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M-net Vertrag kündigen

Kündigen Sie Ihren M-net Internet-, DSL- oder Glasfaservertrag schnell und rechtssicher – mit der richtigen Adresse in München, allen Kündigungsfristen und Informationen zu Ihrem Sonderkündigungsrecht.

Zuletzt aktualisiert:

Kurzübersicht: M-net kündigen

Kündigungsfrist
1 Monat (24-Monat-Verträge), ältere Verträge ggf. 6 Wochen – Vertrag prüfen
Mindestvertragslaufzeit
Meist 24 Monate, je nach Tarif auch 12 Monate oder ohne Laufzeit
Kündigungsform
Schriftlich: Online unter m-net.de oder per Brief; keine telefonische Kündigung
Kündigungsadresse
M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München
Kündigungs-E-Mail (Umzug)
kuendigung@m-net.de (Betreff: Umzug)
Kundenservice Hotline
0800 2906090 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr)
Sonderkündigungsrecht
Bei Umzug außerhalb M-net-Versorgungsgebiet, Todesfall, Preiserhöhung

M-net Telekommunikations GmbH ist ein regionaler Telekommunikationsanbieter aus München, der seit 1996 Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträge für Privat- und Geschäftskunden in Bayern und im südöstlichen Hessen anbietet. Das Unternehmen betreibt ein eigenes Glasfasernetz und gilt als einer der zuverlässigsten Regionalanbieter im süddeutschen Raum. M-net bietet schnelles Internet über DSL, VDSL, Glasfaser (FTTH) und Kabel an, mit Bandbreiten von 50 Mbit/s bis zu 1 Gbit/s. In München ist M-net besonders stark vertreten und baut das eigene Glasfasernetz kontinuierlich aus. Wer seinen M-net-Vertrag kündigen möchte, sollte die spezifischen Fristen und den Kündigungsweg kennen, da M-net als Regionalanbieter einige Besonderheiten aufweist, die sich von großen Bundesanbietern unterscheiden.

Bei M-net gelten für verschiedene Vertragstypen unterschiedliche Kündigungsfristen. Für Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Bei älteren Verträgen mit fester Laufzeit kann die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der aktuellen Laufzeit betragen – prüfen Sie daher unbedingt Ihre individuellen Vertragskonditionen. Wer die Kündigungsfrist versäumt, sollte wissen: Seit der TKG-Novelle 2021 sind automatische Verlängerungen um 12 oder mehr Monate verboten. Die genaue Laufzeit und Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer M-net-Rechnung oder im M-net-Kundenportal unter www.m-net.de.

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Kunden kündigen ihren M-net-Vertrag aus unterschiedlichen Gründen: Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, Umzug aus dem M-net-Versorgungsgebiet (Bayern und südöstliches Hessen), Wechsel zu einem rein glasfasergestützten Angebot, zu hohe monatliche Kosten oder Unzufriedenheit mit der Verbindungsqualität. Da M-net ein Regionalanbieter ist, der nur in bestimmten Gebieten verfügbar ist, ist ein Umzug ein besonders häufiger Kündigungsgrund. Kunden, die in ein Gebiet außerhalb des M-net-Versorgungsgebiets ziehen, haben ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Preiserhöhungen, die M-net schriftlich ankündigen muss, steht Kunden das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 57 TKG zu.

M-net ermöglicht die Kündigung direkt über die Website unter www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen/ sowie schriftlich per Post. Die Postadresse lautet: M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Für Umzugskündigungen gibt es einen separaten E-Mail-Kanal: kuendigung@m-net.de mit dem Betreff 'Umzug'. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden – telefonische Kündigungen sind bei M-net nicht möglich. Nach Eingang der Kündigung bestätigt M-net diese schriftlich und teilt das genaue Vertragsende mit. Gemietete Geräte wie Router oder TV-Receiver müssen nach Vertragsende an M-net zurückgegeben werden.

