen um 12 oder mehr Monate nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind verboten. Außerdem muss M-net seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf seiner Website bereitstellen. Als regionaler Anbieter ist M-net vor allem für Kunden in Bayern und Teilen Hessens relevant. Bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Kündigung von M-net haben, können die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (schlichtungsstelle-telekommunikation@bundesnetzagentur.de) als außergerichtliche Streitschlichtung einschalten.