M-net kündigen – Schritt für Schritt

1

Vertragsdaten prüfen und Kündigungsfrist berechnen

Melden Sie sich im M-net-Kundenportal unter www.m-net.de an oder prüfen Sie Ihre aktuellen Vertragsunterlagen. Die genaue Mindestvertragslaufzeit, das Vertragsendedatum und die Kündigungsfrist finden Sie auch auf jeder M-net-Rechnung. Bei M-net gilt für neuere 24-Monats-Verträge eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Für ältere Verträge mit fester Laufzeit kann die Frist 6 Wochen oder 3 Monate betragen. Beachten Sie: Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei M-net, nicht der Poststempel. Planen Sie beim Briefversand mindestens 5 bis 7 Werktage ein.

2

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung prüfen

Bei einer ordentlichen Kündigung zum regulären Vertragsende benötigen Sie keinen Grund. Bei einer außerordentlichen Kündigung – etwa wegen Umzugs außerhalb des M-net-Versorgungsgebiets, wegen Preiserhöhung oder im Todesfall – müssen Sie den Grund benennen und einen Nachweis beilegen. Im Falle eines Umzugs außerhalb des Versorgungsgebiets senden Sie die Kündigung an kuendigung@m-net.de mit dem Betreff 'Umzug' und legen die neue Adresse sowie einen Umzugsnachweis bei.

3

Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben verfassen

Das Kündigungsschreiben muss enthalten: vollständigen Namen und aktuelle Anschrift, Kunden- oder Auftragsnummer (auf der M-net-Rechnung), die Rufnummer des Anschlusses oder die Vertragsnummer, das gewünschte Kündigungsdatum oder 'zum nächstmöglichen Termin', bei Sonderkündigungen den Kündigungsgrund mit Belegen sowie die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsende. Unterschreiben Sie das Schreiben.

4

Kündigung schriftlich einreichen

M-net akzeptiert Kündigungen auf folgenden Wegen: (1) Online über das Kündigungsformular auf www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen/ – empfohlener Weg. (2) Per Brief (Einschreiben mit Rückschein empfohlen) an M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. (3) Per E-Mail an kuendigung@m-net.de – besonders für Umzugskündigungen. Wichtig: M-net akzeptiert keine telefonischen Kündigungen. Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.

5

Kündigungsbestätigung prüfen und aufbewahren

M-net ist verpflichtet, Ihre Kündigung zu bestätigen und das genaue Vertragsende mitzuteilen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen per E-Mail oder Brief. Prüfen Sie das genannte Datum sorgfältig und bewahren Sie die Bestätigung mindestens 2 Jahre auf. Erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen keine Bestätigung, wenden Sie sich an die M-net-Hotline unter 0800 2906090.

6

Rufnummernportierung beantragen und Geräte zurückgeben

Wenn Sie Ihre M-net-Rufnummer bei einem Anbieterwechsel behalten möchten, beauftragen Sie die Portierung am besten direkt beim neuen Anbieter im Bestellprozess. Dieser koordiniert dann den Wechsel mit M-net. Mietgeräte wie Router oder TV-Receiver müssen nach Vertragsende an M-net zurückgegeben werden. Folgen Sie den Hinweisen in der Kündigungsbestätigung und bewahren Sie den Retourenbeleg auf.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage weiter unten.

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Tipps für Ihre M-net Kündigung

1
Online-Kündigung über die M-net-Website ist der einfachste Weg: M-net bietet ein direktes Kündigungsformular unter www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen/ an. Dieser Weg ist bequem und schnell. Sie werden durch alle notwendigen Angaben geführt und erhalten nach dem Absenden eine Bestätigung. Halten Sie Ihre Kundennummer bereit, die auf jeder M-net-Rechnung abgedruckt ist.
2
Keine telefonische Kündigung bei M-net möglich: Im Gegensatz zu manchen anderen Anbietern akzeptiert M-net keine telefonischen Kündigungen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – per Online-Formular, Brief oder E-Mail. Telefonische Gespräche gelten nicht als Kündigung und entfalten keine Rechtswirkung. Senden Sie also immer ein schriftliches Kündigungsschreiben.
3
Sonderkündigungsrecht bei Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets: M-net ist nur in Bayern und im südöstlichen Hessen verfügbar. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland um, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Senden Sie die Kündigung an kuendigung@m-net.de mit dem Betreff 'Umzug' und legen Sie Ihre neue Adresse sowie einen Umzugsnachweis (Mietvertrag oder Meldebescheinigung) bei.
4
Kündigungsfrist je nach Vertragstyp prüfen: Bei M-net gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen je nach Vertragsart und Abschlussdatum. Neuere 24-Monats-Verträge haben eine 1-Monats-Frist, ältere Verträge können 6 Wochen oder sogar 3 Monate Frist haben. Prüfen Sie daher immer Ihre individuellen Vertragskonditionen in Ihrer Rechnung oder im Kundenportal, bevor Sie die Kündigung versenden.
5
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen: Kündigt M-net eine Preiserhöhung an, haben Sie 3 Monate Zeit, außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird zum Datum der Preiserhöhung wirksam. Formulieren Sie ausdrücklich: 'außerordentliche Kündigung gemäß Paragraph 57 Abs. 3 TKG aufgrund der Preiserhöhung' und nennen Sie das Datum der M-net-Mitteilung.
6
Einschreiben mit Rückschein beim Briefversand: Senden Sie Ihre Kündigung per Post, wählen Sie das Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist Ihr Nachweis über den Eingang der Kündigung bei M-net und kann im Streitfall entscheidend sein. Die Adresse lautet: M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München.
7
Frist ausreichend früh berechnen: Bei M-net zählt der Eingang der Kündigung, nicht das Datum Ihres Poststempels. Planen Sie beim Briefversand mindestens 5 bis 7 Werktage Laufzeit ein und senden Sie die Kündigung daher ausreichend früh vor dem Fristablauf ab. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sendet die Kündigung 4 bis 6 Wochen vor Fristablauf.
8
Kundennummer für reibungslose Bearbeitung bereithalten: Für eine reibungslose Bearbeitung der Kündigung benötigt M-net Ihre Kunden- oder Auftragsnummer, die auf jeder M-net-Rechnung abgedruckt ist. Halten Sie auch die Rufnummer Ihres Anschlusses bereit, da M-net diese für die eindeutige Identifizierung benötigt.
9
Gemietete M-net-Geräte fristgerecht zurückgeben: Router oder TV-Receiver, die Sie von M-net gemietet haben, müssen nach Vertragsende zurückgegeben werden. M-net teilt Ihnen den Rückgabeweg in der Kündigungsbestätigung mit. Bewahren Sie den Einsendebeleg als Nachweis auf und fotografieren Sie die Geräte vor dem Einpacken.

Häufige Fragen: M-net kündigen

Rechtliche Hinweise

Wichtige Information für Verbraucher

M-net Telekommunikations GmbH ist ein regionaler Anbieter mit Schwerpunkt in Bayern und südöstlichem Hessen. Als Regionalanbieter unterscheidet sich M-net in einigen Punkten von bundesweit agierenden Anbietern. Besonders wichtig: M-net akzeptiert keine telefonischen Kündigungen – alle Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Dies ist ein häufiger Fallstrick für Kunden, die irrtümlicherweise glauben, durch ein Telefonat gekündigt zu haben.

Die TKG-Novelle 2021 hat auch für M-net-Kunden die Bedingungen verbessert. Automatische Verlängerungen um 12 oder mehr Monate nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind verboten. Außerdem muss M-net seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf seiner Website bereitstellen. Als regionaler Anbieter ist M-net vor allem für Kunden in Bayern und Teilen Hessens relevant. Bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Kündigung von M-net haben, können die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (schlichtungsstelle-telekommunikation@bundesnetzagentur.de) als außergerichtliche Streitschlichtung einschalten.